Sitzung: 18.09.2018 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/0330/2018
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt.
Am 29.05.2018 hat
der Rat beschlossen, folgende neuen Investitionen bzw.
Investitionsfördermaßnahmen durchzuführen:
a) Anschaffung eines Defibrillators
b) Gewährung einer Zuweisung an den
Schützenverein Gülden und Umgebung von 1890 e.V. zur Erweiterung des
Schießstandes und zum Kauf von Waffen
c) Erwerb von Baugrundstücken im Ortsteil
Zernien
Die
Investitionskosten dieser drei Maßnahmen belaufen sich auf geschätzt 87.500 €.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.300 € erforderlich.
Gemäß § 115 NKomVG ist eine Durchführung der Maßnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.
Neben den
zusätzlichen Auszahlungen für die Investitionen und den Einzahlungen aus
Kreditaufnahme wurden zusätzlich 5.000 € Aufwand für Zuschüsse an Vereine und
100 € Abschreibungen aufgenommen.
Der Mehraufwand für
Zuschüsse resultiert aus einem Betrag von 1.000 € für den Förderverein Waldbad
zur Defizitabdeckung 2017, der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung
versehentlich nicht Ansatz erhöhend berücksichtigt wurde und weiteren 4.000 €
für (noch) nicht vorhersehbare weitere Anträge. Diese Mittel sind aber gesperrt
und bedürfen der Freigabe durch Ratsbeschluss.
Rh Ahrens erkundigt
sich danach, ob durch den Erlass des Nachtragshaushaltes die Erhöhung der
Steuern zu erwarten ist.
Herr Siems-Wedhorn
verneint dies. Allerdings bleibt abzuwarten, ob noch weitere Baumaßnahmen
durchgeführt werden sollen. Dann muss überlegt werden, wie eine Finanzierung
erfolgen soll.
Stellv. Bgm K.
Schulz weist nochmals darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion gegen den Ankauf
der Grundstücke von der Volksbank ausspricht. Rh Ahrens ergänzt, dass die
Gemeinde ihr Augenmerk auf andere Dinge legen sollte, als die Vermarktung von
Grundstücken.
Bgm Schulz weist
nochmals darauf hin, dass der Zuschuss an den Schützenverein erst erfolgt, wenn
die Abnahmebescheinigung vorgelegt wird.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien gemäß Empfehlung des Verwaltungsausschusses
den
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die
Nachtragshaushaltssatzung 2018 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift
b) Der Rat beschließt das geänderte Investitionsprogramm
2017 – 2021 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift
c) Der Sperrvermerk für die übrigen Zuschussmittel
für das Waldbad Zernien wird aufgehoben.