Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der Vorlage ist der Antrag der Gruppe Hitzacker als Anlage I beigefügt.

 

Rf Laudel-Voigt trägt den Sachverhalt vor.

Bei der zukünftigen Bepflanzung in der Stadt Hitzacker (Elbe) sollen ökologische Standards beachtet werden. Bei der Auswahl der Pflanzen sollen sowohl die Blühaspekte als auch das langfristige Nahrungsangebot für Insekten Priorität haben. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Grünflächen sich positiv auf das menschliche Wohlbefinden auswirken.  

Rf Laudel-Voigt greift das Beispiel der Blühfläche in der Grünewaldstraße auf. Es ist wichtig, dass diese Flächen auch weiterhin ökologisch bewirtschaftet werden. Es sollen vor allem Saatgut mit heimischen Pflanzen und Gehölze verwendet werden.

Beim Anlegen solcher Blühflächen ist die Verkehrssicherung zu beachten.

Des Weiteren sollen grundsätzliche Pflegestandards eingehalten und somit Kosten für Beschaffung und Pflege minimiert werden.

Rf Wiehler erläutert, dass es hierbei nicht nur um die Betrachtung der Pilotfläche geht sondern eine gesamtheitliche Bewirtschaftung der Flächen angestrebt werden muss. Hierzu muss ein entsprechendes Fachwissen für die ordnungsgemäße Pflege der Grünflächen vorliegen.

Rf Laudel-Voigt ergänzt, dass es Aufstellungen darüber geben muss, welche Pflanzen am geeignetsten sind, damit das Saatgut sinnvoll genutzt wird und eine ökologische Bewirtschaftung gewährleistet werden kann.

Rf Wiehler weist darauf hin, dass das Personal nur die Arbeit leisten kann die auch möglich ist. Hier aber aufgrund des Beschlusses durch entsprechende Ausschreibungen Abhilfe geschaffen werden kann.

Der AV weist darauf hin, dass dieser Antrag lediglich eine Empfehlung für die Verwaltung ist die Pflegestandards und die Maßstäbe einzuhalten. Dies ist nicht sofort durchsetzbar.

Rh Zühlke betont, dass sich der Blick der Verwaltung auf die Pflegemaßnahmen ändern muss. Dazu bedarf es entsprechenden Fort- und Weiterbildungen. Er weist hier auf die entstehenden Folgekosten hin. Dabei betont er ausdrücklich, dass die Grünflächenpflege keine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Der Antrag stellt eher eine Handlungsempfehlung dar. Durch die Kontrollfunktion des Rates kann durchaus nachvollzogen werden, ob diese Handlungsempfehlung eingehalten wird oder nicht.

Rf Wiehler ergänzt dazu, dass ein Beschluss umfassender und bindender ist als eine Empfehlung.

Stellv. AV Walter merkt an einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu formulieren und diesen dann auch entsprechend zu empfehlen.

FBL Hesebeck erläutert, dass durch die Verwaltung entsprechende Aufträge zur Pflege an Dritte vergeben werden. Hier gibt es keine Möglichkeit Schulungen oder Fortbildungen zu fordern.

Er weist darauf hin, dass ein entsprechender Arbeitskreis besteht. Des Weiteren werden nicht jedes Jahr neue Grünflächen angelegt sondern die vorhandenen Flächen entsprechend gepflegt. Wenn neue Flächen angelegt werden sollen, wird dies grundsätzlich beraten und erörtert.

Rh Zühlke erfragt explizit die Formulierungen des Antrages.

Rf Laudel-Voigt entgegnet, dass sie umfassende Beratungen eines Vertreters der Osnabrücker Bienenbündnisses erhalten hat. Hier wurde ihr geraten Flächen zu Standardisieren. Also sie einzuteilen in Art der Fläche, Pflegebedarf und Anzahl der Pflegegänge. Dies ist die Grundlage für die Finanzierung. 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 


Beschluss:

Bei zukünftigen Arbeiten im Bereich der städtischen Grünflächenpflege im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) soll die Einhaltung von ökologischen Standards, insbesondere unter dem Aspekt der Förderung und Erhaltung des Insektenbestandes, sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen als auch bei der Pflege von bereits vorhandenen Flächen, oberste Priorität haben. Vorrang soll das gesamte Gebiet des Weinbergs und die neuangelegten, insektenfreundlich bepflanzten Flächen haben. Das bedeutet bei diesen Flächen eine Durchstandardisierung jeder zu bearbeitenden Fläche und die Zuweisung in eine entsprechende Pflegestufe. Eine ökologische Bewirtschaftung bedeutet auch die Reduzierung des Mähturnus und die konsequente Entfernung der vorhandenen Biomasse. Bei Neuanpflanzungen von Gehölzen soll auf heimische, insektenfreundliche Laubgehölze zurückgegriffen werden.