Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:
Die Betonbauweise erfordert Fugen in regelmäßigen Abständen um thermische Längenausdehnungen abzufangen. Bei hohen Temperaturen dehnt sich die Betonfahrbahn aus und das Fugenmaterial wird herausgedrückt. Wenn sich die Temperatur wieder abkühlt zieht sich das Material zurück. Sind die Fugenbreiten nicht ausreichend breit ausgeführt, kann es zu einem sogenannten „Blow up“ kommen.

Die Fugen an dieser Straße sind teilweise schon sehr alt und porös und lösen sich von den Betonflanken. Dadurch kann es zu Wasser und oder Schmutzeintritt kommen und zu Frostschäden oder Blow up führen bei Schmutzeintrag.

 

Es wird empfohlen die Fugen bzw. Risse zu sanieren.

 

Kostenschätzung:   3.000,- €

 

Eine größere Betonsanierung an dieser Straße hält der Fachdienst noch nicht für nötig.

 

 

Bgm Ringel schlägt vor, dass die Ausschreibung für die Fugensanierung im nächsten Jahr vorgenommen werden soll.

 

Rh Beckmann erinnert an den seinerzeitigen Antrag, in dem auch auf die Lärmbelästigen der hochstehenden Fugen hingewiesen wurde. Es gäbe nicht nur durch die Fugen selbst Belästigungen, sondern auch durch schadhafte Stellen in der Betonfahrbahn.

 

Laut Gespräch mit Herrn Lühr würden die Kosten 10,- € pro Meter Fugen betragen, also für 1300 m Fugen wären es 13.000,- € . Bisher wurden nur die Fugen betrachtet, die dringend saniert werden müssten. Eine Teilsanierung bedeute jedoch „ Flickwerk“,  die Betonrisse und Löcher würden nicht berücksichtigt sein.

Er macht daher den Vorschlag, einen Teilabschnitt zu überteeren, was mit ca. 15.000,- € geschätzten Kosten machbar wäre. Eine gesamte Überteerung würde er mit 25.000,- € einschätzen.

Die ersten 50m wären jedoch noch in einem guten Zustand, so dass da nur die Fugen repariert werden könnten.

 

Er stellt den Antrag, eine nochmalige Kostenermittlung für eine Teil-Überteerung erheben zu lassen und dies in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. 

 

Bgm Ringel gibt zu Bedenken, dass dann allein schon für die Baustelleneinrichtung 3.000,- bis -4.000,- €, eingeplant werden müssten.

 

 

Anschließend lässt er über den Antrag von Rh Beckmann abstimmen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, Kosten für eine Teil-Sanierung als Schwarzdeckenüberzug zu ermitteln. 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für eine Teilsanierung als Schwarzdeckenüberzug der Betonfahrbahn Am Mühlenberg zu ermitteln.