Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In der Sitzung am 17.03.2016 hat der Rat der Gemeinde Gusborn beschlossen, über eine

finanzielle Beteiligung am Bau der Kindertagesstätte in einem gesonderten Ratsbeschluss

zu entscheiden. Vor einem solchen Beschluss sollte seitens der Samtgemeinde erklärt

werden, zu welchen finanziellen Rahmenbedingungen das Eigentum an der KiTa auf die

Gemeinde Gusborn übergehen kann.

Da die KiTa vor einigen Wochen den Betrieb aufgenommen hat sollte im Rat der

Gemeinde geklärt werden, ob die Eigentumsübernahme an der KiTa grundsätzlich noch

beabsichtigt ist und die Samtgemeinde aufgefordert werden soll, zur nächsten Sitzung die

dafür geltenden finanziellen Rahmenbedingungen sowie einen entsprechenden

Vertragsentwurf vorzulegen.

 

Rh Beckmann erläutert die seinerzeitige Beratung im Jahr 2016.

Er schlägt vor und beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, einen entsprechenden Vertragsentwurf /Kostenregularien vorzubereiten, damit dann darüber entschieden werden kann, ob die Eigentumsübernahme an der KiTa auf die Gemeinde übergehen soll.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass nach der Fertigstellung der KiTa eine entsprechende Beratung vorgesehen war. Mittlerweile sei der gesamte Kostenrahmen bekannt, und er sei dankbar darüber, dass die Gemeinde Gusborn nicht das Eigentum an der KiTa erworben habe.

Seiner Meinung nach sollte es bei den jetzigen Eigentumsverhältnissen bleiben. Die KiTa würde so gut angenommen werden, dass evtl. absehbar sei, dass eine zweite Gruppe entstehen würde und der Bau noch erweitert werden könnte. Bei genauer Betrachtung der Finanzen der Gemeinde spricht er sich dafür aus und beantragt, die KiTa nicht zu übernehmen.

 

Rf Geuder schließt sich dem an und betont, dass die Haushaltslage der Gemeinde es nicht zuließe, ein derart großes Projekt zu übernehmen. Sie sei mit der jetzigen Lösung zufrieden und spricht sich dafür aus, der Samtgemeinde die Ausarbeitung des Vertragsentwurfes/der Regularien zu ersparen.

 

Rh Struck widerspricht dem, denn seiner Meinung nach ließe die Haushaltslage der Gemeinde das sehr wohl zu, die KiTa zu übernehmen. Es wäre seinerzeit ja der Wunsch gewesen, die KiTa seitens der Gemeinde zu betreiben. Er hält es für sinnvoll, sich einen Vertragsentwurf ausarbeiten und anfordern zu lassen.

 

Sachbearbeiter Pauls führt aus, dass er nach Rücksprache mit dem Kämmerer, Herrn Kern, die Kostensituation betrachtet hat. Bei einem Kauf würden 300.000,- bis 400.000,- € auf die Gemeinde zukommen, die nur mit einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe zu finanzieren wären.

 

Auch die Fehlbeträge aus Vorjahren müssen berücksichtigt werden, für 2017 zeichnet sich lt. Bilanz ein Defizit von 126.000,- € ab.

In den letzten Jahren gab es nur Defizite im Ergebnishaushalt (außer 2015), und unter Berücksichtigung dessen wird es schwierig sein, überhaupt eine Genehmigung über die Kreditaufnahme zu bekommen.

 

Aufgrund einer möglichen Übernahme der KiTa kämen rd. 8.000,- bis 10.000,- € mehr an laufenden Belastungen für die Gemeinde zu, die Erträge bereits eingerechnet.

Der Übernahme einer freiwilligen Aufgabe kann er aus wirtschaftlicher Sicht nur abraten.

 

Rh Beckmann zweifelt an den Zahlen. Damals sei die Rede von 70.000,- € für das Gebäude und und 30.000,- € für das Grundstück gewesen, so das es letztendlich um 100.000,- € ginge, die von der Gemeinde Gusborn gezahlt werden sollten. Das sei gerade zwei Jahre her und er hätte gerne genauere Zahlen, um das näher betrachten zu können.

 

Herr Pauls ergänzt, dass selbst der Haushaltsrest von 90.000,- € mit finanziert werden müsste, der Betrag steht nur im Haushaltsplan, die Summe sei tatsächlich nicht da.

 

Bgm Ringel führt aus, dass in Anbetracht der anstehenden Haushaltsberatungen die 90.000,- € abgesetzt werden sollten.

 

Selbst wenn der Betrag für die Übernahme 200.000,- € sein sollte, sehe er nicht, dass das je wieder herausgewirtschaftet werden könne und er sehe keine Amortisation, bevor dann wieder investiert werden müsste.

Noch sei auch nicht geklärt, wer die Kosten der Kinderbetreuung übernimmt, ob es das Land oder der Landkreis sein wird.

Er rät daher dringend davon ab, die KiTa zurück zu erwerben.

 

Stellv. Bgm Burmester erinnert an die bisherigen zu treffenden Entscheidungen bei der Trägerschaft des Spielkreises Siemen, die Anforderungen an eine heutige KiTa seien deutlich höher; er sehe die Ansiedlung bei der Samtgemeinde mit vorhandenem Fachpersonal als sinnvoller an und man müsse auch die Kosten der Unterhaltung des Gebäudes langfristig  einplanen.

Auf die Gemeinde würden dann noch höhere Folgekosten zukommen.

 

Rh Beckmann möchte das differenziert wissen, die Gemeinde Gusborn war Betreiber für den Spielkreis, hier gehe es nur um den Eigentumserwerb.

 

Rh Struck führt aus, dass sich das damalige Konzept gerechnet habe, für die Gemeinde sei ein Plus erwirtschaftet worden, und warum solle das Konzept jetzt nicht mehr aufgehen. Die Zahlen müssten aktualisiert und durchgerechnet werden und der Vertragsentwurf vorgelegt werden.

 

Bgm Ringel lässt über den Antrag von Rh Beckmann abstimmen, dass die Samtgemeinde mit der Kostenermittlung und Vertragsentwurf beauftragt werden soll. 

Abstimmung:

 

Ja            5                                             Nein                      6

 

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Antrag von stellv. Bgm Fahren, die KiTa nicht von der Gemeinde zu übernehmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Auf eine Übernahme der Bildungslandschaft Gusborn durch die Gemeinde Gusborn wird verzichtet.