Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

FBL Hesebeck stellt den Sachverhalt vor:

Dem Grunde nach sind Verpachtungen ein Geschäft der lfd. Verwaltung. Da es sich bei dem Pächter jedoch einen Verwaltungsmitarbeiter handelt, sollte der Ausschuss über die Verpachtung entscheiden.

Die Höhe der Pacht ist für ein Grundstück dieser Größe und Nutzungsart angemessen.

 

Rh Block fragt nach, was derzeit mit der Fläche ist und ob der Bauhof ediese pflegt. FBL Hesebeck antwortet, dass sie bisher verpachtet war. Der bisherige Pächter hat das Pachtverhältnis beendet. Daraufhin fragt Rh Block weiter, ob denn kein Interesse des bisherigen Pächters besteht, die Fläche erneut zu pachten. Dies wird von FBL Hesebeck verneint.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

Das Flurstück 32/13 der Flur 14 in der Gemarkung Dannenberg in Größe von 5.211 m² wird an Herrn Hubertus Trapp verpachtet. Die Pachthöhe beträgt 60,-- € p.a.