Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Ursula Fallapp berichtet:

Die Richtlinie zur Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde der Sachverhalt in den Fachausschuss zurückverwiesen.

Ein Aspekt für die erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem  Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war.

Nach verschieden Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend  gestrichen.

Außerdem wurde klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten, die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.

 

Auf der Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- € eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige Projekte).

Aufgrund der Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz zukünftig um 5.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten, die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben könnten, entgegen zu wirken.

 

Sollte sich die Richtlinie für Projekte als nicht anwendbar erweisen, besteht die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.

 

1.Samtgemeinderat Bernhard Beitz berichtet, dass im Vorlagentext 25.000,00 € als Ansatz für die Kulturförderung benannt sind. Es ist allerdings geplant, einen Ansatz von 30.000,00 € in den Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2019 aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Kurt Behning ist von dem Entwurf der Richtlinie überzeugt. Er bittet jedoch, diese in der Form abzuändern, dass unter dem Punkt „1. Grundsätzliches“ im 2. Absatz folgende Ergänzung eingefügt wird:

 

Derzeit heißt es „Projekte, die im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue stattfinden, können ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist eine finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe).“

 

Kurt Behning wünscht, dass hier der Sonderpassus eingefügt wird: „…Voraussetzung ist eine maßgebliche finanzielle Förderung…“.

 

Andere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, „eine mindestens gleichhohe finanzielle Förderung“ aufzunehmen.

Die Ausschussmitglieder sind ebenfalls der Meinung, dass diese Veränderung in die Richtlinie aufgenommen werden sollte.

 

Katharina Rohwedder möchte erläutert wissen, wie es zu der Streichung der ursprünglichen Bestimmung „Unabhängig von der Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte gewährt die Stadt Dannenberg (Elbe) dem Kulturring Dannenberg e.V. als Kulturträger der Region einen festen jährlichen Zuschuss. Dieser ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr festzulegen und muss dem Kulturring zur Erarbeitung des Programmes für das jeweilige Folgejahr genannt werden“ kam.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass sich der Kulturring ebenfalls der Förderrichtlinie unterziehen muss. Sie nimmt bereits den Sachverhalt aus dem Tagesordnungspunkt, der sich mit der Förderung des Kulturringes auseinandersetzt, voraus.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass im Sachverhalt der Vorlage deutlich wird, dass es keine Sonderregelung für den Kulturring mehr gibt, sondern dass der Kulturring genau wie alle anderen Kulturschaffenden einen Förderantrag für jedes Projekt stellen muss.

 

Ursula Fallapp erläutert, in diesem Zusammenhang die neuen Partnerschaften, die der Kulturring eingegangen ist. Er tritt als Kulturträger der Region auf und bewirbt andere Partner mit.

 

Kurt Behning bestätigt noch einmal, dass der Kulturring einen Sonderauftrag hat. Er hält die Arbeit des Kulturringes für äußerst wichtig.

Dem stimmt auch Katharina Rohwedder zu.

 

Ausschussvorsitzender Torsten Block bekräftigt, dass im Sachverhalt des Tagesordnungspunktes „Kultur in Dannenberg (Elbe)“ dargelegt ist, dass bereits ein umfangreiches Jahresprogramm für den Kulturring erstellt ist.

Hier gilt es nun, dem Vorstand des Kulturringes deutlich zu machen, dass eine Förderung für das nächste Jahr in einer gewissen Höhe in Aussicht gestellt wird. Der Kulturringvorstand braucht eine Planungssicherheit.

 

Ausschussmitglied Dirk Brüggemann spricht sich gegen eine Vergabe von Fördermitteln an den Kulturring zu dieser frühen Zeit aus.

 

Oliver Krull beantragt, die Richtlinie zunächst auf zwei Jahre auszulegen. Nach zwei Jahren und einem abgearbeiteten Probelauf ist erkennbar, wie sich die Richtlinie bewährt hat.

 

Dem stimmen auch andere Ausschussmitglieder zu.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.

 

Der StESD empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird zunächst für zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.