Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Jahresabschluss 2016 wurde am 18.10.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 22.03.2018 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

 

Herr Kern berichtet, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) im Jahr 2016 im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 8,45 Mio € erwirtschaftet und Aufwendungen in Höhe von ca. 8,3 Mio geleistet, so dass der Überschuss des Ergebnishaushaltes 156.011,09 € beträgt, der in der Beschlussfassung der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnishaushaltes zuzuführen ist.

 

Im außerordentlichen Ergebnis ist ein Überschuss in Höhe von 24.801,45 € erzielt worden. Auch dieser ist der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnishaushaltes zuzuführen.

 

Die Bilanzsumme der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2016 betrug ca. 16,5 Mio €. Das Eigenkapital (Nettoposition) betrug zu dem Zeitpunkt ca. 9,6 Mio €.

Zusammen mit den Überschüssen der vergangenen Jahre betrugen die Rücklagen der Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2016 ca. 1,35 Mio €.

 

Bgm Voß lässt über die Beschlussvorschläge in einem Block abstimmen.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 156.011,09 Euro wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 24.801,45 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 47.761,94 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.