StDir Meyer berichtet, dass der Ausschuss sich mit der Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke im Baugebiet in Nebenstedt befassen werden muss. Dort gilt eine Grundflächenzahl von 0,2. Danach dürfen nur 20% der Grundfläche der Grundstücke bebaut werden. Die Erhöhung der Grundflächenzahl ist ggfs. mit einer textlichen Änderung der Bebauungspläne möglich. Vorher soll eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung geführt werden.