Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich im Jahr 2012 grundsätzlich für den Erhalt aller Grundschulen ausgesprochen (Ratsbeschluss vom 03.05.2012), sofern die Schülerzahlen dies rechtfertigen.

Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen sowie der Prognosen für die Jahre bis 2029 erscheint dieser Beschluss weiterhin gerechtfertigt, sowohl unter dem Aspekt der Mindestzügigkeit als auch der Schülerzahl pro Schule.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat sich für den Erhalt der Grundschulen insbesondere vor dem Ansatz „Kurze Beine, kurze Wege“ entschieden. Den jüngsten Einwohnerinnen und Einwohnern der Samtgemeinde sollte die örtliche Nähe von Kindertagesstätte und Grundschule möglichst lange erhalten bleiben. So wenig Fahrschülerinnen und –schüler wie möglich und konstante soziale Kontakte für die Jüngsten.

 

Diese Auffassung muss selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler in der Samtgemeinde gelten und darf Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht ausschließen. Gerade diese Kinder haben durch die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen soziale Kontakte erworben, die sie im gemeinsamen Übergang zur Grundschule weiterhin nutzen können.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat daher bewusst keine Schwerpunktschulen eingerichtet, sondern stets auf den besonderen Bedarf der einzelnen Kinder reagiert.

 

Die Umsetzung der Inklusion durch den Schulträger an allen Schulen wurde vom Gesetzgeber zunächst bis zum 31.07.2018 geplant, bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Einrichtung von Schwerpunktschulen Bestand.

Der Gesetzgeber hat diese Frist nunmehr um 6 Jahre verlängert.

 

Die Schulträger sind aufgefordert, der Landesschulbehörde einen Plan zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung an allen Schulen und entsprechend geplanter Maßnahmen bis 01.August 2024 vorzulegen.

Zu diesem Zeitpunkt sind alle Schulen inklusiv herzurichten – so der Plan.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue richtet zum Schuljahr 2018/2019 den Bereich des Erdgeschosses, der Außenbereiche sowie die Sporthalle der Grundschule Dannenberg (Elbe) behindertengerecht um, um die Beschulung eines Schulkindes im Rollstuhl zu ermöglichen.

Auch in anderen Schulen sind seit Jahren verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt worden, um Kindern mit Handicap den Schulbesuch zu ermöglichen.

 

Derzeitiger Stand an den einzelnen Grundschulen und künftige Ausrichtungen

 

 

 

Grundschule Breselenz

Die Schule verfügt über einen rollstuhlgerechten Zugang und eine elektronisch öffnende Eingangstür. Ein  behindertengerechtes WC mit entsprechender Wickelmöglichkeit ist vorhanden.

Die Räume im Erdgeschoss sind weitgehend erreichbar, die Räume im Obergeschoss nicht. Der Sportboden, die Mensa und der Werkraum sind nicht ohne fremde Hilfe erreichbar.

 

Die Gemeinde Jameln plant ein „Begegnungsprojekt“ mit entsprechenden Räumen für Kinderbetreuungseinrichtung und Sportmöglichkeit. In diesem Zusammenhang werden Räume des Spielkreises für die Schule verfügbar, sodass es Möglichkeiten zur Umnutzung dieser Räume geben wird.

 

Umsetzung bis 31.07.2024 erscheint realistisch.

 

Grundschule Dannenberg

Die Grundschule wird derzeit im Erdgeschoss barrierearm umgebaut, sodass eine Erreichbarkeit und Teilhabe für RollstuhlfahrerInnen ermöglicht wird. Dies schließt auch den Sanitärbereich und die Bühne sowie die Turnhalle ein.

Die wünschenswerte Erreichbarkeit des Obergeschosses ist aus Kostengründen derzeit nicht umsetzbar, allerdings auf der Agenda und bereits in der Vorplanung.

 

Eine Umsetzung der Maßnahme „Erdgeschoss“ erfolgt zurzeit. Die Maßnahme „Obergeschoss“ erscheint bei entsprechenden Fördermitteln und personellen Kapazitäten bis 31.07.2024 realisierbar.

 

Grundschule Gusborn

Die Umsetzung der Bildungslandschaft mit der Sanierung und Neuschaffung von Raum für Bildung und Betreuung ist unter der Auflage Inklusion geplant worden.

Die Schule ist nunmehr per Hebevorrichtung auch für RollstuhlfahrerInnen erreichbar, der Neubau ohnehin. Die Zuwegungen zum Neubau sind mit selbstöffnenden Türen versehen. Ein behindertengerechtes WC in der Kindertagesstätte steht auch der Schule zur Verfügung.

 

Die Schule ist ab 01.08.2018 weitestgehend barrierefrei.

 

Grundschule Hitzacker

Für die Grundschule Hitzacker ist eine umfassende Sanierung bzw. ein Neubau geplant, hier werden die Grundlagen der Inklusion berücksichtigt. Entsprechende Pläne liegen bereits vor.

 

Bislang wurden besondere Bedürfnisse von Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen durch Einzelmaßnahmen umgesetzt.

 

Bei Neubau oder Sanierung wird diese Schule komplett barrierefrei, Planung und Umsetzung bis 31.07.2024 bei entsprechenden Fördermitteln möglich.

 

 

Grundschule Neu Darchau

Die Grundschule verfügt über einen behindertengerechten Zugang und eine Hebevorrichtung zur Überwindung der unterschiedlichen Ebenen.

Weitere Maßnahmen sind bislang nicht umgesetzt worden, da keine Schülerinnen oder Schüler mit entsprechenden Handicaps aufgenommen worden sind.

Die Grundschule Neu Darchau ist im derzeitigen Bestand stark verwinkelt, sodass eine vollständige Barrierefreiheit nicht erreichbar sein dürfte. Hierzu wäre eine entsprechende Fachplanung durch ein Architektenbüro erforderlich.

 

Derzeit keine Planung zur weiteren Barrierefreiheit vorgesehen.

 

Grundschule Prisser

An der Grundschule Prisser sind keine Maßnahmen umgesetzt und auch nicht geplant.

Aufgrund der schwierigen baulichen Anlage mit unterschiedlichen Ebenen und eingeschränkten Umsetzungsmöglichkeiten sind inklusive Maßnahmen nicht vorgesehen. Die Grundschule Dannenberg ist in geringer Entfernung erreichbar, sodass Kinder grundsätzlich nicht aus dem sozialen Umfeld gerissen werden.

 

Keine Planung vorgesehen, da die Grundschule Dannenberg (Elbe) in geringer Entfernung erreichbar ist.

 

 

 

 

Grundschule an der Göhrde (Zernien)

Die Grundschule an der Göhrde ist dringend energetisch zu sanieren, was aufgrund fehlender finanzieller Mittel und Fördermaßnahmen sowie der nachrangigen Priorität (zunächst GS Hitzacker) bislang nicht erfolgen konnte.

Der Haupteingang der Schule ist nicht barrierefrei, eine Zuwegung wäre nur über den Schulhof erreichbar.

Sofern in den kommenden Jahren keine entsprechenden Finanzierungswege möglich sind, sind einzelne Maßnahmen bei Bedarf umzusetzen.

Die Kostenschätzung für die energetische Sanierung und barrierefreie Umgestaltung ist mittlerweile mehrere Jahre alt und muss aktualisiert werden, um verlässliche Kosten zu erhalten.

 

Eine vollständige Umsetzung der Inklusion einschließlich der energetischen Sanierung des Gebäudes bis zum 31.07.2024 erscheint derzeit nicht realistisch.

 

 

Grundsätzlich sind bei Neubauten die Standards zur inklusiven Beschulung einzuhalten. Die Barrierefreiheit ist daher sicherzustellen und im Vorwege einzuplanen.

Im Gegenzug dazu die Begründung des Gesetzentwurfes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen, die besagt, dass Schulen nur bei Bedarf und nur auf den Einzelfall bezogen barrierefrei auszustatten sind.

 

Die Planungen für die Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen Gusborn, Hitzacker und Zernien sind daher entsprechend zu planen und barrierefrei zu gestalten.

 

Die Grundschule Dannenberg wird derzeit für den Einzelfall behindertengerecht umgebaut. In den Grundschulen Breselenz und Neu Darchau wurden Einzelfallmaßnahmen bereits umgesetzt, die Schulen sind bedingt barrierearm. Sofern weitere Inklusionsmaßnahmen erforderlich werden, sind auch diese Schulen entsprechend auszustatten. 

 

Bislang sind der Samtgemeinde Elbtalaue zur Umsetzung der Inklusion in den Jahren von      bis    

Kosten in Höhe von  rd. …………€ entstanden. Genaue Zahlen ermittelt der FD 31 bis zur Sitzung des Schulausschusses. Aufgrund mehrerer erkrankter MitarbeiterInnen ist dies bei Erstellung der Vorlage nicht möglich gewesen.

 

Die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung gem. § 4 NSchG (Anlage 1) und der geschätzten Kosten werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt. Auch hier konnten die Maßnahmen nicht zeitnah aufgelistet werden.

 

Fazit:

Die Inklusion an den Grundschulen geht nur in ganz kleinen Schritten voran, da die finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers begrenzt sind.

Im Allgemeinen sollte die barrierefreie Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und somit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben selbstverständlich sein.

 

Herr Beitz und Frau Scharf berichten, dass die Vorlage vom SgRat in den Fachausschuss zurückverwiesen wurde mit dem Auftrag, Maßnahmen konkreter zu benennen und Kosten zu ermitteln.

Hierzu erklärt Herr Schulz, dass der Fachdienst 31 sich noch einmal intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Er erläutert den Begriff „barrierefrei“ und merkt an, dass die Grundschulen hiervon weit entfernt sind. Er listet auf, welche Ausstattung die Schulen hinsichtlich Barrierefreiheit nicht haben. Die Kostenermittlung sämtlicher erforderlicher Maßnahmen ist in der Verwaltung fachlich nicht leistbar, hier müssten Fachplaner beauftragt werden, was weitere Kosten verursachen würde. Die Frage ist, ob eine Schule möglichst gut inklusiv ausgestattet werden soll oder, wie geplant, alle Schulen entsprechend der räumlichen und finanziellen Möglichkeiten.

 

In der nachfolgenden Diskussion halten die Mitglieder an ihrem ursprünglichen Entschluss fest, keine Schwerpunktschule zu benennen, sondern an allen Schulen Maßnahmen umzusetzen.

Dies wird von Frau König untermauert. Sie erklärt dass es 100% Inklusion nie geben wird. Man muss genau schauen, welche Maßnahmen allen Kindern helfen, besser zu lernen. Lern- und Ausstattungsbedingungen müssen im Hinblick des Nutzens für alle gut durchdacht werden. Hierbei sind Akustikmaßnahmen und Farbgestaltung sehr wichtig. Es muss festgelegt werden, was realistisch an welcher Schule umgesetzt werden kann. Man sollte nicht Maßnahmen für alle (Medienkonzept) gegen Maßnahmen für Einzelne (z.B. Rampe oder selbstöffnende Tür) gegeneinander ausspielen.

 

Dies bestätigt Frau Daumann und dankt der Verwaltung für die bisherige Umsetzung der Maßnahmen an der Grundschule Dannenberg. Besonders die Akustikmaßnahmen kommen nicht nur den Kindern, sondern auch den Lehrerinnen und Lehrern zugute.

 

Rh Schaper-Biemann möchte die bisherige Beschlussempfehlung um einen Antrag ergänzen. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe zur inklusiven Schule durch das Land, die Kosten hierfür sind jedoch von den Kommunen zu tragen. Er möchte das Land als Auftraggeber mehr in die Pflicht nehmen. Er verliest:

 

Antrag Rh Schaper-Biemann

Sozialökologische Liste Wendland (SOLI)

 

Schulausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue am 12.09.2018

 

Antrag: Sicherstellung der inklusiven Beschulung

 

zur Behandlung im SUSE, SG, SR; zu senden an die nds. Landesregierung und die Fraktionen im Landtag

 

a. Die Samtgemeinde Elbtalaue strebt den inklusionsgerechten Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen in ihrer Trägerschaft bis zum 01.08.2024 an.

 

b. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft der Samtgemeinde mit den notwendigen Mitteln auszustatten, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum 01.08.2024 notwendig sind.

 

 

Sachverhalt: Im  Bewusstsein der Wichtigkeit der inklusiven Bildung für alle Schülerinnen und Schüler hat die Samtgemeinde Elbtalaue unter erheblichem finanziellem Aufwand bereits etliche Maßnahmen zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags unternommen und ist diesbezüglich auch weiterhin sehr engagiert.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage und unter den Vorgaben des mit dem Land Niedersachsen abgeschlossenen Zukunftsvertrages ist es der Samtgemeinde trotz aller Sparbemühungen jedoch nicht möglich, den Gesetzesauftrag bis 2024 zu erfüllen.

 

Um inklusive Beschulung und Chancengerechtigkeit auch im ländlichen Raum herzustellen, muss deshalb hier das Land Niedersachsen seiner Verantwortung für die Erfüllung des Bildungsauftrags gerecht werden.

 

Die Ausschussmitglieder können dem Vorschlag folgen. Rh Hanke findet den Antrag sinnvoll, gibt aber zu bedenken, dass das Land evtl. die Schulsituation in der Samtgemeinde genau betrachtet und den Erhalt aller Grundschulen infrage stellen könnte.

Hierzu erklärt Herr Beitz, dass die Anzahl der Schulstandorte, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben,  in die Hoheit des Schulträgers fällt.

Die Politik hat sich für den Erhalt aller Grundschulen ausgesprochen, ebenso für inklusive Maßnahmen an allen Grundschulen. Mit dem Antrag muss das Land reagieren. Es gibt die Zeitschiene bis 2024. Mit der Auflistung stellt die Samtgemeinde die Maßnahmen dar, die sie bis dahin umsetzen kann. Viele andere Kommunen haben die gleichen Probleme, deshalb muss es eine Anpassung geben.

 

Dem folgen die Ausschussmitglieder und bestätigen im Anschluss die bisherige Beschlussempfehlung:

 

Zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden  Grundschulen bis zum 31.07.2024 geplant und werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.

(Anlage 1 zur Vorlage 14/0093/2018 ist bereits dem Protokoll der Sitzung SuSE/X/09 vom 04.06.2018 beigefügt)

 

Mit folgender Ergänzung:

 

 

 


Beschlussempfehlung:

a. Die Samtgemeinde Elbtalaue strebt den inklusionsgerechten Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen in ihrer Trägerschaft bis zum 01.08.2024 an.

 

b. Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft der Samtgemeinde mit den notwendigen Mitteln auszustatten, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum 01.08.2024 notwendig sind.