Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)    Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

b)    Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

c)    Der Jahresfehlbetrag ist mit der vorhandenen Rücklage zu verrechnen bzw. auf das Folgejahr vorzutragen.

 

 

 

 

Rh Mertins nimmt ab 18:34 Uhr an der Sitzung teil.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert anhand der Ergebnisrechnung die Veränderungen zwischen dem Haushaltsansatz und dem Ergebnis.

 

Rh Zachow nimmt ab 18:40 Uhr an der Sitzung teil.

 

Die Differenz bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 89.167,24 € ergibt sich dadurch, dass der Haushaltsansatz 2017 zum Ergebnis 2016 um 45.616,23 € geringer angesetzt wurde. Eigentlich hätten die allgemeinen Kostensteigerungen zu einem höheren Ansatz führen müssen. Diese und zusätzliche Leasingraten für Fahrzeuge führen in Summe zu der hohen Abweichung zwischen dem Ansatz und dem Ergebnis und insgesamt zu dem negativen Gesamtergebnis.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck bekundet sein Interesse daran, wie groß der Ausfall von Aufträgen für den Eigenbetrieb durch die Einstellung eines Mitarbeiters für die Stadt Hitzacker (Elbe) ist.

 

Rh Mertins regt an, in den Beschlussvorschlag c) die entsprechenden Summen mit aufzunehmen.

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert.

 

Der BKDE empfiehlt folgenden

 


geänderten Beschlussvorschlag :

 

 

a)    Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird festgestellt.

b)    Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

c)    Der Jahresfehlbetrag ist durch die vorhandene Rücklage in Höhe von 565,69 € zu decken und mit 28.258,79 € auf das Folgejahr vorzutragen.