Rh Löter erkundigt sich, ob die Wilhelm-Mennerich-Straße als reines Wohngebiet oder Mischgebiet ausgewiesen ist. Bgm Harms erklärt, dass es sich hier um reines Wohngebiet handelt.

Rh Löter teilt daraufhin mit, dass ein Anlieger dieser Straße eine Aufforderung des Landkreises erhalten hat, sich zu den geparkten Fahrzeugen auf seinem Nachbargrundstück zu erklären. Diese sind Teil seines Gewerbes. Allerdings wohnen in diesem Bereich mehrere Anlieger, die einem Gewerbe zuhause nachgehen bzw. von zuhause aus agieren.

Bgm Harms wird sich um die Angelegenheit kümmern.

 

Weiterhin weist Rh Löter auf das Regenrückhaltebecken in Nausen hin, dass dringend der Pflege bedarf.