Auf Nachfrage von BM Mertins teilt 1.SgRat Beitz mit, dass die Samtgemeinde Elbtalaue eine Schließung beschlossen hat, da das Wildgehege aus tierärztlicher Sicht nicht weiter betrieben werden kann. Die Haltebedingungen müssen in einem Maß verändert werden, das nicht mehr machbar ist. Da es keine Alternativen gibt, musste die Samtgemeinde Elbtalaue diese Entscheidung treffen.

BM Mertins kritisiert den derzeit großen Bestand im Wildgehege. Dieses wird von Herrn Wieczorek unterstrichen. Auch aus seiner Sicht sind Beeinträchtigungen auf den zu großen Bestand zurückzuführen. Er schlägt die Erweiterung des Wildgeheges um das angrenzende Nachbargrundstück vor, um auch dadurch Geruchsbelästigungen zu vermeiden.

In jedem Fall spricht er sich ausdrücklich gegen eine Demontage dieser ganzjährig nutzbaren touristischen Einrichtungen aus. Seine Frage, ob ein Nachfolger für den Betrieb des Wildgeheges gesucht worden ist, der die Anforderungen erfüllen könnte, wird vom 1.SgRat Beitz verneint.

1.SgRat Beitz betont nochmals, dass der Betrieb aus veterinärtechnischen Gründen nicht mehr machbar ist.

BM Mertins moniert ausdrücklich die Verfahrensweise der Samtgemeinde Elbtalaue, die zu dieser Beschlussfassung geführt hat. Ursprünglich sollte der Samtgemeinderat eine Entscheidung treffen. Dieses wurde während der Sitzung des Samtgemeindeausschusses korrigiert, mit der Folge, dass sich eine weitere Beratung nicht mehr ergeben konnte. Seines Erachtens wurde in diese Angelegenheit zu wenig beraten.

Stellv. BMín Wiehler erkundigt sich danach, ob ein weiterer Betrieb durch das Veterinäramt bereits versagt worden ist. 1.SgRat Beitz teilt mit, dass dieses nicht der Fall ist. Anlass für die Entscheidung zur Schließung des Wildgeheges war die angekündigte Kündigung des derzeitigen Pächters. In diesem Zusammenhang wurde Kontakt zum Veterinäramt aufgenommen mit der Erkenntnis, dass eine Verlängerung des Betriebes nicht genehmigt wird, sofern die bestehenden Auflagen nicht erfüllt werden.