Sitzung: 12.09.2018 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 14/0093/2018
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat sich im Jahr 2012 grundsätzlich für den Erhalt aller Grundschulen
ausgesprochen (Ratsbeschluss vom 03.05.2012), sofern die Schülerzahlen dies
rechtfertigen.
Aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlen sowie der Prognosen für die Jahre bis 2029 erscheint
dieser Beschluss weiterhin gerechtfertigt, sowohl unter dem Aspekt der
Mindestzügigkeit als auch der Schülerzahl pro Schule.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat sich für den Erhalt der Grundschulen insbesondere vor dem Ansatz
„Kurze Beine, kurze Wege“ entschieden. Den jüngsten Einwohnerinnen und
Einwohnern der Samtgemeinde sollte die örtliche Nähe von Kindertagesstätte und
Grundschule möglichst lange erhalten bleiben. So wenig Fahrschülerinnen und
–schüler wie möglich und konstante soziale Kontakte für die Jüngsten.
Diese Auffassung
muss selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler in der Samtgemeinde
gelten und darf Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht
ausschließen. Gerade diese Kinder haben durch die Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen soziale Kontakte erworben, die sie im gemeinsamen
Übergang zur Grundschule weiterhin nutzen können.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat daher bewusst keine Schwerpunktschulen eingerichtet, sondern
stets auf den besonderen Bedarf der einzelnen Kinder reagiert.
Die Umsetzung der
Inklusion durch den Schulträger an allen Schulen wurde vom Gesetzgeber zunächst
bis zum 31.07.2018 geplant, bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Einrichtung von
Schwerpunktschulen Bestand.
Der Gesetzgeber hat
diese Frist nunmehr um 6 Jahre verlängert.
Die Schulträger
sind aufgefordert, der Landesschulbehörde einen Plan zur Sicherstellung der
inklusiven Beschulung an allen Schulen und entsprechend geplanter Maßnahmen bis
01.August 2024 vorzulegen.
Zu diesem Zeitpunkt
sind alle Schulen inklusiv herzurichten – so der Plan.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue richtet zum Schuljahr 2018/2019 den Bereich des Erdgeschosses, der
Außenbereiche sowie die Sporthalle der Grundschule Dannenberg (Elbe) behindertengerecht
um, um die Beschulung eines Schulkindes im Rollstuhl zu ermöglichen.
Auch in anderen
Schulen sind seit Jahren verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt worden,
um Kindern mit Handicap den Schulbesuch zu ermöglichen.
Derzeitiger Stand an
den einzelnen Grundschulen und künftige Ausrichtungen
Grundschule Breselenz
Die Schule verfügt
über einen rollstuhlgerechten Zugang und eine elektronisch öffnende
Eingangstür. Ein behindertengerechtes WC
mit entsprechender Wickelmöglichkeit ist vorhanden.
Die Räume im
Erdgeschoss sind weitgehend erreichbar, die Räume im Obergeschoss nicht. Der
Sportboden, die Mensa und der Werkraum sind nicht ohne fremde Hilfe erreichbar.
Die Gemeinde Jameln
plant ein „Begegnungsprojekt“ mit entsprechenden Räumen für
Kinderbetreuungseinrichtung und Sportmöglichkeit. In diesem Zusammenhang werden
Räume des Spielkreises für die Schule verfügbar, sodass es Möglichkeiten zur
Umnutzung dieser Räume geben wird.
Umsetzung bis 31.07.2024 erscheint
realistisch.
Grundschule Dannenberg
Die Grundschule
wird derzeit im Erdgeschoss barrierearm umgebaut, sodass eine Erreichbarkeit
und Teilhabe für RollstuhlfahrerInnen ermöglicht wird. Dies schließt auch den
Sanitärbereich und die Bühne sowie die Turnhalle ein.
Die wünschenswerte
Erreichbarkeit des Obergeschosses ist aus Kostengründen derzeit nicht
umsetzbar, allerdings auf der Agenda und bereits in der Vorplanung.
Eine Umsetzung der Maßnahme „Erdgeschoss“
erfolgt zurzeit. Die Maßnahme „Obergeschoss“ erscheint bei entsprechenden Fördermitteln
und personellen Kapazitäten bis 31.07.2024 realisierbar.
Grundschule Gusborn
Die Umsetzung der
Bildungslandschaft mit der Sanierung und Neuschaffung von Raum für Bildung und
Betreuung ist unter der Auflage Inklusion geplant worden.
Die Schule ist
nunmehr per Hebevorrichtung auch für RollstuhlfahrerInnen erreichbar, der
Neubau ohnehin. Die Zuwegungen zum Neubau sind mit selbstöffnenden Türen
versehen. Ein behindertengerechtes WC in der Kindertagesstätte steht auch der
Schule zur Verfügung.
Die Schule ist ab 01.08.2018 weitestgehend
barrierefrei.
Grundschule Hitzacker
Für die Grundschule
Hitzacker ist eine umfassende Sanierung bzw. ein Neubau geplant, hier werden
die Grundlagen der Inklusion berücksichtigt. Entsprechende Pläne liegen bereits
vor.
Bislang wurden
besondere Bedürfnisse von Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen durch
Einzelmaßnahmen umgesetzt.
Bei Neubau oder Sanierung wird diese Schule
komplett barrierefrei, Planung und Umsetzung bis 31.07.2024 bei entsprechenden
Fördermitteln möglich.
Grundschule Neu Darchau
Die Grundschule
verfügt über einen behindertengerechten Zugang und eine Hebevorrichtung zur
Überwindung der unterschiedlichen Ebenen.
Weitere Maßnahmen
sind bislang nicht umgesetzt worden, da keine Schülerinnen oder Schüler mit
entsprechenden Handicaps aufgenommen worden sind.
Die Grundschule Neu
Darchau ist im derzeitigen Bestand stark verwinkelt, sodass eine vollständige
Barrierefreiheit nicht erreichbar sein dürfte. Hierzu wäre eine entsprechende
Fachplanung durch ein Architektenbüro erforderlich.
Derzeit keine Planung zur weiteren
Barrierefreiheit vorgesehen.
Grundschule Prisser
An der Grundschule
Prisser sind keine Maßnahmen umgesetzt und auch nicht geplant.
Aufgrund der
schwierigen baulichen Anlage mit unterschiedlichen Ebenen und eingeschränkten
Umsetzungsmöglichkeiten sind inklusive Maßnahmen nicht vorgesehen. Die
Grundschule Dannenberg ist in geringer Entfernung erreichbar, sodass Kinder
grundsätzlich nicht aus dem sozialen Umfeld gerissen werden.
Keine Planung vorgesehen, da die Grundschule
Dannenberg (Elbe) in geringer Entfernung erreichbar ist.
Grundschule an der Göhrde (Zernien)
Die Grundschule an
der Göhrde ist dringend energetisch zu sanieren, was aufgrund fehlender
finanzieller Mittel und Fördermaßnahmen sowie der nachrangigen Priorität
(zunächst GS Hitzacker) bislang nicht erfolgen konnte.
Der Haupteingang
der Schule ist nicht barrierefrei, eine Zuwegung wäre nur über den Schulhof
erreichbar.
Sofern in den
kommenden Jahren keine entsprechenden Finanzierungswege möglich sind, sind
einzelne Maßnahmen bei Bedarf umzusetzen.
Die Kostenschätzung
für die energetische Sanierung und barrierefreie Umgestaltung ist mittlerweile
mehrere Jahre alt und muss aktualisiert werden, um verlässliche Kosten zu
erhalten.
Eine vollständige Umsetzung der Inklusion
einschließlich der energetischen Sanierung des Gebäudes bis zum 31.07.2024
erscheint derzeit nicht realistisch.
Grundsätzlich sind
bei Neubauten die Standards zur inklusiven Beschulung einzuhalten. Die
Barrierefreiheit ist daher sicherzustellen und im Vorwege einzuplanen.
Im Gegenzug dazu
die Begründung des Gesetzentwurfes zur Einführung der inklusiven Schule in
Niedersachsen, die besagt, dass Schulen nur bei Bedarf und nur auf den
Einzelfall bezogen barrierefrei auszustatten sind.
Die Planungen für
die Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen Gusborn, Hitzacker
und Zernien sind daher entsprechend zu planen und barrierefrei zu gestalten.
Die Grundschule
Dannenberg wird derzeit für den Einzelfall behindertengerecht umgebaut. In den
Grundschulen Breselenz und Neu Darchau wurden Einzelfallmaßnahmen bereits
umgesetzt, die Schulen sind bedingt barrierearm. Sofern weitere
Inklusionsmaßnahmen erforderlich werden, sind auch diese Schulen entsprechend
auszustatten.
Bislang sind der
Samtgemeinde Elbtalaue zur Umsetzung der Inklusion in den Jahren von bis
Kosten in Höhe
von rd. …………€ entstanden. Genaue Zahlen ermittelt der FD 31 bis zur Sitzung
des Schulausschusses. Aufgrund mehrerer erkrankter MitarbeiterInnen ist dies
bei Erstellung der Vorlage nicht möglich gewesen.
Die geplanten
Maßnahmen zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung gem. § 4 NSchG (Anlage
1) und der geschätzten Kosten werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung
angezeigt. Auch hier konnten die
Maßnahmen nicht zeitnah aufgelistet werden.
Fazit:
Die Inklusion an den Grundschulen geht nur
in ganz kleinen Schritten voran, da die finanziellen Möglichkeiten des
Schulträgers begrenzt sind.
Im Allgemeinen sollte die barrierefreie
Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und somit der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen am täglichen Leben selbstverständlich sein.
Herr Beitz und Frau
Scharf berichten, dass die Vorlage vom SgRat in den Fachausschuss
zurückverwiesen wurde mit dem Auftrag, Maßnahmen konkreter zu benennen und
Kosten zu ermitteln.
Hierzu erklärt Herr
Schulz, dass der Fachdienst 31 sich noch einmal intensiv mit dem Thema
beschäftigt hat. Er erläutert den Begriff „barrierefrei“ und merkt an, dass die
Grundschulen hiervon weit entfernt sind. Er listet auf, welche Ausstattung die
Schulen hinsichtlich Barrierefreiheit nicht haben. Die Kostenermittlung
sämtlicher erforderlicher Maßnahmen ist in der Verwaltung fachlich nicht
leistbar, hier müssten Fachplaner beauftragt werden, was weitere Kosten
verursachen würde. Die Frage ist, ob eine Schule möglichst gut inklusiv
ausgestattet werden soll oder, wie geplant, alle Schulen entsprechend der
räumlichen und finanziellen Möglichkeiten.
In der
nachfolgenden Diskussion halten die Mitglieder an ihrem ursprünglichen
Entschluss fest, keine Schwerpunktschule zu benennen, sondern an allen Schulen
Maßnahmen umzusetzen.
Dies wird von Frau
König untermauert. Sie erklärt dass es 100% Inklusion nie geben wird. Man muss
genau schauen, welche Maßnahmen allen Kindern helfen, besser zu lernen. Lern-
und Ausstattungsbedingungen müssen im Hinblick des Nutzens für alle gut
durchdacht werden. Hierbei sind Akustikmaßnahmen und Farbgestaltung sehr
wichtig. Es muss festgelegt werden, was realistisch an welcher Schule umgesetzt
werden kann. Man sollte nicht Maßnahmen für alle (Medienkonzept) gegen
Maßnahmen für Einzelne (z.B. Rampe oder selbstöffnende Tür) gegeneinander
ausspielen.
Dies bestätigt Frau
Daumann und dankt der Verwaltung für die bisherige Umsetzung der Maßnahmen an
der Grundschule Dannenberg. Besonders die Akustikmaßnahmen kommen nicht nur den
Kindern, sondern auch den Lehrerinnen und Lehrern zugute.
Rh Schaper-Biemann
möchte die bisherige Beschlussempfehlung um einen Antrag ergänzen. Hintergrund
ist die gesetzliche Vorgabe zur inklusiven Schule durch das Land, die Kosten
hierfür sind jedoch von den Kommunen zu tragen. Er möchte das Land als
Auftraggeber mehr in die Pflicht nehmen. Er verliest:
Antrag Rh Schaper-Biemann
Sozialökologische Liste Wendland (SOLI)
Schulausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue am
12.09.2018
Antrag: Sicherstellung der inklusiven
Beschulung
zur Behandlung im SUSE, SG, SR; zu senden an
die nds. Landesregierung und die Fraktionen im Landtag
a. Die Samtgemeinde Elbtalaue strebt den
inklusionsgerechten Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen in ihrer Trägerschaft
bis zum 01.08.2024 an.
b. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das
Land Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft der Samtgemeinde mit
den notwendigen Mitteln auszustatten, die für die Erfüllung des gesetzlichen
Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum 01.08.2024 notwendig sind.
Sachverhalt: Im Bewusstsein der Wichtigkeit der inklusiven
Bildung für alle Schülerinnen und Schüler hat die Samtgemeinde Elbtalaue unter
erheblichem finanziellem Aufwand bereits etliche Maßnahmen zur Umsetzung des
gesetzlichen Auftrags unternommen und ist diesbezüglich auch weiterhin sehr
engagiert.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und
unter den Vorgaben des mit dem Land Niedersachsen abgeschlossenen
Zukunftsvertrages ist es der Samtgemeinde trotz aller Sparbemühungen jedoch
nicht möglich, den Gesetzesauftrag bis 2024 zu erfüllen.
Um inklusive Beschulung und
Chancengerechtigkeit auch im ländlichen Raum herzustellen, muss deshalb hier
das Land Niedersachsen seiner Verantwortung für die Erfüllung des
Bildungsauftrags gerecht werden.
Die
Ausschussmitglieder können dem Vorschlag folgen. Rh Hanke findet den Antrag
sinnvoll, gibt aber zu bedenken, dass das Land evtl. die Schulsituation in der
Samtgemeinde genau betrachtet und den Erhalt aller Grundschulen infrage stellen
könnte.
Hierzu erklärt Herr
Beitz, dass die Anzahl der Schulstandorte, unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorgaben, in die Hoheit des
Schulträgers fällt.
Die Politik hat
sich für den Erhalt aller Grundschulen ausgesprochen, ebenso für inklusive
Maßnahmen an allen Grundschulen. Mit dem Antrag muss das Land reagieren. Es
gibt die Zeitschiene bis 2024. Mit der Auflistung stellt die Samtgemeinde die
Maßnahmen dar, die sie bis dahin umsetzen kann. Viele andere Kommunen haben die
gleichen Probleme, deshalb muss es eine Anpassung geben.
Dem folgen die
Ausschussmitglieder und bestätigen im Anschluss die bisherige
Beschlussempfehlung:
Zur Sicherstellung
der inklusiven Beschulung gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden Grundschulen bis zum 31.07.2024 geplant und
werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.
(Anlage 1 zur
Vorlage 14/0093/2018 ist bereits dem Protokoll der Sitzung SuSE/X/09 vom
04.06.2018 beigefügt)
Mit folgender
Ergänzung:
Beschlussempfehlung:
a. Die Samtgemeinde
Elbtalaue strebt den inklusionsgerechten Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen
in ihrer Trägerschaft bis zum 01.08.2024 an.
b. Die Samtgemeinde
Elbtalaue fordert das Land Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft
der Samtgemeinde mit den notwendigen Mitteln auszustatten, die für die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum
01.08.2024 notwendig sind.