Sitzung: 11.10.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0390/2018
Sachverhalt:
In der Sitzung am
17.03.2016 hat der Rat der Gemeinde Gusborn beschlossen, über eine
finanzielle
Beteiligung am Bau der Kindertagesstätte in einem gesonderten Ratsbeschluss
zu entscheiden. Vor
einem solchen Beschluss sollte seitens der Samtgemeinde erklärt
werden, zu welchen
finanziellen Rahmenbedingungen das Eigentum an der KiTa auf die
Gemeinde Gusborn
übergehen kann.
Da die KiTa vor
einigen Wochen den Betrieb aufgenommen hat sollte im Rat der
Gemeinde geklärt
werden, ob die Eigentumsübernahme an der KiTa grundsätzlich noch
beabsichtigt ist
und die Samtgemeinde aufgefordert werden soll, zur nächsten Sitzung die
dafür geltenden
finanziellen Rahmenbedingungen sowie einen entsprechenden
Vertragsentwurf
vorzulegen.
Rh Beckmann
erläutert die seinerzeitige Beratung im Jahr 2016.
Er schlägt vor und
beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, einen entsprechenden
Vertragsentwurf /Kostenregularien vorzubereiten, damit dann darüber entschieden
werden kann, ob die Eigentumsübernahme an der KiTa auf die Gemeinde übergehen
soll.
Stellv. Bgm Fahren
führt aus, dass nach der Fertigstellung der KiTa eine entsprechende Beratung
vorgesehen war. Mittlerweile sei der gesamte Kostenrahmen bekannt, und er sei
dankbar darüber, dass die Gemeinde Gusborn nicht das Eigentum an der KiTa
erworben habe.
Seiner Meinung nach
sollte es bei den jetzigen Eigentumsverhältnissen bleiben. Die KiTa würde so
gut angenommen werden, dass evtl. absehbar sei, dass eine zweite Gruppe
entstehen würde und der Bau noch erweitert werden könnte. Bei genauer
Betrachtung der Finanzen der Gemeinde spricht er sich dafür aus und beantragt,
die KiTa nicht zu übernehmen.
Rf Geuder schließt
sich dem an und betont, dass die Haushaltslage der Gemeinde es nicht zuließe,
ein derart großes Projekt zu übernehmen. Sie sei mit der jetzigen Lösung
zufrieden und spricht sich dafür aus, der Samtgemeinde die Ausarbeitung des
Vertragsentwurfes/der Regularien zu ersparen.
Rh Struck
widerspricht dem, denn seiner Meinung nach ließe die Haushaltslage der Gemeinde
das sehr wohl zu, die KiTa zu übernehmen. Es wäre seinerzeit ja der Wunsch
gewesen, die KiTa seitens der Gemeinde zu betreiben. Er hält es für sinnvoll,
sich einen Vertragsentwurf ausarbeiten und anfordern zu lassen.
Sachbearbeiter
Pauls führt aus, dass er nach Rücksprache mit dem Kämmerer, Herrn Kern, die
Kostensituation betrachtet hat. Bei einem Kauf würden 300.000,- bis 400.000,- €
auf die Gemeinde zukommen, die nur mit einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe zu
finanzieren wären.
Auch die Fehlbeträge
aus Vorjahren müssen berücksichtigt werden, für 2017 zeichnet sich lt. Bilanz
ein Defizit von 126.000,- € ab.
In den letzten
Jahren gab es nur Defizite im Ergebnishaushalt (außer 2015), und unter
Berücksichtigung dessen wird es schwierig sein, überhaupt eine Genehmigung über
die Kreditaufnahme zu bekommen.
Aufgrund einer
möglichen Übernahme der KiTa kämen rd. 8.000,- bis 10.000,- € mehr an laufenden
Belastungen für die Gemeinde zu, die Erträge bereits eingerechnet.
Der Übernahme einer
freiwilligen Aufgabe kann er aus wirtschaftlicher Sicht nur abraten.
Rh Beckmann
zweifelt an den Zahlen. Damals sei die Rede von 70.000,- € für das Gebäude und
und 30.000,- € für das Grundstück gewesen, so das es letztendlich um 100.000,-
€ ginge, die von der Gemeinde Gusborn gezahlt werden sollten. Das sei gerade
zwei Jahre her und er hätte gerne genauere Zahlen, um das näher betrachten zu
können.
Herr Pauls ergänzt,
dass selbst der Haushaltsrest von 90.000,- € mit finanziert werden müsste, der
Betrag steht nur im Haushaltsplan, die Summe sei tatsächlich nicht da.
Bgm Ringel führt
aus, dass in Anbetracht der anstehenden Haushaltsberatungen die 90.000,- €
abgesetzt werden sollten.
Selbst wenn der
Betrag für die Übernahme 200.000,- € sein sollte, sehe er nicht, dass das je
wieder herausgewirtschaftet werden könne und er sehe keine Amortisation, bevor
dann wieder investiert werden müsste.
Noch sei auch nicht
geklärt, wer die Kosten der Kinderbetreuung übernimmt, ob es das Land oder der
Landkreis sein wird.
Er rät daher
dringend davon ab, die KiTa zurück zu erwerben.
Stellv. Bgm
Burmester erinnert an die bisherigen zu treffenden Entscheidungen bei der
Trägerschaft des Spielkreises Siemen, die Anforderungen an eine heutige KiTa
seien deutlich höher; er sehe die Ansiedlung bei der Samtgemeinde mit
vorhandenem Fachpersonal als sinnvoller an und man müsse auch die Kosten der
Unterhaltung des Gebäudes langfristig
einplanen.
Auf die Gemeinde
würden dann noch höhere Folgekosten zukommen.
Rh Beckmann möchte
das differenziert wissen, die Gemeinde Gusborn war Betreiber für den
Spielkreis, hier gehe es nur um den Eigentumserwerb.
Rh Struck führt
aus, dass sich das damalige Konzept gerechnet habe, für die Gemeinde sei ein
Plus erwirtschaftet worden, und warum solle das Konzept jetzt nicht mehr
aufgehen. Die Zahlen müssten aktualisiert und durchgerechnet werden und der
Vertragsentwurf vorgelegt werden.
Bgm Ringel lässt
über den Antrag von Rh Beckmann abstimmen, dass die Samtgemeinde mit der
Kostenermittlung und Vertragsentwurf beauftragt werden soll.
Abstimmung:
Ja 5 Nein 6
Somit ist dieser
Antrag abgelehnt.
Danach erfolgt die
Abstimmung über den Antrag von stellv. Bgm Fahren, die KiTa nicht von der
Gemeinde zu übernehmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Auf eine Übernahme der Bildungslandschaft Gusborn durch die Gemeinde
Gusborn wird verzichtet.