Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0266/2018
Sachverhalt:
Der Vorlage ist der
Antrag der Gruppe Hitzacker als Anlage I beigefügt.
Rf Laudel-Voigt
trägt den Sachverhalt vor.
Bei der zukünftigen
Bepflanzung in der Stadt Hitzacker (Elbe) sollen ökologische Standards beachtet
werden. Bei der Auswahl der Pflanzen sollen sowohl die Blühaspekte als auch das
langfristige Nahrungsangebot für Insekten Priorität haben. Sie weist ausdrücklich
darauf hin, dass öffentliche Grünflächen sich positiv auf das menschliche
Wohlbefinden auswirken.
Rf Laudel-Voigt
greift das Beispiel der Blühfläche in der Grünewaldstraße auf. Es ist wichtig,
dass diese Flächen auch weiterhin ökologisch bewirtschaftet werden. Es sollen
vor allem Saatgut mit heimischen Pflanzen und Gehölze verwendet werden.
Beim Anlegen
solcher Blühflächen ist die Verkehrssicherung zu beachten.
Des Weiteren sollen
grundsätzliche Pflegestandards eingehalten und somit Kosten für Beschaffung und
Pflege minimiert werden.
Rf Wiehler
erläutert, dass es hierbei nicht nur um die Betrachtung der Pilotfläche geht
sondern eine gesamtheitliche Bewirtschaftung der Flächen angestrebt werden
muss. Hierzu muss ein entsprechendes Fachwissen für die ordnungsgemäße Pflege
der Grünflächen vorliegen.
Rf Laudel-Voigt
ergänzt, dass es Aufstellungen darüber geben muss, welche Pflanzen am
geeignetsten sind, damit das Saatgut sinnvoll genutzt wird und eine ökologische
Bewirtschaftung gewährleistet werden kann.
Rf Wiehler weist
darauf hin, dass das Personal nur die Arbeit leisten kann die auch möglich ist.
Hier aber aufgrund des Beschlusses durch entsprechende Ausschreibungen Abhilfe
geschaffen werden kann.
Der AV weist darauf
hin, dass dieser Antrag lediglich eine Empfehlung für die Verwaltung ist die
Pflegestandards und die Maßstäbe einzuhalten. Dies ist nicht sofort
durchsetzbar.
Rh Zühlke betont,
dass sich der Blick der Verwaltung auf die Pflegemaßnahmen ändern muss. Dazu
bedarf es entsprechenden Fort- und Weiterbildungen. Er weist hier auf die
entstehenden Folgekosten hin. Dabei betont er ausdrücklich, dass die
Grünflächenpflege keine Pflichtaufgabe der Kommune ist. Der Antrag stellt eher
eine Handlungsempfehlung dar. Durch die Kontrollfunktion des Rates kann
durchaus nachvollzogen werden, ob diese Handlungsempfehlung eingehalten wird
oder nicht.
Rf Wiehler ergänzt
dazu, dass ein Beschluss umfassender und bindender ist als eine Empfehlung.
Stellv. AV Walter
merkt an einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu formulieren und diesen dann
auch entsprechend zu empfehlen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass durch die Verwaltung entsprechende Aufträge zur Pflege an
Dritte vergeben werden. Hier gibt es keine Möglichkeit Schulungen oder
Fortbildungen zu fordern.
Er weist darauf
hin, dass ein entsprechender Arbeitskreis besteht. Des Weiteren werden nicht
jedes Jahr neue Grünflächen angelegt sondern die vorhandenen Flächen
entsprechend gepflegt. Wenn neue Flächen angelegt werden sollen, wird dies
grundsätzlich beraten und erörtert.
Rh Zühlke erfragt
explizit die Formulierungen des Antrages.
Rf Laudel-Voigt
entgegnet, dass sie umfassende Beratungen eines Vertreters der Osnabrücker
Bienenbündnisses erhalten hat. Hier wurde ihr geraten Flächen zu
Standardisieren. Also sie einzuteilen in Art der Fläche, Pflegebedarf und
Anzahl der Pflegegänge. Dies ist die Grundlage für die Finanzierung.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Bei zukünftigen Arbeiten im Bereich der städtischen Grünflächenpflege im
Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) soll die Einhaltung von ökologischen
Standards, insbesondere unter dem Aspekt der Förderung und Erhaltung des
Insektenbestandes, sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen als auch bei der
Pflege von bereits vorhandenen Flächen, oberste Priorität haben. Vorrang soll
das gesamte Gebiet des Weinbergs und die neuangelegten, insektenfreundlich
bepflanzten Flächen haben. Das bedeutet bei diesen Flächen eine
Durchstandardisierung jeder zu bearbeitenden Fläche und die Zuweisung in eine
entsprechende Pflegestufe. Eine ökologische Bewirtschaftung bedeutet auch die
Reduzierung des Mähturnus und die konsequente Entfernung der vorhandenen
Biomasse. Bei Neuanpflanzungen von Gehölzen soll auf heimische,
insektenfreundliche Laubgehölze zurückgegriffen werden.