Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Die Richtlinie zur Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde die Vorlage in den Fachausschuss zurückverwiesen.

 

Ein Aspekt für die erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem  Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war. Diese Vereinbarung wurde mittlerweile in beidseitigem Einvernehmen gekündigt.

 

Nach verschieden Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend  gestrichen.

 

Außerdem wurde klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten, die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.

 

Auf der Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- € eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige Projekte).

Aufgrund der Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz zukünftig um 1.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten, die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben könnten, entgegen zu wirken.

 

Sollten durch die neue Richtlinie Probleme oder Nachteile für die Antragsteller entstehen, besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.

 

 

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt. Es hat bereits intensive Diskussionen und Vorberatungen im Fachausschuss (StESD) und im Verwaltungsausschuss gegeben.

Auf die entsprechenden Niederschriften wird hiermit verwiesen.

 

Frau Fallapp stellt die Richtlinie nochmals vor und verliest die geänderten Empfehlungen des StESD und des VAD.

 

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.

 

Der StESD hat in der Richtlinie folgende Änderungen/Streichungen vorgenommen:

Bei - 1.Grundsätzliches:

: „…Voraussetzung ist eine maßgebliche finanzielle Förderung…“.

Andere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, „eine mindestens gleichhohe finanzielle Förderung“ aufzunehmen.

Der StESD spricht sich zudem für eine zweijährige „Probezeit“ aus.

 

Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird zunächst für zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.

 

 

Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird zunächst für zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.

Die Richtlinie wird wie folgt geändert:

Im Punkt 1 Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt geändert:

„Voraussetzung ist eine angemessene finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe).“

Im Punkt 4 werden in Satz 2 die Worte „auf Vorschlag der Verwaltung“ gestrichen.
Die geänderte Richtlinie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Rh Herzog schildert nochmals die Intention der SOLi. Mit einer neuen Regelung zur Förderung von Kultur sollte es neben den bekannten Veranstaltern auch vielen kleineren ermöglicht werden, von einer Förderung zu profitieren und so auch neuen, anderen Kulturschaffenden einen Raum zu geben, sich zu etablieren.

Des Weiteren merkt er an, dass durch die Aufzählung unter Punkt 2 der Richtlinie der Eindruck entstehen könnte, diese sei abschließend. Er spricht sich dafür aus, in den einzelnen Unterbereichen ein „zum Beispiel“ einzufügen. Die Entscheidung muss dann ohnehin der VA treffen.

 

Rh Herzog berichtet über das Verfahren beim Landkreis und regt an, bei der Stadt Dannenberg /E. ähnlich zu verfahren und eine Terminfestsetzung in der Richtlinie vorgeben. Bis zu diesem Stichtag sollten alle Förderanträge vorliegen, damit die Politik entscheiden kann, wie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verteilt werden können.

 

Er beantragt daher unter Punkt „5. Verfahren“ als ersten Satz folgendes hinzuzufügen:

 

„ Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Veranstalter bis August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.“

 

 

Bgm Voß und stellv. Bgm Hanke pflichten dem Ansinnen bei und unterstützen den Antrag.

 

Stellv. Bgm Behning ist mit der Ausarbeitung der Richtlinie in der nunmehr vorliegenden Form (mit den Änderungen aus den beratenen Ausschüssen) zufrieden und merkt an, dass die CDU-Fraktion dieser zustimmen wird. Auch der zusätzlichen Aufnahme einer Terminsetzung steht nichts entgegen. Dennoch weist er nochmals daraufhin, dass mit dieser Richtlinie in erster Linie Kunst und Kultur in Dannenberg (Elbe) unterstützt und gefördert werden soll.

 

Auch Rh Schwidder hat keine Bedenken, den von Rh Herzog beantragten Satz einzufügen.

Er stellt jedoch nochmal heraus, dass es durchaus wichtig ist, auch Kunst und Kultur außerhalb der Stadt zu fördern, da diese ja auch von vielen Dannenbergern besucht wird. Er erinnert zum Beispiel an das Weihnachtsmärchen in Platenlaase, welches von den Grundschülern besucht wird. Mit diesem Engagement können vielleicht auch andere, weitere Kommunen bewegt werden, ihren Etat für Kunst und Kultur zu erhöhen.

StDir Meyer merkt an, dass eine zu starke Reglementierung die Abarbeitung und die Verfahrensweise einschränken würde. Er hält es für sinnvoll, eine entsprechende Regelung zur Antragsabgabe einzuarbeiten, jegliches weiteres Vorgehen sollte sich der Verwaltungsausschuss jedoch vorbehalten. Man müsse sich so nicht unter Druck setzen und kann viel mehr auf die Qualität der Veranstaltungen abzielen.

 

Rh Herzog führt nochmals aus, dass es genau darum geht, eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten. Mit der Terminsetzung August sollen Antragsteller angehalten werden, rechtzeitig ihre Veranstaltungen zu planen und zu beantragen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Wenn Anträge bis August vorliegen, ist die Chance eine Förderung zu erhalten wesentlich höher. Später eingehende Anträge können berücksichtigt werden, aber nur, wenn noch entsprechendes Budget vorhanden ist. Eine derartige Terminsetzung erleichtert dem VA dann auch möglicherweise die Entscheidung.

 

Rh Siemke gibt zu bedenken, dass oftmals auswärtige Kulturschaffende auch von der Förderung der Standortkommune abhängig sind. Daher sollte das Maß an Regularien nicht zu hoch angesetzt werden. Gegen die Aufnahme einer Antragsfrist spricht seiner Meinung jedoch nichts entgegen.

 

 

Rh Herzog verliest nochmal den Wortlaut seines Antrages.

StDir Meyer bittet darum, ein genaues Datum festzulegen, da in der Folge dann die Zeit zur Vorbereitung der entsprechenden Vorlagen zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien gegeben sein muss.

Die Ratsmitglieder sprechend sich daher für den 15. August eines Jahres aus.

 

Bgm Voß bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit bei allen, die an der Erstellung dieser Richtlinie mitgewirkt haben. In den nächsten zwei Jahren wird sich zeigen, ob diese ihren Zweck wie gewünscht erfüllt, daher ist die Evaluierung eine zweckmäßige Entscheidung.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.       Im Punkt 1 Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt geändert:

„Voraussetzung ist eine angemessene finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe).“

2.       Im Punkt 2 wird vor den Aufzählungen jeweils „zum Beispiel“ eingefügt.

3.       Im Punkt 4 werden in Satz 2 die Worte „auf Vorschlag der Verwaltung“ gestrichen.

4.       Im Punkt 5 wird als Satz 1 wie folgt hinzugefügt:

„ Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Veranstalter bis zum 15.August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.“

Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.

 

Eine endgültige Fassung der Richtlinie ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.