Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Die Käuferin hat das Grundstück bereits seit geraumer Zeit als Pferdeweide gepachtet und stellte bereits 2016 den Antrag, die Fläche für diesen Zweck käuflich zu erwerben. Diesen Antrag hat sie nun erneuert.

Der Bodenrichtwert in dem Gebiet liegt für Bauland bei 9,00 € je m². Das Grundstück ist jedoch gemäß Bauvoranfrage nicht bebaubar. Die Bauvoranfrage der Käuferin, zumindest zum Aufstellen eines Schuppens, wurde negativ beschieden.

Es erfolgte die Auskunft, dass das Grundstück lediglich als Grünland verwendet werden darf. Der Preis für Grünland liegt bei 0,80 € je m². Auf diesen Grundlagen wurde ein Kaufpreis in Höhe von ca. 2,30 € verhandelt.

Der Buchwert des Grundstückes liegt bei 1,00 € je m². Es entfallen die laufenden Unterhaltungs-und Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 500,00 € jährlich.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.8.2016 wurde die Vorlage in den Fachausschuss zurück verwiesen. Grund war, dass der Schifferverein und der Schützenverein Tießau aufgefordert werden sollten, einen Vorschlag zur künftigen Nutzung zu machen, da sich beide Vereine im Vorwege mit ihren Schreiben (siehe Anlage) gegen einen Verkauf der Fläche ausgesprochen hatten.

 

Die Vereine wurden mit Schreiben vom 14.9.2016 um Stellungnahme gebeten. Nachdem sich niemand geäußert hatte, wurden sie mit Schreiben vom 7.12.2016 erinnert. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Äußerungen diesbezüglich vor, daher sollte nun die Fläche an die Interessentin verkauft werden.

 

Rh Flindt verlässt die öffentliche Sitzung um 18:55 Uhr.

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Die ehemalige Schule unterliegt jetzt einer anderen Nutzung. Bereits 2016 lag ein Antrag auf Verkauf des ehemaligen Schützenplatzes vor. Damals wurde der Wunsch von Vereinen aus Tießau an den Rat geäußert, die Fläche nicht zu verkaufen. Dies bedeutete die Pflege durch die Stadt Hitzacker (Elbe). Es wurden die Vereine als potenzielle Nutzer angefragt zukünftige Nutzungskonzepte darzulegen und sich zu einer möglichen Beteiligung/ Übernahme der Pflege zu äußern, wenn die Stadt im Eigentum bleibt. 

Rh Flindt nimmt ab 18:57 Uhr wieder an der öffentlichen Sitzung teil.

Rh Zühlke erfragt die Größe des zu verkaufenden Teilstückes und welche Fläche jetzt im Besitz der Antragstellerin ist.

FBL Hesebeck erläutert, dass die Antragstellerin Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes 84/6 ist. 

Rh Zühlke weist darauf hin, dass das Grundstück 84/6 nicht erschlossen ist. Um dort hinzugelangen, müsste man den ehemaligen Sportplatz queren.

Auf Nachfrage des stellv. AV Walter erläutert FBL Hesebeck, dass es nur zu Unterhaltungskosten kommt, wenn der bestehende Pachtvertrag erlischt und die Stadt wieder in die Unterhaltungspflicht kommt. 

Stellv AV Walter merkt an, dass sich Vertreter der Vereine im Zuhörerraum befinden und diese durchaus zu der Thematik angehört werden sollten. Er stellt darauf den Antrag auf eine Sitzungsunterbrechung.

Rh Zühlke fragt an, ob die nicht-schraffierten Flächen neben dem Flurstück 84/8 ebenfalls zum Verkaufsgegenstand gehören.

FBL Hesebeck entgegnet, dass die benannten Flächen ebenfalls zum Flurstück 84/9 gehören aber nicht mit veräußert werden sollen.

Einer Sitzungsunterbrechung wird mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Die Sitzung wird um 19:04 unterbrochen, um sie nach dem Beitrag eines Mitgliedes des Schiffervereins wieder zu eröffnen. 

FBL Hesebeck erläutert, dass trotz Aufforderung an die Vereine bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist.

Rh Zühlke weist ausdrücklich darauf hin, dass der Platz nicht mehr für Veranstaltungen genutzt wird. Im Ort ist ein Dorfplatz vorhanden, der für Veranstaltungen genutzt werden kann.

Stellv. AV Walter fordert, dass die Anlieger beteiligt werden und eine entsprechende Ausschreibung stattfindet.

Auf Nachfrage das AV erläutert FBL Hesebeck, dass der komplette schraffierte Bereich verkauft werden soll und zwei Einzelflächen neben dem Flurstück 84/8 übrig bleiben. Es handelt sich hier um einen Kaufpreis von 2,30 € pro m².

Der AV wiederholt den vorliegenden Antrag: Dem Verkauf des Trennstückes wird grundsätzlich zugestimmt. Vorher soll eine entsprechende öffentliche Ausschreibung mit einer Frist von 6 Wochen stattfinden.

Rf Wiehler greift noch einmal die Thematik der Stellungnahmen der Vereine auf. Sie möchte wissen, ob die Vereine unmissverständlich darauf hingewiesen wurden sich zu äußern.

FBL Hesebeck entgegnet darauf, dass die Vereine aufgefordert wurden darzulegen, wie sie die Fläche zukünftig nutzen wollen und in welcher Form eine Beteiligung an der Pflege stattfinden soll. Diese Rückmeldung hat bis heute nicht stattgefunden. 

Auf Nachfrage von Rf Wiehler wird die Bebaubarkeit erläutert. Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um den ehemaligen Sportplatz. Der Flächennutzungsplan der damaligen Samtgemeinde Hitzacker hat diesen Platz als Sportplatz ausgewiesen. Aus einem Flächennutzungsplan lässt sich generell kein Baurecht herleiten. Hierzu müsste auf Antrag der Flächennutzungsplan geändert werden und durch die Stadt ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

 

Der ehemalige Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird teilweise (siehe Lageplan) an die nördlich angrenzende Grundstückseigentümerin zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft.

Die Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

  


Beschluss:

 

Dem Verkauf des Trennstückes aus 84/9 wird grundsätzlich zugestimmt. Vorher soll eine entsprechende öffentliche Ausschreibung mit einer Frist von 6 Wochen stattfinden.

 

Geändert empfohlen

Ja 7