Sitzung: 11.10.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0384/2018
Sachverhalt:
Die Anlieger der
Heider Straße in Zadrau haben beantragt, die Bushaltestelle in Zadrau vom
jetzigen Standort am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus im Siemer Weg an die
Einmündung Wiskarweg / Heider Straße zu verlegen. Die Familien Muchow (Heider Straße
17), Münzel (Heider Straße 13), Gehrke (Voßbergweg 2) und Hamann (Heider Straße
2) haben insgesamt 9 Kinder, von denen 1 Kind das Schulzentrum in Dannenberg
besucht und 2 Kinder die Grundschule in Gusborn. 2 Kindern werden 2019 in
Gusborn eingeschult und 3 Kindern werden voraussichtlich 2022-2023 in Gusborn
eingeschult. Die Anlieger weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit an der
viel befahrenen Kreisstraße nicht gegeben ist, die Kinder auf dem Weg zur
Haltestelle und wieder nach Hause 2-mal die Kreisstraße queren müssen und das
Begehen und Queren der Kreisstraße aufgrund des starken und zum Teil zu
schnellen und aggressiven Verkehrs gefährlich ist.
Bushaltestellen
werden durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde
festgelegt, wobei die Gemeinden für die Einrichtung (Befestigung, Buswartehaus,
Papierkorb) zuständig sind. Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme darauf
hingewiesen, dass Verlegungen von Bushaltestelle bisher aufgrund von
Gefahrensituationen beantragt worden sind. Hier soll die Haltestelle vom wenig
befahrenen Siemer Weg an die viel befahrene Kreisstraße verlegt werden. Dafür
bedarf es einer besonderen Begründung.
Bei einem
Ortstermin ist von Seiten des Landkreises und der LSE (Busunternehmen), darauf
hingewiesen worden, dass die Gefahr für an einer Haltestelle an der Kreisstraße
wartende und spielende Kinder als höher angesehen wird als das einmalige Queren
der Kreisstraße.
Für den Schülerverkehr
fährt in Zadrau die Buslinie 8070. Weiter fahren die Buslinie 8001 (zur Freien
Schule Hitzacker) und die Buslinie 8000 (Rufbus Richtung Lüchow) Die Buslinie
8070 fährt die Richtung Groß Heide – Zadrau – Gusborn bzw. Siemen und in
umgekehrter Richtung.
Bei Verlegung der
Haltestelle in die Heider Straße müsste beidseitig je eine Haltestelle
eingerichtet werden, so dass die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 13
und 17 einmal die Kreisstraße queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf
den Bus warten müssten und die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 2 und
Voßbergweg 2 einmal die Kreisstraße und einmal den Gusborner Weg queren müssten
und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten
Die LSE wäre für
das Aufstellen der Haltestellenschilder zuständig. Die Gemeinde wäre für die
Einrichtung der Haltestelle zuständig: Befestigung, Buswartehäuschen,
Papierkorb und evtl. Straßenbeleuchtung. Im betreffenden Bereich der Heider
Straße steht eine Straßenleuchte in der Einmündung Wiskarweg.
Nach dem Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und dem Personenbeförderungsgesetz
(PBefG wird für den Öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 eine
umfassende Barrierefreiheit
(Gehbehinderung, Sehbehinderung und evtl. Hörbehinderung) gefordert. Das
bedeutet für alle Gemeinden, dass die an Gemeindestraßen und in Ortslagen von
Bundes-, Landes- Kreis und Ortsverbindungsstraßen liegenden Bushaltestellen bis
zum 01.01.2022 barrierefrei durch sie zu gestalten wären. Ein entsprechendes
Maßnahmenprogramm wird zeitnah vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des
ÖPNV erstellt und mit den Gemeinden und Städten als Straßenbaulastträger
abgestimmt. Im Rahmen dieses Maßnahmenprogrammes ist auch über den Standort und
die Ausgestaltung der Haltestelle in Zadrau zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Bushaltestelle
in Zadrau wird nicht verlegt.
Im Rahmen der
barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen ist über den zukünftigen Standort
der Bushaltestelle zu entscheiden.
Bgm Ringel gibt ergänzende
Erläuterungen. Es liegt auch dazu ein Antrag von Zadrauer Bürgern vor. Dieser
ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Das
Antwortschreiben des Landkreises wird demnächst erwartet.
Zum Thema Verlegung
der Bushaltestelle hat ein Ortstermin mit dem Landkreis und der LSE
stattgefunden, an dem stellv. Bgm Fahren für die Gemeinde Gusborn teilgenommen
hat.
Stellv. Bgm Fahren
berichtet, dass die Herren Rexin v.d. Samtgemeinde, Jacobs v.d. Straßenbauverwaltung und Hähnchen von der LSE
daran teilgenommen haben.
Es ging um die
Fahrtrouten der Busse und was es für Folgen hätte, wenn man die Bushaltestelle
verlegen würde und die Kostenverantwortung, wie auch in der Vorlage ausgeführt.
Es gibt Bedenken,
dass ab 2022 die Barrierefreiheit gegeben sein muss, also dann wieder
Baumaßnahmen auf die Gemeinde zukommen. Auch bei der Verlegung hätten die
Kinder trotzdem die Kreisstraße queren müssen. Die Einrichtung der
Bushaltestellen an 2 Seiten wäre nötig, die Wege an der Hauptstraße würden sich
nicht verkürzen.
Die Verlegung wird
für nicht sinnvoll erachtet und es würde in der Form so nicht zugestimmt
werden, auch im Hinblick auf die kommende Barrierefreiheit.
Man sollte eine
Verlegung nicht unbedingt davon abhängig machen, wo jetzt gerade Kinder wohnen
und zur Schule gehen, sondern die Gesamtheit des Dorfes sehen.
Angesprochen wurde
auch der Straßenseitenraum, z. B. an der Siemer Straße können Kinder nicht den
Wegeseitenraum nutzen, da der vollständig zugewachsen ist. Die Gemeinde sollte
dafür Sorge tragen, damit Schüler ungefährdet die jetzige Bushaltestelle
erreichen können.
Die Versetzung der
Ortstafeln und Beschränkung auf Tempo 70 km/h ist vom Landkreis abgelehnt
worden.
Bgm Ringel berichtet
von mehreren Telefonaten mit Herrn Rzepa und Herrn E.-A. Schulz vom Landkreis,
es wurde besprochen, dass die Markierung in Quickborn im Zusammenhang mit dem
Ausbau der Kreisstraße vorgenommen wird und in Zadrau eine Quermarkierung auf
der Straße erfolgt.
Rh Peemöller
bemerkt, dass er künftig informiert werden möchte, wenn Ortstermine in Zadrau
stattfinden, da er dort der 1. Ansprechpartner sei.
Von ihm werde
erwartet, dass er das unterstützt, jedoch würde er dagegen einige Bedenken
erheben, die auch von stellv. Bgm Fahren angesprochen wurden.
Zuerst sollte der
Fußweg hergestellt werden, um die Kinder der Straße fernzuhalten.
Die Installation
eines Zebrastreifens wird befürwortet, da auf dem Abschnitt sehr schnell
gefahren wird.
Seiner Meinung
sollte nochmal ein Konzept erstellt werden, wie der Schulweg dieser Kinder
besser gesichert werden kann und darüber beraten werden. Dies sei sein
Antrag.
Bgm Ringel bemerkt,
dass er einer Überarbeitung des Antrages bzw. Erstellung eines Konzeptes zustimmen
würde, die Beratung sollte dann zeitnah in den nächsten Sitzungen erfolgen.
Die Herstellung des
Fußweges in Zadrau (mit Mutterboden angleichen) ist angeschoben und wird von
der Samtgemeinde durchgeführt.
Evtl. sollte
überlegt werden zu beantragen, dass die Straßen von Zadrau nach Gusborn und von
Gusborn nach Quickborn ausgebaut werden, da diese im schlechten Zustand seien.
Rh Peemöller
kündigt an, für eine Unterschriftenliste zu sorgen und eine Demonstration zu
organisieren.
Rh Beckmann beruft
sich auf den Tagesordnungspunkt „Bushaltestelle“. Er fragt, ob die
Stellungnahme der Gemeinde gewünscht sei und welchen Einfluss sie hätte.
Stellv. Bgm Fahren
stellt klar, dass wenn in der heutigen Sitzung beschlossen werden würde, dass
die Verlegung befürwortet wird, dieses von der Gemeinde offiziell beantragt
werden müsste - mit der Folge, dass die Gemeinde die Kosten zu tragen habe.
Rh Beckmann äußert,
dass auch seiner Meinung nach es nicht zielführend ist, die Bushaltestelle zu
verlegen. Die Kindersituation könne sich verlagern oder verändern.
Man sollte vielmehr
den Landkreis verpflichten, für mehr Sicherheit auf ihrer Kreisstraße zu
sorgen, wie Zebrastreifen, Fußweg schaffen, Blitzer aufstellen,
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs,
Begrenzung auf 70 km/h vor den Ortsschildern und Versetzung der
Ortseingangsschilder.
Er stellt den
Antrag, die o. g. Maßnahmen als Vorschläge beim Landkreis einzureichen.
Bgm Ringel
entgegnet, dass dies dem Antrag von Rh Peemöller widerspräche, nämlich dass das
Verkehrskonzept nochmal überdacht werden solle, darüber abgestimmt und dann
beantragt werden solle. Der Antrag müsse dann neu formuliert und eingereicht
werden.
Rh Beckmann
beantragt und formuliert den Beschlussvorschlag wie folgt neu:
Die Verlegung der
Bushaltestelle erscheint nicht zielführend und wird nicht verlegt.
Stattdessen werden
die folgenden Maßnahmen als Verkehrssicherungsmaßnahmen von der Gemeinde Gusborn
beantragt :
- Installation
eines Zebrastreifens,
- Schaffung
eines Fußweges entlang der Kreisstraße
- Aufstellen
einer Blitzersäule
- Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs
- Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 70 km/h vor den Ortsschildern und
- Versetzung
der Ortseingangsschilder
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden t
Beschluss:
Die Verlegung der
Bushaltestelle in Zadrau erscheint nicht zielführend und wird nicht
verlegt.
Stattdessen werden
die folgenden Maßnahmen als Verkehrssicherungsmaßnahmen von der Gemeinde
Gusborn beantragt :
- Installation
eines Zebrastreifens,
- Schaffung
eines Fußweges entlang der Kreisstraße
- Aufstellen
einer Blitzersäule
- Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h während der Zeiten des Schülerverkehrs
- Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 70 km/h vor den Ortsschildern und
- Versetzung
der Ortseingangsschilder