Sitzung: 11.09.2018 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/0343/2018
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
c) Der
Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen Rücklage zu verrechnen bzw. auf das
Folgejahr vorzutragen.
Rh Mertins nimmt ab 18:34
Uhr an der Sitzung teil.
Betriebsleiter Klafak
erläutert anhand
der Ergebnisrechnung die Veränderungen zwischen dem Haushaltsansatz und dem
Ergebnis.
Rh Zachow nimmt ab 18:40
Uhr an der Sitzung teil.
Die Differenz bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 89.167,24 € ergibt sich
dadurch, dass der Haushaltsansatz 2017 zum Ergebnis 2016 um 45.616,23 €
geringer angesetzt wurde. Eigentlich hätten die allgemeinen Kostensteigerungen
zu einem höheren Ansatz führen müssen. Diese und zusätzliche Leasingraten für
Fahrzeuge führen in Summe zu der hohen Abweichung zwischen dem Ansatz und dem
Ergebnis und insgesamt zu dem negativen Gesamtergebnis.
Ausschussvorsitzender
Bodendieck bekundet sein Interesse daran, wie groß der Ausfall von Aufträgen
für den Eigenbetrieb durch die Einstellung eines Mitarbeiters für die Stadt Hitzacker
(Elbe) ist.
Rh Mertins regt an, in den Beschlussvorschlag c) die
entsprechenden Summen mit aufzunehmen.
Der Beschlussvorschlag wird geändert.
Der BKDE empfiehlt folgenden
geänderten Beschlussvorschlag :
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag ist durch die
vorhandene Rücklage in Höhe von 565,69 € zu decken und mit 28.258,79 € auf das
Folgejahr vorzutragen.