Sitzung: 18.09.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 14/0390/2017/1/1
Die Richtlinie zur
Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund
unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde die Vorlage in
den Fachausschuss zurückverwiesen.
Ein Aspekt für die
erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V.
Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem
Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war. Diese
Vereinbarung wurde mittlerweile in beidseitigem Einvernehmen gekündigt.
Nach verschieden
Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die
Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie
fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht
unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend
gestrichen.
Außerdem wurde
klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein
Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt
eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten,
die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.
Auf der
Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- €
eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige
Projekte).
Aufgrund der
Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz
zukünftig um 1.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten,
die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben
könnten, entgegen zu wirken.
Sollten durch die
neue Richtlinie Probleme oder Nachteile für die Antragsteller entstehen,
besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.
Frau Fallapp
erläutert den Sachverhalt. Es hat bereits intensive Diskussionen und
Vorberatungen im Fachausschuss (StESD) und im Verwaltungsausschuss gegeben.
Auf die
entsprechenden Niederschriften wird hiermit verwiesen.
Frau Fallapp stellt
die Richtlinie nochmals vor und verliest die geänderten Empfehlungen des StESD
und des VAD.
Ursprünglicher
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.
Der StESD hat in
der Richtlinie folgende Änderungen/Streichungen vorgenommen:
Bei -
1.Grundsätzliches:
: „…Voraussetzung
ist eine maßgebliche finanzielle
Förderung…“.
Andere
Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, „eine mindestens gleichhohe finanzielle Förderung“ aufzunehmen.
Der StESD spricht
sich zudem für eine zweijährige „Probezeit“ aus.
Beschlussempfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird zunächst für
zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.
Beschlussempfehlung
des Verwaltungsausschusses:
Die
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird
zunächst für zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung
vorzunehmen.
Die Richtlinie wird
wie folgt geändert:
Im Punkt 1 Absatz 2
wird Satz 2 wie folgt geändert:
„Voraussetzung ist
eine angemessene finanzielle
Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung
auf die Stadt Dannenberg (Elbe).“
Im Punkt 4 werden
in Satz 2 die Worte „auf Vorschlag der Verwaltung“ gestrichen.
Die geänderte Richtlinie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Rh Herzog schildert
nochmals die Intention der SOLi. Mit einer neuen Regelung zur Förderung von
Kultur sollte es neben den bekannten Veranstaltern auch vielen kleineren
ermöglicht werden, von einer Förderung zu profitieren und so auch neuen,
anderen Kulturschaffenden einen Raum zu geben, sich zu etablieren.
Des Weiteren merkt
er an, dass durch die Aufzählung unter Punkt 2 der Richtlinie der Eindruck
entstehen könnte, diese sei abschließend. Er spricht sich dafür aus, in den
einzelnen Unterbereichen ein „zum
Beispiel“ einzufügen. Die Entscheidung muss dann ohnehin der VA treffen.
Rh Herzog berichtet
über das Verfahren beim Landkreis und regt an, bei der Stadt Dannenberg /E.
ähnlich zu verfahren und eine Terminfestsetzung in der Richtlinie vorgeben. Bis
zu diesem Stichtag sollten alle Förderanträge vorliegen, damit die Politik
entscheiden kann, wie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verteilt
werden können.
Er beantragt daher
unter Punkt „5. Verfahren“ als ersten Satz folgendes hinzuzufügen:
„ Über die beantragten Förderungen
entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu
fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Veranstalter bis
August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind im Rahmen des
Gesamtbudgets möglich.“
Bgm Voß und stellv.
Bgm Hanke pflichten dem Ansinnen bei und unterstützen den Antrag.
Stellv. Bgm Behning
ist mit der Ausarbeitung der Richtlinie in der nunmehr vorliegenden Form (mit
den Änderungen aus den beratenen Ausschüssen) zufrieden und merkt an, dass die
CDU-Fraktion dieser zustimmen wird. Auch der zusätzlichen Aufnahme einer Terminsetzung
steht nichts entgegen. Dennoch weist er nochmals daraufhin, dass mit dieser
Richtlinie in erster Linie Kunst und Kultur in Dannenberg (Elbe) unterstützt
und gefördert werden soll.
Auch Rh Schwidder
hat keine Bedenken, den von Rh Herzog beantragten Satz einzufügen.
Er stellt jedoch
nochmal heraus, dass es durchaus wichtig ist, auch Kunst und Kultur außerhalb
der Stadt zu fördern, da diese ja auch von vielen Dannenbergern besucht wird.
Er erinnert zum Beispiel an das Weihnachtsmärchen in Platenlaase, welches von
den Grundschülern besucht wird. Mit diesem Engagement können vielleicht auch
andere, weitere Kommunen bewegt werden, ihren Etat für Kunst und Kultur zu
erhöhen.
StDir Meyer merkt
an, dass eine zu starke Reglementierung die Abarbeitung und die Verfahrensweise
einschränken würde. Er hält es für sinnvoll, eine entsprechende Regelung zur
Antragsabgabe einzuarbeiten, jegliches weiteres Vorgehen sollte sich der
Verwaltungsausschuss jedoch vorbehalten. Man müsse sich so nicht unter Druck
setzen und kann viel mehr auf die Qualität der Veranstaltungen abzielen.
Rh Herzog führt
nochmals aus, dass es genau darum geht, eine größtmögliche Flexibilität zu
erhalten. Mit der Terminsetzung August sollen Antragsteller angehalten werden,
rechtzeitig ihre Veranstaltungen zu planen und zu beantragen, um in den Genuss
einer Förderung zu kommen. Wenn Anträge bis August vorliegen, ist die Chance
eine Förderung zu erhalten wesentlich höher. Später eingehende Anträge können
berücksichtigt werden, aber nur, wenn noch entsprechendes Budget vorhanden ist.
Eine derartige Terminsetzung erleichtert dem VA dann auch möglicherweise die
Entscheidung.
Rh Siemke gibt zu
bedenken, dass oftmals auswärtige Kulturschaffende auch von der Förderung der
Standortkommune abhängig sind. Daher sollte das Maß an Regularien nicht zu hoch
angesetzt werden. Gegen die Aufnahme einer Antragsfrist spricht seiner Meinung
jedoch nichts entgegen.
Rh Herzog verliest
nochmal den Wortlaut seines Antrages.
StDir Meyer bittet
darum, ein genaues Datum festzulegen, da in der Folge dann die Zeit zur
Vorbereitung der entsprechenden Vorlagen zur Beratung und Beschlussfassung in
den Gremien gegeben sein muss.
Die Ratsmitglieder
sprechend sich daher für den 15. August eines Jahres aus.
Bgm Voß bedankt sich
für die konstruktive Zusammenarbeit bei allen, die an der Erstellung dieser
Richtlinie mitgewirkt haben. In den nächsten zwei Jahren wird sich zeigen, ob
diese ihren Zweck wie gewünscht erfüllt, daher ist die Evaluierung eine
zweckmäßige Entscheidung.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1. Im Punkt 1 Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt
geändert:
„Voraussetzung ist eine angemessene
finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive
Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe).“
2. Im Punkt 2 wird vor den Aufzählungen jeweils
„zum Beispiel“ eingefügt.
3. Im Punkt 4 werden in Satz 2 die Worte „auf Vorschlag der Verwaltung“
gestrichen.
4.
Im
Punkt 5 wird als Satz 1 wie folgt hinzugefügt:
„ Über die beantragten
Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des
Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der
Veranstalter bis zum 15.August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen
sind im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.“
Zum 31.12.2020 ist
eine Evaluierung vorzunehmen.
Eine endgültige
Fassung der Richtlinie ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.