Sitzung: 18.10.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0357/2018
Die vorgeschlagenen
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und den Planungszeitraum 2020 –
2022 sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
Herr Donnerstag erläutert
die vorgeschlagenen Hausansätze anhand der Anlagen zur Vorlage und beantwortet Fragen.
Die Ausschussmitglieder
bitten, die aktuelle „Prioritätenliste Gemeindeverbindungsstraßen“ der
Niederschrift als Anlage beizulegen und zukünftig den Haushaltsvorlagen
beizufügen.
Rh Beckmann fragt, ob die
Reststrecke des Sanierungsabschnittes Zadrau - Gusborn mit vorgesehen ist. Herr
Donnerstag antwortet, dass die Reststrecke als Folgemaßnahme eingeplant ist.
AV Schulz bittet darauf zu
achten, Risse-Sanierungen nicht in der warmen Jahreszeit durchzuführen, sondern
im zeitigen Frühjahr, weil die Risse ansonsten wieder entstehen.
Aus den Ausschuss wird der
Wunsch geäußert, dass bei zukünftigen Haushaltsplanberatungen ein Techniker
teilnimmt, der zu Fachfragen Stellung nehmen kann.
Herr Donnerstag erläutert,
dass in diesem Jahr Brückenhauptprüfungen durchgeführt worden sind und die
Brücken an den Gemeindeverbindungsstraßen insgesamt in einen guten
Erhaltungszustand sind.
Auf Nachfrage von Rh
Beutler erläutert Herr Donnerstag ausführlich den Werdegang und den Stand
hinsichtlich der gesperrten Brücke zwischen der B 191 und Thunpadel.
Rh Beckmann liest aus dem
EJZ-Bericht vom 13.10.2018 dazu vor. Danach bestehen wesentliche
Meinungsunterschiede.
Abschließend erfolgt nach
Wortbeiträgen von Rh Herzog und von Rh Beckmann eine ausführliche Aussprache
über den Winterdienst an Rad- und Gehwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraße,
insbesondere weil der Winterdienst der Straßenmeistereien des Landes und des
Landkreises die Wege innerhalb von Ortslagen nicht mit räumt.
Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die im Sachverhalt
vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und für den
Planungszeitraum 2020 – 2022 werden beschlossen.