Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0846/2016/1
Sachverhalt:
Die Käuferin hat
das Grundstück bereits seit geraumer Zeit als Pferdeweide gepachtet und stellte
bereits 2016 den Antrag, die Fläche für diesen Zweck käuflich zu erwerben.
Diesen Antrag hat sie nun erneuert.
Der Bodenrichtwert
in dem Gebiet liegt für Bauland bei 9,00 € je m². Das Grundstück ist jedoch
gemäß Bauvoranfrage nicht bebaubar. Die Bauvoranfrage der Käuferin, zumindest
zum Aufstellen eines Schuppens, wurde negativ beschieden.
Es erfolgte die
Auskunft, dass das Grundstück lediglich als Grünland verwendet werden darf. Der
Preis für Grünland liegt bei 0,80 € je m². Auf diesen Grundlagen wurde ein
Kaufpreis in Höhe von ca. 2,30 € verhandelt.
Der Buchwert des
Grundstückes liegt bei 1,00 € je m². Es entfallen die laufenden
Unterhaltungs-und Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 500,00 € jährlich.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 22.8.2016 wurde die Vorlage in den Fachausschuss
zurück verwiesen. Grund war, dass der Schifferverein und der Schützenverein
Tießau aufgefordert werden sollten, einen Vorschlag zur künftigen Nutzung zu
machen, da sich beide Vereine im Vorwege mit ihren Schreiben (siehe Anlage)
gegen einen Verkauf der Fläche ausgesprochen hatten.
Die Vereine wurden
mit Schreiben vom 14.9.2016 um Stellungnahme gebeten. Nachdem sich niemand
geäußert hatte, wurden sie mit Schreiben vom 7.12.2016 erinnert. Bis zum
heutigen Zeitpunkt liegen keine Äußerungen diesbezüglich vor, daher sollte nun
die Fläche an die Interessentin verkauft werden.
Rh Flindt verlässt
die öffentliche Sitzung um 18:55 Uhr.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Die ehemalige
Schule unterliegt jetzt einer anderen Nutzung. Bereits 2016 lag ein Antrag auf
Verkauf des ehemaligen Schützenplatzes vor. Damals wurde der Wunsch von
Vereinen aus Tießau an den Rat geäußert, die Fläche nicht zu verkaufen. Dies
bedeutete die Pflege durch die Stadt Hitzacker (Elbe). Es wurden die Vereine
als potenzielle Nutzer angefragt zukünftige Nutzungskonzepte darzulegen und
sich zu einer möglichen Beteiligung/ Übernahme der Pflege zu äußern, wenn die
Stadt im Eigentum bleibt.
Rh Flindt nimmt ab
18:57 Uhr wieder an der öffentlichen Sitzung teil.
Rh Zühlke erfragt
die Größe des zu verkaufenden Teilstückes und welche Fläche jetzt im Besitz der
Antragstellerin ist.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die Antragstellerin Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes
84/6 ist.
Rh Zühlke weist
darauf hin, dass das Grundstück 84/6 nicht erschlossen ist. Um dort
hinzugelangen, müsste man den ehemaligen Sportplatz queren.
Auf Nachfrage des
stellv. AV Walter erläutert FBL Hesebeck, dass es nur zu Unterhaltungskosten
kommt, wenn der bestehende Pachtvertrag erlischt und die Stadt wieder in die
Unterhaltungspflicht kommt.
Stellv AV Walter
merkt an, dass sich Vertreter der Vereine im Zuhörerraum befinden und diese
durchaus zu der Thematik angehört werden sollten. Er stellt darauf den Antrag
auf eine Sitzungsunterbrechung.
Rh Zühlke fragt an,
ob die nicht-schraffierten Flächen neben dem Flurstück 84/8 ebenfalls zum
Verkaufsgegenstand gehören.
FBL Hesebeck
entgegnet, dass die benannten Flächen ebenfalls zum Flurstück 84/9 gehören aber
nicht mit veräußert werden sollen.
Einer
Sitzungsunterbrechung wird mit 6 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
Die Sitzung wird um
19:04 unterbrochen, um sie nach dem Beitrag eines Mitgliedes des
Schiffervereins wieder zu eröffnen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass trotz Aufforderung an die Vereine bis heute keine Rückmeldung
erfolgt ist.
Rh Zühlke weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Platz nicht mehr für Veranstaltungen genutzt
wird. Im Ort ist ein Dorfplatz vorhanden, der für Veranstaltungen genutzt
werden kann.
Stellv. AV Walter
fordert, dass die Anlieger beteiligt werden und eine entsprechende
Ausschreibung stattfindet.
Auf Nachfrage das
AV erläutert FBL Hesebeck, dass der komplette schraffierte Bereich verkauft
werden soll und zwei Einzelflächen neben dem Flurstück 84/8 übrig bleiben. Es
handelt sich hier um einen Kaufpreis von 2,30 € pro m².
Der AV wiederholt
den vorliegenden Antrag: Dem Verkauf des Trennstückes wird grundsätzlich
zugestimmt. Vorher soll eine entsprechende öffentliche Ausschreibung mit einer
Frist von 6 Wochen stattfinden.
Rf Wiehler greift
noch einmal die Thematik der Stellungnahmen der Vereine auf. Sie möchte wissen,
ob die Vereine unmissverständlich darauf hingewiesen wurden sich zu äußern.
FBL Hesebeck
entgegnet darauf, dass die Vereine aufgefordert wurden darzulegen, wie sie die
Fläche zukünftig nutzen wollen und in welcher Form eine Beteiligung an der
Pflege stattfinden soll. Diese Rückmeldung hat bis heute nicht
stattgefunden.
Auf Nachfrage von
Rf Wiehler wird die Bebaubarkeit erläutert. Bei dem Verkaufsgegenstand handelt
es sich um den ehemaligen Sportplatz. Der Flächennutzungsplan der damaligen
Samtgemeinde Hitzacker hat diesen Platz als Sportplatz ausgewiesen. Aus einem
Flächennutzungsplan lässt sich generell kein Baurecht herleiten. Hierzu müsste
auf Antrag der Flächennutzungsplan geändert werden und durch die Stadt ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Der ehemalige
Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird
teilweise (siehe Lageplan) an die nördlich angrenzende Grundstückseigentümerin
zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft.
Die
Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt
die Käuferin.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Dem Verkauf des
Trennstückes aus 84/9 wird grundsätzlich zugestimmt. Vorher soll eine
entsprechende öffentliche Ausschreibung mit einer Frist von 6 Wochen
stattfinden.
Geändert empfohlen
Ja 7