Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2

FBL Hesebeck stellt den Sachverhalt vor:

Der Interessent wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.

Einer Verpachtung spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich ‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um Flächen zwischen 10 und 30 m².

Die zukünftigen, nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.

Sollte die Fläche eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden. Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag schließen.

 

Nach der Vorberatung im Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) am 28.6.18 ist folgende Fragestellung aufgetreten:

 

‚Rh Krull weist darauf hin, dass im Bereich des Baugebietes bereits Eingriffe in Kompensationsflächen vorgenommen worden sind und spricht sich gegen eine Verpachtung aus.

 

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsflächen nicht verpachtet werden sollten, und die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden Fläche um eine Kompensationsfläche handelt‘.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Bebauungsplan entstand Anfang der 80er Jahre. Damals gab es noch nicht die Eingriffsregelung nach Punktewerten mit der die einzelnen Ausgleichsflächen den Eingriffsflächen zugeordnet worden sind.

 

Nach der Begründung zum Bebauungsplan "ist der Ausgleich des Naturhaushalts innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Die Erfordernisse des Nds. Naturschutzgesetztes sind in der Weise beachtet, dass im angrenzenden Planbereich "Erholungszentrum I" entsprechende Maßnahmen getroffen werden und zum Teil bereits verwirklicht worden sind."

 

Nach dieser Begründung ist zu schließen, dass alle Pflanzmaßnahmen im Plangebiet für den Ausgleich des Naturhaushalts erforderlich sind.

 

Das betreffende Grundstück liegt in einer Fläche die der Bebauungsplan als "Öffentliche Grünanlage" und als "Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" festsetzt.

 

Wer diese Maßnahmen durchführt, ist dem Grunde nach egal. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits durchgeführt und würden im Falle einer Verpachtung dem Pächter auferlegt werden, so dass sich an der Situation nur insoweit etwas ändern würde, dass der Pächter für die Er- und Unterhaltung zuständig wäre.

 

 

Rh Schultz ist für eine Anpachtung des Antragstellers. Er fragt aber nach der genauen Lage des zu verpachtenden Grundstückes. FBL Hesebeck beschreibt kurz die genaue Lage. Rh Hanke teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er sich von der Lage vor Ort bereits ein Bild gemacht hat. Er fragt an, ob es noch weitere Interessenten gibt oder ob der Antragssteller der Einzige ist. Es liegen bislang keine weiteren Anträge dieser Art vor, beantwortet FBL Hesebeck die Frage von Rh Hanke. Durch die Ortsbegehung vor Ort ist Rh Hanke bekannt, dass die Eigentümer dort zum Teil Holz lagern. Darf das Grundstück dann auch eingezäunt werden? Die Frage beantwortet FBL Hesebeck kurz mit einer Zustimmung.
Stellv. AV Reichert hat die Befürchtung, dass eine Flut von Anträgen dieser Art auf die Verwaltung zukommt. Die kann durch FBL Hesebeck nicht vorausgesagt werden.

Rh Block fragt nochmal nach der präzisen Lage der Pachtfläche. FBL Hesebeck verweist auf die Anlage zur Vorlage. Aus dieser geht aber die genaue Lage nicht hervor, bemängelt Rh Block. Nach einer kurzen Diskussion stellt FBL Hesebeck nochmal die Lage eindeutig klar.

Danach weist Rh Schultz auch auf die Einhaltung des B-Planes nach der Verpachtung durch den Pächter hin. Dies wird vom FBL Hesebeck bestätigt.

Rh Herzog stellt die Einhaltung des B-Planes als schwierig da. Ihm ist die Angelegenheit zu vage. Je klarer die Lage in der Skizze dargestellt ist, desto besser verständlich ist es für die Ratsmitglieder, betont er. AV Stoedter versucht die Lage nochmal verständlich zu machen und schlägt daraufhin eine Ortsbegehung vor. FBL Hesebeck teilt mit, dass er die genaue Lage bereits erläutert hat.

Rh Hanke wundert sich zudem über die Größe, worauf der AV Stoedter die Berechnung der Fläche erläutert.

Stellv. AV Reichert verweist zudem nochmal auf seine Befürchtungen. FBL Hesebeck bittet darum, sich für oder gegen eine Verpachtung auszusprechen. Über weitere Verpachtungen wird dann im Einzelfall abgestimmt. Rh Schultz betont im Falle von weiteren Antragstellungen dieser Art, z.B. durch unmittelbare Nachbarn, dass man ebenfalls einer Verpachtung zustimmen sollte.

Rh Hanke bezieht sich auf die in der Vorlage angegebene Bepflanzung des Pachtstückes. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob dies momentan auch tatsächlich eingehalten wird. FBL Hesebeck verweist auf die genaue Festsetzung des B-Planes, welches auch umgesetzt wurde. Er verweist aber auf die Launen der Natur. Rh Hanke bittet darum, in diesen Zusammenhang an den letzten Herbststurm im Oktober 2017zu denken. Diese Schäden sind weitestgehend beseitigt worden.

AV Stoedter spricht sich für eine Verpachtung aus, solange die Bedingungen des B-Planes und des dazugehörigen Pachtvertrages eingehalten werden. Daraufhin fragt Rh Lefler, ob der Antragsteller über die Vorschriften des B-Planes und über den Inhalt dieser Vorlage informiert ist.
FBL Hesebeck teilt mit, dass der Antragsteller über die Vorlage selbst nicht informiert ist, ihm aber der B-Plan und das Kündigungsverfahren bzgl. der Verpachtung bekannt ist. Er kennt alle inhaltlichen Fakten. Ob es tatsächlich zur Unterschrift des Pachtvertrages kommt, bleibt abzuwarten. Rh Lefler hat dann keine weiteren Bedenken und schließt sich der Meinung von Rh Schultz an.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

An den Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 wird die in der Anlage näher bezeichnete Teilfläche des Stadtbadwalles, Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 14/193 ca. 370 m² verpachtet. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von der Stadt jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Vorschriften des B-Planes sind einzuhalten. Die Fläche darf eingezäunt werden.

Die Höhe der Pacht beträgt 50,00 € pro Jahr.