Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Die Anlieger der Heider Straße in Zadrau haben beantragt, die Bushaltestelle in Zadrau vom jetzigen Standort am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus im Siemer Weg an die Einmündung Wiskarweg / Heider Straße zu verlegen. Die Familien Muchow (Heider Straße 17), Münzel (Heider Straße 13), Gehrke (Voßbergweg 2) und Hamann (Heider Straße 2) haben insgesamt 9 Kinder, von denen 1 Kind das Schulzentrum in Dannenberg besucht und 2 Kinder die Grundschule in Gusborn. 2 Kindern werden 2019 in Gusborn eingeschult und 3 Kindern werden voraussichtlich 2022-2023 in Gusborn eingeschult. Die Anlieger weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit an der viel befahrenen Kreisstraße nicht gegeben ist, die Kinder auf dem Weg zur Haltestelle und wieder nach Hause 2-mal die Kreisstraße queren müssen und das Begehen und Queren der Kreisstraße aufgrund des starken und zum Teil zu schnellen und aggressiven Verkehrs gefährlich ist.

 

Bushaltestellen werden durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde festgelegt, wobei die Gemeinden für die Einrichtung (Befestigung, Buswartehaus, Papierkorb) zuständig sind. Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Verlegungen von Bushaltestelle bisher aufgrund von Gefahrensituationen beantragt worden sind. Hier soll die Haltestelle vom wenig befahrenen Siemer Weg an die viel befahrene Kreisstraße verlegt werden. Dafür bedarf es einer besonderen Begründung.

Bei einem Ortstermin ist von Seiten des Landkreises und der LSE (Busunternehmen), darauf hingewiesen worden, dass die Gefahr für an einer Haltestelle an der Kreisstraße wartende und spielende Kinder als höher angesehen wird als das einmalige Queren der Kreisstraße.

 

Für den Schülerverkehr fährt in Zadrau die Buslinie 8070. Weiter fahren die Buslinie 8001 (zur Freien Schule Hitzacker) und die Buslinie 8000 (Rufbus Richtung Lüchow) Die Buslinie 8070 fährt die Richtung Groß Heide – Zadrau – Gusborn bzw. Siemen und in umgekehrter Richtung.

 

Bei Verlegung der Haltestelle in die Heider Straße müsste beidseitig je eine Haltestelle eingerichtet werden, so dass die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 13 und 17 einmal die Kreisstraße queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten und die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 2 und Voßbergweg 2 einmal die Kreisstraße und einmal den Gusborner Weg queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten 

 

Die LSE wäre für das Aufstellen der Haltestellenschilder zuständig. Die Gemeinde wäre für die Einrichtung der Haltestelle zuständig: Befestigung, Buswartehäuschen, Papierkorb und evtl. Straßenbeleuchtung. Im betreffenden Bereich der Heider Straße steht eine Straßenleuchte in der Einmündung Wiskarweg.

 

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG wird für den Öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit  (Gehbehinderung, Sehbehinderung und evtl. Hörbehinderung) gefordert. Das bedeutet für alle Gemeinden, dass die an Gemeindestraßen und in Ortslagen von Bundes-, Landes- Kreis und Ortsverbindungsstraßen liegenden Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei durch sie zu gestalten wären. Ein entsprechendes Maßnahmenprogramm wird zeitnah vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des ÖPNV erstellt und mit den Gemeinden und Städten als Straßenbaulastträger abgestimmt. Im Rahmen dieses Maßnahmenprogrammes ist auch über den Standort und die Ausgestaltung der Haltestelle in Zadrau zu entscheiden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bushaltestelle in Zadrau wird nicht verlegt.

Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen ist über den zukünftigen Standort der Bushaltestelle zu entscheiden.

 

 

 

Bgm Ringel gibt ergänzende Erläuterungen. Es liegt auch dazu ein Antrag von Zadrauer Bürgern vor. Dieser ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Das Antwortschreiben des Landkreises wird demnächst erwartet.

 

Zum Thema Verlegung der Bushaltestelle hat ein Ortstermin mit dem Landkreis und der LSE stattgefunden, an dem stellv. Bgm Fahren für die Gemeinde Gusborn teilgenommen hat.

 

 

Stellv. Bgm Fahren berichtet, dass die Herren Rexin v.d. Samtgemeinde, Jacobs v.d.  Straßenbauverwaltung und Hähnchen von der LSE daran teilgenommen haben.

Es ging um die Fahrtrouten der Busse und was es für Folgen hätte, wenn man die Bushaltestelle verlegen würde und die Kostenverantwortung, wie auch in der Vorlage ausgeführt.

Es gibt Bedenken, dass ab 2022 die Barrierefreiheit gegeben sein muss, also dann wieder Baumaßnahmen auf die Gemeinde zukommen. Auch bei der Verlegung hätten die Kinder trotzdem die Kreisstraße queren müssen. Die Einrichtung der Bushaltestellen an 2 Seiten wäre nötig, die Wege an der Hauptstraße würden sich nicht verkürzen.

 

Die Verlegung wird für nicht sinnvoll erachtet und es würde in der Form so nicht zugestimmt werden, auch im Hinblick auf die kommende Barrierefreiheit.

Man sollte eine Verlegung nicht unbedingt davon abhängig machen, wo jetzt gerade Kinder wohnen und zur Schule gehen, sondern die Gesamtheit des Dorfes sehen.

 

Angesprochen wurde auch der Straßenseitenraum, z. B. an der Siemer Straße können Kinder nicht den Wegeseitenraum nutzen, da der vollständig zugewachsen ist. Die Gemeinde sollte dafür Sorge tragen, damit Schüler ungefährdet die jetzige Bushaltestelle erreichen können.

 

Die Versetzung der Ortstafeln und Beschränkung auf Tempo 70 km/h ist vom Landkreis abgelehnt worden.

 

Bgm Ringel berichtet von mehreren Telefonaten mit Herrn Rzepa und Herrn E.-A. Schulz vom Landkreis, es wurde besprochen, dass die Markierung in Quickborn im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße vorgenommen wird und in Zadrau eine Quermarkierung auf der Straße erfolgt.

 

Rh Peemöller bemerkt, dass er künftig informiert werden möchte, wenn Ortstermine in Zadrau stattfinden, da er dort der 1. Ansprechpartner sei.

Von ihm werde erwartet, dass er das unterstützt, jedoch würde er dagegen einige Bedenken erheben, die auch von stellv. Bgm Fahren angesprochen wurden. 

Zuerst sollte der Fußweg hergestellt werden, um die Kinder der Straße fernzuhalten. 

Die Installation eines Zebrastreifens wird befürwortet, da auf dem Abschnitt sehr schnell gefahren wird.

Seiner Meinung sollte nochmal ein Konzept erstellt werden, wie der Schulweg dieser Kinder besser gesichert werden kann und darüber beraten werden. Dies sei sein Antrag.  

 

Bgm Ringel bemerkt, dass er einer Überarbeitung des Antrages bzw. Erstellung eines Konzeptes zustimmen würde, die Beratung sollte dann zeitnah in den nächsten Sitzungen erfolgen.

Die Herstellung des Fußweges in Zadrau (mit Mutterboden angleichen) ist angeschoben und wird von der Samtgemeinde durchgeführt.

Evtl. sollte überlegt werden zu beantragen, dass die Straßen von Zadrau nach Gusborn und von Gusborn nach Quickborn ausgebaut werden, da diese im schlechten Zustand seien.

 

Rh Peemöller kündigt an, für eine Unterschriftenliste zu sorgen und eine Demonstration zu organisieren.

 

Rh Beckmann beruft sich auf den Tagesordnungspunkt „Bushaltestelle“. Er fragt, ob die Stellungnahme der Gemeinde gewünscht sei und welchen Einfluss sie hätte.

 

Stellv. Bgm Fahren stellt klar, dass wenn in der heutigen Sitzung beschlossen werden würde, dass die Verlegung befürwortet wird, dieses von der Gemeinde offiziell beantragt werden müsste -  mit der Folge,  dass die Gemeinde die Kosten zu tragen habe.

 

Rh Beckmann äußert, dass auch seiner Meinung nach es nicht zielführend ist, die Bushaltestelle zu verlegen. Die Kindersituation könne sich verlagern oder verändern. 

Man sollte vielmehr den Landkreis verpflichten, für mehr Sicherheit auf ihrer Kreisstraße zu sorgen, wie Zebrastreifen, Fußweg schaffen, Blitzer aufstellen, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs, Begrenzung auf 70 km/h vor den Ortsschildern und Versetzung der Ortseingangsschilder.

 

Er stellt den Antrag, die o. g. Maßnahmen als Vorschläge beim Landkreis einzureichen.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dies dem Antrag von Rh Peemöller widerspräche, nämlich dass das Verkehrskonzept nochmal überdacht werden solle, darüber abgestimmt und dann beantragt werden solle. Der Antrag müsse dann neu formuliert und eingereicht werden.

 

Rh Beckmann beantragt und formuliert den Beschlussvorschlag wie folgt neu:

 

Die Verlegung der Bushaltestelle erscheint nicht zielführend und wird nicht verlegt. 

Stattdessen werden die folgenden Maßnahmen als Verkehrssicherungsmaßnahmen von der Gemeinde Gusborn beantragt :

 

  1. Installation eines Zebrastreifens,
  2. Schaffung eines Fußweges entlang der Kreisstraße
  3. Aufstellen einer Blitzersäule
  4. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs
  5. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor den Ortsschildern und
  6. Versetzung der Ortseingangsschilder


Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden t


Beschluss:

Die Verlegung der Bushaltestelle in Zadrau erscheint nicht zielführend und wird nicht verlegt. 

Stattdessen werden die folgenden Maßnahmen als Verkehrssicherungsmaßnahmen von der Gemeinde Gusborn beantragt :

 

  1. Installation eines Zebrastreifens,
  2. Schaffung eines Fußweges entlang der Kreisstraße
  3. Aufstellen einer Blitzersäule
  4. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs
  5. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor den Ortsschildern und
  6. Versetzung der Ortseingangsschilder