Rh Schaper-Biemann erkundigt sich zu der Ratsinformationsveranstaltung für alle Räte am 20.08.2018 zum Thema „Refinanzierungsmöglichkeiten für kommunale Infrastrukturmaßnahmen“ u.a. Straßenausbaubeiträge.

Bgm Harms erläutert, dass diese Veranstaltung sehr interessant war. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kosten umzulegen. Dieses kann einmalig (Straßenneubau) erfolgen und auch wiederkehrend, wenn Bezirke gebildet werden. Hierbei werden die Kosten zu 50 % auf die Anlieger und zu 50 % auf die Gemeinde umgelegt. In den Dörfern gibt es auch noch andere Aufteilungen.

Auf Nachfrage von Rh Schaper-Biemann erklärt Bgm Harms, dass es mehrere Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Wenn eine Straße nur mit 3 cm Splitt repariert wird, liegen die Kosten bei der Gemeinde, bei höheren Maßen greift die Straßenausbausatzung und das bedeutet dann Kosten für die Anlieger.