Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

FDL Demmer stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor:

 

Ergebnishaushalt:

Zur Bewirtschaftung der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Unterhaltungskosten benötigt.

 

Erläuterung:

Der Ansatz beim Sachkonto 423110 „Mieten, Pachten, Erbbauzinsen“ kann ab 2019 gekürzt werden, da die ersatzweise Unterbringung des Fahrzeuges der Feuerwehr Splietau nicht mehr erforderlich ist.

Bei den Sachkonten 424111 „Aufwendungen für Fernwärme“ und 424113 „Aufwendungen für Gas“ wurden die Ansätze erhöht, da zusätzlicher Bedarf durch Baumaßnahmen erforderlich wird.

 

Der Ansatz bei dem Sachkonto 424112 „Aufwendungen für Strom“ konnte reduziert werden und an die Verbräuche aus den letzten beiden Jahren angepasst werden. Auch durch die Baumaßnahmen wird eine weitere Kostensteigerung nicht erwartet.

 

Zusätzlich müssen beim Sachkonto 424127 „Grundsteuer“ Mittel eingeplant werden, da im Jahr 2018 die Ortsfeuerwehren Siemen und Langendorf zur Zahlung der Grundsteuer veranlagt wurden.

 

Des Weiteren führt FDL Demmer die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022 für die Feuerwehrgerätehäuser anhand der Anlagen zur Vorlage aus.

 

FBL Ringel ergänzt auf Nachfrage, dass der Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue keinen Nachtragshaushalt für 2018 für das Feuerwehrgerätehaus Karwitz erstellt, da dies einen zu großen Aufwand darstellen würde. Daher wird der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Karwitz in 2019 vorgenommen.

 

AV Harms fügt bei dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Metzingen hinzu, dass man hierbei auf alternative Fahrzeughallen Bezug nehmen sollte, da diese deutlich kostengünstiger zu bauen sind. Dies beinhaltet auch die Sanitär- und Heizungsanlagen. FDL Demmer entgegnet, dass es sich bei den 1.700.000 € lediglich um eine Kostenschätzung nach dem Baukostenindex handelt. Der Vorschlag von AV Harms wird an das zuständige Planungsbüro weitergeben.

 

Rh Beckmann stellt einen Antrag, dass der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Quickborn in das Investitionsprogramm bis 2022 aufgenommen wird. Dieser Antrag wurde bei einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und sechs Nein-Stimmen abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze für die Jahre 2019 ff. (Ergebnishaushalt) sowie die Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2022 für die Feuerwehrgerätehäuser werden empfohlen.

 

Mehrheitlich empfohlen

Ja 8  Nein 1

 

Rh Beckmann begründet seine Ablehnung damit, dass der Samtgemeinderatsbeschluss vom 21.08.2018 Ziffer B bis heute nicht umgesetzt wurde.