Rh Zühlke stellt die Anfrage, wer dafür Zuständig ist, den übrigen Rollsplit von der Straße zu entfernen. Er weist darauf hin, dass dieser eine Gefahr für die Radfahrer darstellt.

FBL Hesebeck entgegnet, dass der jeweilige Straßenbaulastträger für die Entfernung zuständig ist. Er teilt mit, dass die Firma Rolasphalt am 13.09.2018 mit dem Entfernen im Bereich ihres Auftragsgebietes begonnen hat.