Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Am 29.05.2018 hat der Rat beschlossen, folgende neuen Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen durchzuführen:

a)      Anschaffung eines Defibrillators

b)      Gewährung einer Zuweisung an den Schützenverein Gülden und Umgebung von 1890 e.V. zur Erweiterung des Schießstandes und zum Kauf von Waffen

c)       Erwerb von Baugrundstücken im Ortsteil Zernien

 

Die Investitionskosten dieser drei Maßnahmen belaufen sich auf geschätzt 87.500 €. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.300 € erforderlich. Gemäß § 115 NKomVG ist eine Durchführung der Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.

 

Neben den zusätzlichen Auszahlungen für die Investitionen und den Einzahlungen aus Kreditaufnahme wurden zusätzlich 5.000 € Aufwand für Zuschüsse an Vereine und 100 € Abschreibungen aufgenommen.

 

Der Mehraufwand für Zuschüsse resultiert aus einem Betrag von 1.000 € für den Förderverein Waldbad zur Defizitabdeckung 2017, der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung versehentlich nicht Ansatz erhöhend berücksichtigt wurde und weiteren 4.000 € für (noch) nicht vorhersehbare weitere Anträge. Diese Mittel sind aber gesperrt und bedürfen der Freigabe durch Ratsbeschluss.

 

Rh Ahrens erkundigt sich danach, ob durch den Erlass des Nachtragshaushaltes die Erhöhung der Steuern zu erwarten ist.

Herr Siems-Wedhorn verneint dies. Allerdings bleibt abzuwarten, ob noch weitere Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dann muss überlegt werden, wie eine Finanzierung erfolgen soll.

 

Stellv. Bgm K. Schulz weist nochmals darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion gegen den Ankauf der Grundstücke von der Volksbank ausspricht. Rh Ahrens ergänzt, dass die Gemeinde ihr Augenmerk auf andere Dinge legen sollte, als die Vermarktung von Grundstücken.

 

Bgm Schulz weist nochmals darauf hin, dass der Zuschuss an den Schützenverein erst erfolgt, wenn die Abnahmebescheinigung vorgelegt wird.

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien gemäß Empfehlung des Verwaltungsausschusses den

 

 


Beschluss:

a)      Der Rat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift

b)      Der Rat beschließt das geänderte Investitionsprogramm 2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift

c)       Der Sperrvermerk für die übrigen Zuschussmittel für das Waldbad Zernien wird aufgehoben.