Sitzung: 23.08.2018 Rat der Gemeinde Karwitz
Rh Schaper-Biemann
erkundigt sich zu der Ratsinformationsveranstaltung für alle Räte am 20.08.2018
zum Thema „Refinanzierungsmöglichkeiten für kommunale Infrastrukturmaßnahmen“
u.a. Straßenausbaubeiträge.
Bgm Harms erläutert, dass
diese Veranstaltung sehr interessant war. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die
Kosten umzulegen. Dieses kann einmalig (Straßenneubau) erfolgen und auch
wiederkehrend, wenn Bezirke gebildet werden. Hierbei werden die Kosten zu 50 %
auf die Anlieger und zu 50 % auf die Gemeinde umgelegt. In den Dörfern gibt es
auch noch andere Aufteilungen.
Auf Nachfrage von Rh
Schaper-Biemann erklärt Bgm Harms, dass es mehrere Finanzierungsmöglichkeiten
gibt. Wenn eine Straße nur mit 3 cm Splitt repariert wird, liegen die Kosten
bei der Gemeinde, bei höheren Maßen greift die Straßenausbausatzung und das
bedeutet dann Kosten für die Anlieger.