Sitzung: 18.09.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 2/0262/2018
Der Jahresabschluss
2016 wurde am 18.10.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 22.03.2018
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Herr Kern
berichtet, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) im Jahr 2016 im Ergebnishaushalt
Erträge in Höhe von 8,45 Mio € erwirtschaftet und Aufwendungen in Höhe von ca.
8,3 Mio geleistet, so dass der Überschuss des Ergebnishaushaltes 156.011,09 €
beträgt, der in der Beschlussfassung der Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnishaushaltes zuzuführen ist.
Im
außerordentlichen Ergebnis ist ein Überschuss in Höhe von 24.801,45 € erzielt
worden. Auch dieser ist der Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnishaushaltes zuzuführen.
Die Bilanzsumme der
Stadt Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2016 betrug ca. 16,5 Mio €. Das Eigenkapital
(Nettoposition) betrug zu dem Zeitpunkt ca. 9,6 Mio €.
Zusammen mit den
Überschüssen der vergangenen Jahre betrugen die Rücklagen der Stadt Dannenberg
(Elbe) zum 31.12.2016 ca. 1,35 Mio €.
Bgm Voß lässt über
die Beschlussvorschläge in einem Block abstimmen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 156.011,09 Euro
wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 24.801,45 Euro wird
der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 47.761,94 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.