Sitzung: 21.08.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Verweisung in den Fachausschuss
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, Enthaltungen: 5
Vorlage: 14/0093/2018
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat sich im Jahr 2012 grundsätzlich für den Erhalt aller Grundschulen
ausgesprochen (Ratsbeschluss vom 03.05.2012), sofern die Schülerzahlen dies
rechtfertigen.
Aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlen sowie der Prognosen für die Jahre bis 2029 erscheint
dieser Beschluss weiterhin gerechtfertigt, sowohl unter dem Aspekt der
Mindestzügigkeit als auch der Schülerzahl pro Schule.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat sich für den Erhalt der Grundschulen insbesondere vor dem Ansatz
„Kurze Beine, kurze Wege“ entschieden. Den jüngsten Einwohnerinnen und
Einwohnern der Samtgemeinde sollte die örtliche Nähe von Kindertagesstätte und
Grundschule möglichst lange erhalten bleiben. So wenig Fahrschülerinnen und
–schüler wie möglich und konstante soziale Kontakte für die Jüngsten.
Diese Auffassung
muss selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler in der Samtgemeinde
gelten und darf Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht
ausschließen. Gerade diese Kinder haben durch die Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen soziale Kontakte erworben, die sie im gemeinsamen
Übergang zur Grundschule weiterhin nutzen können.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat daher bewusst keine Schwerpunktschulen eingerichtet, sondern
stets auf den besonderen Bedarf der einzelnen Kinder reagiert.
Die Umsetzung der
Inklusion durch den Schulträger an allen Schulen wurde vom Gesetzgeber zunächst
bis zum 31.07.2018 geplant, bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Einrichtung von
Schwerpunktschulen Bestand.
Der Gesetzgeber hat
diese Frist nunmehr um 6 Jahre verlängert.
Die Schulträger
sind aufgefordert, der Landesschulbehörde einen Plan zur Sicherstellung der
inklusiven Beschulung an allen Schulen und entsprechend geplanter Maßnahmen bis
01.August 2024 vorzulegen.
Zu diesem Zeitpunkt
sind alle Schulen inklusiv herzurichten – so der Plan.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue richtet zum Schuljahr 2018/2019 den Bereich des Erdgeschosses, der
Außenbereiche sowie die Sporthalle der Grundschule Dannenberg (Elbe) behindertengerecht
um, um die Beschulung eines Schulkindes im Rollstuhl zu ermöglichen.
Auch in anderen
Schulen sind seit Jahren verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt worden,
um Kindern mit Handicap den Schulbesuch zu ermöglichen.
Derzeitiger Stand an
den einzelnen Grundschulen und künftige Ausrichtungen
Grundschule Breselenz
Die Schule verfügt
über einen rollstuhlgerechten Zugang und eine elektronisch öffnende
Eingangstür. Ein behindertengerechtes WC
mit entsprechender Wickelmöglichkeit ist vorhanden.
Die Räume im
Erdgeschoss sind weitgehend erreichbar, die Räume im Obergeschoss nicht. Der
Sportboden, die Mensa und der Werkraum sind nicht ohne fremde Hilfe erreichbar.
Die Gemeinde Jameln
plant ein „Begegnungsprojekt“ mit entsprechenden Räumen für Kinderbetreuungseinrichtung
und Sportmöglichkeit. In diesem Zusammenhang werden Räume des Spielkreises für
die Schule verfügbar, sodass es Möglichkeiten zur Umnutzung dieser Räume geben
wird.
Umsetzung bis 31.07.2024 erscheint
realistisch.
Grundschule Dannenberg
Die Grundschule
wird derzeit im Erdgeschoss barrierearm umgebaut, sodass eine Erreichbarkeit
und Teilhabe für RollstuhlfahrerInnen ermöglicht wird. Dies schließt auch den
Sanitärbereich und die Bühne sowie die Turnhalle ein.
Die wünschenswerte
Erreichbarkeit des Obergeschosses ist aus Kostengründen derzeit nicht
umsetzbar, allerdings auf der Agenda und bereits in der Vorplanung.
Eine Umsetzung der Maßnahme „Erdgeschoss“
erfolgt zurzeit. Die Maßnahme „Obergeschoss“ erscheint bei entsprechenden Fördermitteln
und personellen Kapazitäten bis 31.07.2024 realisierbar.
Grundschule Gusborn
Die Umsetzung der
Bildungslandschaft mit der Sanierung und Neuschaffung von Raum für Bildung und
Betreuung ist unter der Auflage Inklusion geplant worden.
Die Schule ist
nunmehr per Hebevorrichtung auch für RollstuhlfahrerInnen erreichbar, der
Neubau ohnehin. Die Zuwegungen zum Neubau sind mit selbstöffnenden Türen
versehen. Ein behindertengerechtes WC in der Kindertagesstätte steht auch der
Schule zur Verfügung.
Die Schule ist ab 01.08.2018 weitestgehend
barrierefrei.
Grundschule Hitzacker
Für die Grundschule
Hitzacker ist eine umfassende Sanierung bzw. ein Neubau geplant, hier werden
die Grundlagen der Inklusion berücksichtigt. Entsprechende Pläne liegen bereits
vor.
Bislang wurden
besondere Bedürfnisse von Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen durch
Einzelmaßnahmen umgesetzt.
Bei Neubau oder Sanierung wird diese Schule
komplett barrierefrei, Planung und Umsetzung bis 31.07.2024 bei entsprechenden
Fördermitteln möglich.
Grundschule Neu Darchau
Die Grundschule
verfügt über einen behindertengerechten Zugang und eine Hebevorrichtung zur
Überwindung der unterschiedlichen Ebenen.
Weitere Maßnahmen
sind bislang nicht umgesetzt worden, da keine Schülerinnen oder Schüler mit
entsprechenden Handicaps aufgenommen worden sind.
Die Grundschule Neu
Darchau ist im derzeitigen Bestand stark verwinkelt, sodass eine vollständige
Barrierefreiheit nicht erreichbar sein dürfte. Hierzu wäre eine entsprechende
Fachplanung durch ein Architektenbüro erforderlich.
Derzeit keine Planung zur weiteren
Barrierefreiheit vorgesehen.
Grundschule Prisser
An der Grundschule
Prisser sind keine Maßnahmen umgesetzt und auch nicht geplant.
Aufgrund der
schwierigen baulichen Anlage mit unterschiedlichen Ebenen und eingeschränkten
Umsetzungsmöglichkeiten sind inklusive Maßnahmen nicht vorgesehen. Die
Grundschule Dannenberg ist in geringer Entfernung erreichbar, sodass Kinder
grundsätzlich nicht aus dem sozialen Umfeld gerissen werden.
Keine Planung vorgesehen, da die Grundschule
Dannenberg (Elbe) in geringer Entfernung erreichbar ist.
Grundschule an der Göhrde (Zernien)
Die Grundschule an
der Göhrde ist dringend energetisch zu sanieren, was aufgrund fehlender
finanzieller Mittel und Fördermaßnahmen sowie der nachrangigen Priorität
(zunächst GS Hitzacker) bislang nicht erfolgen konnte.
Der Haupteingang
der Schule ist nicht barrierefrei, eine Zuwegung wäre nur über den Schulhof
erreichbar.
Sofern in den
kommenden Jahren keine entsprechenden Finanzierungswege möglich sind, sind
einzelne Maßnahmen bei Bedarf umzusetzen.
Die Kostenschätzung
für die energetische Sanierung und barrierefreie Umgestaltung ist mittlerweile
mehrere Jahre alt und muss aktualisiert werden, um verlässliche Kosten zu erhalten.
Eine vollständige Umsetzung der Inklusion
einschließlich der energetischen Sanierung des Gebäudes bis zum 31.07.2024
erscheint derzeit nicht realistisch.
Grundsätzlich sind
bei Neubauten die Standards zur inklusiven Beschulung einzuhalten. Die Barrierefreiheit
ist daher sicherzustellen und im Vorwege einzuplanen.
Im Gegenzug dazu
die Begründung des Gesetzentwurfes zur Einführung der inklusiven Schule in
Niedersachsen, die besagt, dass Schulen nur bei Bedarf und nur auf den
Einzelfall bezogen barrierefrei auszustatten sind.
Die Planungen für
die Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen Gusborn, Hitzacker
und Zernien sind daher entsprechend zu planen und barrierefrei zu gestalten.
Die Grundschule
Dannenberg wird derzeit für den Einzelfall behindertengerecht umgebaut. In den
Grundschulen Breselenz und Neu Darchau wurden Einzelfallmaßnahmen bereits
umgesetzt, die Schulen sind bedingt barrierearm. Sofern weitere
Inklusionsmaßnahmen erforderlich werden, sind auch diese Schulen entsprechend auszustatten.
Bislang sind der
Samtgemeinde Elbtalaue zur Umsetzung der Inklusion in den Jahren von bis
Kosten in Höhe
von rd. …………€ entstanden. Genaue Zahlen ermittelt der FD 31 bis zur
Sitzung des Schulausschusses. Aufgrund mehrerer erkrankter MitarbeiterInnen ist
dies bei Erstellung der Vorlage nicht möglich gewesen.
Die geplanten
Maßnahmen zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung gem. § 4 NSchG (Anlage 1
der Vorlage) und der geschätzten Kosten werden der Landesschulbehörde zur
Genehmigung angezeigt. Auch hier konnten
die Maßnahmen nicht zeitnah aufgelistet werden.
Fazit:
Die Inklusion an den Grundschulen geht nur
in ganz kleinen Schritten voran, da die finanziellen Möglichkeiten des
Schulträgers begrenzt sind.
Im Allgemeinen sollte die barrierefreie
Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und somit der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben selbstverständlich sein.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Zur Sicherstellung
der inklusiven Beschulung gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden Grundschulen bis zum 31.07.2024 geplant und
werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.
Erster SgRat Beitz
erläutert den Sachverhalt. Es wird hierzu auf die Beratungen im Fachausschuss
(SuSE) vom 04.06.2018 und des SgA vom 07.06.2018 verwiesen.
Rh Herzog weist
daraufhin, dass sich Inklusion nicht nur auf eine Barrierefreiheit für
Mobilitätseingeschränkte bezieht, sondern dieser Begriff auch alle anderen
Formen von Handicaps mit einschließt (Seheinschränkungen, Höreinschränkungen
u.s.w.)
Zunächst münzt er
das Fazit der Verwaltungsvorlage mal auf den gerade beschlossenen
Feuerwehrbedarfsplan um. Da würde es dann heißen: „…die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes geht nur in ganz kleinen
Schritten voran, da die finanziellen Möglichkeiten des Trägers begrenzt
sind…..Im Allgemeinen sollte die Erreichbarkeit gemäß des Schutzzieles…selbstverständlich sein….“
Hier wird seiner
Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen, da sei für ihn nicht akzeptabel.
Sicherstellung der
Inklusion bedeutet für ihn, Maßnahmen zu benennen, einen Zeitplan wie auch beim
Feuerwehrbedarfsplan festzulegen, sowie Kostenschätzungen zu ermitteln. Die
Umsetzung der Inklusion ist ebenfalls ein gesetzlich verankerter Auftrag.
Solange die angesprochenen Arbeitsgrundlagen nicht vorliegen, kann man dem
Gesetzgeber keine entsprechende Rückmeldung geben.
Er wird dem
Beschlussvorschlag nicht folgen und nicht zustimmen.
Rh Zuther gibt zu
bedenken, dass es bei der Umsetzung von Brandschutzaufgaben in erster Linie um
das Abwenden von Lebensgefahr geht. Zwar ist Inklusion ein wichtiger Aspekt,
dennoch sollte man hier die Prioritäten anders setzen.
Rh Siebolds merkt
an, dass diese beiden Projekte nicht miteinander verglichen werden können und
auch nicht sollten. Die beiden Ziele sollten als absolut gleichrangig gewertet
werden. Die Vorlage ist seiner Meinung nach nicht aussagekräftig genug. Es
sollte hier etwas nachgearbeitet werden und eine gewisse Verbindlichkeit
hineingetragen werden.
Auch stellv. RV
Neumann spricht sich für einen detaillierteren Maßnahmenkatalog aus.
Rh Schaper-Biemann
beantragt aufgrund der geführten Diskussion die Zurückweisung der Angelegenheit
in den zuständigen Fachausschuss.
Erster SgRat Beitz
erinnert nochmal an die Maßgabe, alle Schulen für die Inklusion vorzusehen. Es
ist bewusst entschieden worden, hier keine Schwerpunktschulen zu bilden. Mit
der Landesschulbehörde ist der erstellte Plan andiskutiert worden. Die
Schulträger sind aufgefordert, die Sachverhalte zusammenzustellen und auch
darzustellen, an welchen Stellen wir noch nicht tätig geworden sind. Für jede
Schule ist ein Sachstand ermittelt worden. Dabei muss auch deutlich gemacht
werden, welche Maßnahmen bereits im Zuge der Inklusion erfolgt sind. Daran ist
erkennbar, dass wir auf einem guten Weg sind. Das ist übrigens auch vom
Schulrat kürzlich so beschrieben worden.
Es gibt weder
seitens der Verantwortlichen noch der Landesschulbehörde Erwartungshaltungen,
was eine vollständige und zeitnahe Umsetzung aller Maßnahmen betrifft.
Mit der zu
verabschiedenden Übersicht werden Momentaufnahmen dargestellt, die der
Landesschulbehörde als Status gemeldet werden können. Über jede einzelne
Maßnahme muss dann neu diskutiert werden.
Rh Schaper-Biemann
bittet um eine umfassendere Betrachtungsweise in dieser Angelegenheit.
Er wiederholt
seinen Antrag auf Verweisung in den Fachausschuss und bittet, Frau König als
Sachverständige zur nächsten Sitzung hinzu zu laden.
RV Sperling lässt
über den Antrag von Rh Schaper-Biemann abstimmen.
Verweisung in den
Fachausschuss
Ja 12 Nein 7
Enthaltung 5
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherstellung
der inklusiven Beschulung gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden Grundschulen bis zum 31.07.2024 geplant und
werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.
Einfügung Anlage 1 – Nachreichung zur Sitzung