Sitzung: 17.10.2018 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 31/0374/2018
FDL Demmer stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor:
Ergebnishaushalt:
Zur Bewirtschaftung
der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage zur Vorlage
aufgeführten Unterhaltungskosten benötigt.
Erläuterung:
Der Ansatz beim Sachkonto
423110 „Mieten, Pachten, Erbbauzinsen“ kann ab 2019 gekürzt werden, da die
ersatzweise Unterbringung des Fahrzeuges der Feuerwehr Splietau nicht mehr
erforderlich ist.
Bei den Sachkonten
424111 „Aufwendungen für Fernwärme“ und 424113 „Aufwendungen für Gas“ wurden
die Ansätze erhöht, da zusätzlicher Bedarf durch Baumaßnahmen erforderlich
wird.
Der Ansatz bei dem
Sachkonto 424112 „Aufwendungen für Strom“ konnte reduziert werden und an die
Verbräuche aus den letzten beiden Jahren angepasst werden. Auch durch die
Baumaßnahmen wird eine weitere Kostensteigerung nicht erwartet.
Zusätzlich müssen
beim Sachkonto 424127 „Grundsteuer“ Mittel eingeplant werden, da im Jahr 2018
die Ortsfeuerwehren Siemen und Langendorf zur Zahlung der Grundsteuer veranlagt
wurden.
Des Weiteren führt
FDL Demmer die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022 für die
Feuerwehrgerätehäuser anhand der Anlagen zur Vorlage aus.
FBL Ringel ergänzt auf
Nachfrage, dass der Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue keinen
Nachtragshaushalt für 2018 für das Feuerwehrgerätehaus Karwitz erstellt, da
dies einen zu großen Aufwand darstellen würde. Daher wird der Anbau des
Feuerwehrgerätehauses Karwitz in 2019 vorgenommen.
AV Harms fügt bei
dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Metzingen hinzu, dass man hierbei auf
alternative Fahrzeughallen Bezug nehmen sollte, da diese deutlich
kostengünstiger zu bauen sind. Dies beinhaltet auch die Sanitär- und
Heizungsanlagen. FDL Demmer entgegnet, dass es sich bei den 1.700.000 €
lediglich um eine Kostenschätzung nach dem Baukostenindex handelt. Der
Vorschlag von AV Harms wird an das zuständige Planungsbüro weitergeben.
Rh Beckmann stellt
einen Antrag, dass der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Quickborn in das
Investitionsprogramm bis 2022 aufgenommen wird. Dieser Antrag wurde bei einer
Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und sechs Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
aufgeführten Haushaltsansätze für die Jahre 2019 ff. (Ergebnishaushalt) sowie
die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022 für die Feuerwehrgerätehäuser
werden empfohlen.
Mehrheitlich
empfohlen
Ja 8 Nein 1
Rh Beckmann
begründet seine Ablehnung damit, dass der Samtgemeinderatsbeschluss vom
21.08.2018 Ziffer B bis heute nicht umgesetzt wurde.