Sitzung: 03.09.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0223/2018/1
FBL Hesebeck
stellt den Sachverhalt vor:
Der Interessent
wollte das Grundstück zunächst kaufen, was durch den VA abgelehnt wurde.
Einer Verpachtung
spricht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen, zumal in Vergangenheit
schon des Öfteren Pachtverträge über die Nutzung von Grundstücken im Bereich
‚Am Stadtbad‘ geschlossen wurden. Hier handelte es sich jedoch lediglich um
Flächen zwischen 10 und 30 m².
Die zukünftigen,
nicht unerheblichen Unterhaltungsarbeiten würden dann wegfallen und die
Verkehrssicherungspflicht dem Pächter übertragen werden.
Sollte die Fläche
eingezäunt werden, so ist der Zaun nach Ablauf des Pachtverhältnisses zu
entfernen. Der Vertrag ist an die derzeitigen Eigentumsverhältnisse gebunden.
Sollten sich die Eigentümer des Grundstückes Am Stadtbad 27 ändern, ist auch
der Vertrag beendet. Ein neuer Eigentümer müsste dann einen eigenen Vertrag
schließen.
Nach
der Vorberatung im Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) am
28.6.18 ist folgende Fragestellung aufgetreten:
‚Rh Krull weist
darauf hin, dass im Bereich des Baugebietes bereits Eingriffe in
Kompensationsflächen vorgenommen worden sind und spricht sich gegen eine
Verpachtung aus.
In der Beratung wird
darauf hingewiesen, dass Kompensationsflächen nicht verpachtet werden sollten,
und die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden
Fläche um eine Kompensationsfläche handelt‘.
Anmerkung
der Verwaltung:
Der
Bebauungsplan entstand Anfang der 80er Jahre. Damals gab es noch nicht die
Eingriffsregelung nach Punktewerten mit der die einzelnen Ausgleichsflächen den
Eingriffsflächen zugeordnet worden sind.
Nach
der Begründung zum Bebauungsplan "ist der Ausgleich des Naturhaushalts
innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Die Erfordernisse des Nds.
Naturschutzgesetztes sind in der Weise beachtet, dass im angrenzenden
Planbereich "Erholungszentrum I" entsprechende Maßnahmen getroffen
werden und zum Teil bereits verwirklicht worden sind."
Nach
dieser Begründung ist zu schließen, dass alle Pflanzmaßnahmen im Plangebiet für
den Ausgleich des Naturhaushalts erforderlich sind.
Das
betreffende Grundstück liegt in einer Fläche die der Bebauungsplan als
"Öffentliche Grünanlage" und als "Umgrenzung von Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" festsetzt.
Wer
diese Maßnahmen durchführt, ist dem Grunde nach egal. Die Ausgleichsmaßnahmen
wurden bereits durchgeführt und würden im Falle einer Verpachtung dem Pächter
auferlegt werden, so dass sich an der Situation nur insoweit etwas ändern
würde, dass der Pächter für die Er- und Unterhaltung zuständig wäre.
Rh
Schultz ist für eine Anpachtung des Antragstellers. Er fragt aber nach der
genauen Lage des zu verpachtenden Grundstückes. FBL Hesebeck beschreibt kurz
die genaue Lage. Rh Hanke teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er sich von
der Lage vor Ort bereits ein Bild gemacht hat. Er fragt an, ob es noch weitere
Interessenten gibt oder ob der Antragssteller der Einzige ist. Es liegen
bislang keine weiteren Anträge dieser Art vor, beantwortet FBL Hesebeck die
Frage von Rh Hanke. Durch die Ortsbegehung vor Ort ist Rh Hanke bekannt, dass
die Eigentümer dort zum Teil Holz lagern. Darf das Grundstück dann auch
eingezäunt werden? Die Frage beantwortet FBL Hesebeck kurz mit einer
Zustimmung.
Stellv. AV Reichert hat die Befürchtung, dass eine Flut von Anträgen dieser Art
auf die Verwaltung zukommt. Die kann durch FBL Hesebeck nicht vorausgesagt
werden.
Rh
Block fragt nochmal nach der präzisen Lage der Pachtfläche. FBL Hesebeck
verweist auf die Anlage zur Vorlage. Aus dieser geht aber die genaue Lage nicht
hervor, bemängelt Rh Block. Nach einer kurzen Diskussion stellt FBL Hesebeck
nochmal die Lage eindeutig klar.
Danach
weist Rh Schultz auch auf die Einhaltung des B-Planes nach der Verpachtung
durch den Pächter hin. Dies wird vom FBL Hesebeck bestätigt.
Rh
Herzog stellt die Einhaltung des B-Planes als schwierig da. Ihm ist die
Angelegenheit zu vage. Je klarer die Lage in der Skizze dargestellt ist, desto
besser verständlich ist es für die Ratsmitglieder, betont er. AV Stoedter
versucht die Lage nochmal verständlich zu machen und schlägt daraufhin eine
Ortsbegehung vor. FBL Hesebeck teilt mit, dass er die genaue Lage bereits
erläutert hat.
Rh
Hanke wundert sich zudem über die Größe, worauf der AV Stoedter die Berechnung
der Fläche erläutert.
Stellv.
AV Reichert verweist zudem nochmal auf seine Befürchtungen. FBL Hesebeck bittet
darum, sich für oder gegen eine Verpachtung auszusprechen. Über weitere
Verpachtungen wird dann im Einzelfall abgestimmt. Rh Schultz betont im Falle
von weiteren Antragstellungen dieser Art, z.B. durch unmittelbare Nachbarn,
dass man ebenfalls einer Verpachtung zustimmen sollte.
Rh
Hanke bezieht sich auf die in der Vorlage angegebene Bepflanzung des
Pachtstückes. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob dies momentan auch tatsächlich
eingehalten wird. FBL Hesebeck verweist auf die genaue Festsetzung des
B-Planes, welches auch umgesetzt wurde. Er verweist aber auf die Launen der
Natur. Rh Hanke bittet darum, in diesen Zusammenhang an den letzten Herbststurm
im Oktober 2017zu denken. Diese Schäden sind weitestgehend beseitigt worden.
AV
Stoedter spricht sich für eine Verpachtung aus, solange die Bedingungen des
B-Planes und des dazugehörigen Pachtvertrages eingehalten werden. Daraufhin
fragt Rh Lefler, ob der Antragsteller über die Vorschriften des B-Planes und
über den Inhalt dieser Vorlage informiert ist.
FBL Hesebeck teilt mit, dass der Antragsteller über die Vorlage selbst nicht
informiert ist, ihm aber der B-Plan und das Kündigungsverfahren bzgl. der
Verpachtung bekannt ist. Er kennt alle inhaltlichen Fakten. Ob es tatsächlich
zur Unterschrift des Pachtvertrages kommt, bleibt abzuwarten. Rh Lefler hat
dann keine weiteren Bedenken und schließt sich der Meinung von Rh Schultz an.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
An den Eigentümer
des Grundstückes Am Stadtbad 27 wird die in der Anlage näher bezeichnete
Teilfläche des Stadtbadwalles, Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 14/193
ca. 370 m² verpachtet. Der Vertrag läuft unbefristet und kann von der Stadt
jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die
Vorschriften des B-Planes sind einzuhalten. Die Fläche darf eingezäunt werden.
Die Höhe der Pacht beträgt 50,00 € pro Jahr.