Stellv. Bgm K. Schulz erkundigt sich für einen Mitbürger, ob in der Angelegenheit Sauberkeit der Gossen und Wege eventuell die Pflege durch einen Gemeindearbeiter machbar wäre.

Bgm Schulz gibt zur Kenntnis, dass für die Sauberkeit jeder Anlieger für sich zuständig ist. Dieses ist in den jeweiligen Satzungen klar geregelt. Allerdings wäre die Einstellung eines Gemeindearbeiters  für die Wege und Plätze der Gemeinde tatsächlich zu überlegen.