Sitzung: 06.08.2018 Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Auf Nachfrage von BM
Mertins teilt 1.SgRat Beitz mit, dass die Samtgemeinde Elbtalaue eine
Schließung beschlossen hat, da das Wildgehege aus tierärztlicher Sicht nicht
weiter betrieben werden kann. Die Haltebedingungen müssen in einem Maß
verändert werden, das nicht mehr machbar ist. Da es keine Alternativen gibt,
musste die Samtgemeinde Elbtalaue diese Entscheidung treffen.
BM Mertins kritisiert den
derzeit großen Bestand im Wildgehege. Dieses wird von Herrn Wieczorek
unterstrichen. Auch aus seiner Sicht sind Beeinträchtigungen auf den zu großen
Bestand zurückzuführen. Er schlägt die Erweiterung des Wildgeheges um das
angrenzende Nachbargrundstück vor, um auch dadurch Geruchsbelästigungen zu
vermeiden.
In jedem Fall spricht er
sich ausdrücklich gegen eine Demontage dieser ganzjährig nutzbaren
touristischen Einrichtungen aus. Seine Frage, ob ein Nachfolger für den Betrieb
des Wildgeheges gesucht worden ist, der die Anforderungen erfüllen könnte, wird
vom 1.SgRat Beitz verneint.
1.SgRat Beitz betont nochmals,
dass der Betrieb aus veterinärtechnischen Gründen nicht mehr machbar ist.
BM Mertins moniert
ausdrücklich die Verfahrensweise der Samtgemeinde Elbtalaue, die zu dieser
Beschlussfassung geführt hat. Ursprünglich sollte der Samtgemeinderat eine
Entscheidung treffen. Dieses wurde während der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses korrigiert, mit der Folge, dass sich eine weitere
Beratung nicht mehr ergeben konnte. Seines Erachtens wurde in diese
Angelegenheit zu wenig beraten.
Stellv. BMín Wiehler
erkundigt sich danach, ob ein weiterer Betrieb durch das Veterinäramt bereits
versagt worden ist. 1.SgRat Beitz teilt mit, dass dieses nicht der Fall ist.
Anlass für die Entscheidung zur Schließung des Wildgeheges war die angekündigte
Kündigung des derzeitigen Pächters. In diesem Zusammenhang wurde Kontakt zum
Veterinäramt aufgenommen mit der Erkenntnis, dass eine Verlängerung des
Betriebes nicht genehmigt wird, sofern die bestehenden Auflagen nicht erfüllt
werden.