Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 29.08.2018 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlage der Vorlage:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2016
  • Prüfbericht des RPA

 

 

 

Auf Nachfrage von Rh Dr. Jastram nach dem Grund des positiven Gesamtergebnisses 2016  über 133.000,- € gegenüber den Vorjahren, in denen es seiner Meinung nach gute Steuereinnahmen gab, aber die Jahresergebnisse negativ ausfielen, erläutert stellv. StDir Kern, dass sich die negativen Ergebnisse überwiegend aus dem Ergebnis der Verdo GmbH auswirkten.

Der Restbetrag kam aus dem Haushalt der Stadt.

In 2015 war die Stadt gezwungen, die Grundsteuer auf 600 Prozentpunkte anzuheben, da in 2015 die Gewerbesteuer einen erheblichen Einbruch hatte. 

Die Aussicht auf das Ergebnis 2017 kann noch nicht vorausgesagt werden.

 

 

Auf weitere Nachfrage von Rh Dr. Jastram zu der Verringerung der Transferleistungen an die Samtgemeinde Elbtalaue und den Landkreis Lüchow-Dannenberg im Jahr 2016 erklärt Herr Kern, dass die Samtgemeinde –u. Kreisumlage jeweils von den Vorjahresergebnissen beeinflusst werden. Die Berechnungsgrundlage für 2015 waren die Einzahlungen vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014. Und wenn es in dieser Zeit weniger Steuereinzahlungen gab, fällt die Umlage 2015 geringer aus. Hierbei geht es nur um Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und Anteile an der Umsatz-und Einkommenssteuer, unabhängig von der Entwicklung der Bundes-und Landessteuern.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2016 wird beschlossen.