Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 14/0390/2017/1/1
Ursula Fallapp berichtet:
Die Richtlinie zur
Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund
unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde der Sachverhalt
in den Fachausschuss zurückverwiesen.
Ein Aspekt für die
erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V.
Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem
Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war.
Nach verschieden
Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die
Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie
fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht
unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend
gestrichen.
Außerdem wurde
klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein
Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt
eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten,
die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.
Auf der
Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- €
eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige
Projekte).
Aufgrund der
Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz
zukünftig um 5.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten,
die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben
könnten, entgegen zu wirken.
Sollte sich die
Richtlinie für Projekte als nicht anwendbar erweisen, besteht die Möglichkeit,
Anpassungen vorzunehmen.
1.Samtgemeinderat
Bernhard Beitz berichtet, dass im Vorlagentext 25.000,00 € als Ansatz für die
Kulturförderung benannt sind. Es ist allerdings geplant, einen Ansatz von
30.000,00 € in den Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2019 aufzunehmen.
Ausschussmitglied
Kurt Behning ist von dem Entwurf der Richtlinie überzeugt. Er bittet jedoch,
diese in der Form abzuändern, dass unter dem Punkt „1. Grundsätzliches“ im 2.
Absatz folgende Ergänzung eingefügt wird:
Derzeit heißt es
„Projekte, die im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue stattfinden, können
ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist eine finanzielle Förderung der
Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt
Dannenberg (Elbe).“
Kurt Behning
wünscht, dass hier der Sonderpassus eingefügt wird: „…Voraussetzung ist eine maßgebliche finanzielle Förderung…“.
Andere
Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, „eine mindestens gleichhohe
finanzielle Förderung“ aufzunehmen.
Die
Ausschussmitglieder sind ebenfalls der Meinung, dass diese Veränderung in die
Richtlinie aufgenommen werden sollte.
Katharina Rohwedder
möchte erläutert wissen, wie es zu der Streichung der ursprünglichen Bestimmung
„Unabhängig von der Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte gewährt die
Stadt Dannenberg (Elbe) dem Kulturring Dannenberg e.V. als Kulturträger der
Region einen festen jährlichen Zuschuss. Dieser ist im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr festzulegen und muss dem
Kulturring zur Erarbeitung des Programmes für das jeweilige Folgejahr genannt
werden“ kam.
Ursula Fallapp
erläutert, dass sich der Kulturring ebenfalls der Förderrichtlinie unterziehen
muss. Sie nimmt bereits den Sachverhalt aus dem Tagesordnungspunkt, der sich
mit der Förderung des Kulturringes auseinandersetzt, voraus.
Ursula Fallapp
erläutert, dass im Sachverhalt der Vorlage deutlich wird, dass es keine
Sonderregelung für den Kulturring mehr gibt, sondern dass der Kulturring genau
wie alle anderen Kulturschaffenden einen Förderantrag für jedes Projekt stellen
muss.
Ursula Fallapp
erläutert, in diesem Zusammenhang die neuen Partnerschaften, die der Kulturring
eingegangen ist. Er tritt als Kulturträger der Region auf und bewirbt andere
Partner mit.
Kurt Behning
bestätigt noch einmal, dass der Kulturring einen Sonderauftrag hat. Er hält die
Arbeit des Kulturringes für äußerst wichtig.
Dem stimmt auch
Katharina Rohwedder zu.
Ausschussvorsitzender
Torsten Block bekräftigt, dass im Sachverhalt des Tagesordnungspunktes „Kultur
in Dannenberg (Elbe)“ dargelegt ist, dass bereits ein umfangreiches
Jahresprogramm für den Kulturring erstellt ist.
Hier gilt es nun,
dem Vorstand des Kulturringes deutlich zu machen, dass eine Förderung für das
nächste Jahr in einer gewissen Höhe in Aussicht gestellt wird. Der
Kulturringvorstand braucht eine Planungssicherheit.
Ausschussmitglied
Dirk Brüggemann spricht sich gegen eine Vergabe von Fördermitteln an den
Kulturring zu dieser frühen Zeit aus.
Oliver Krull
beantragt, die Richtlinie zunächst auf zwei Jahre auszulegen. Nach zwei Jahren
und einem abgearbeiteten Probelauf ist erkennbar, wie sich die Richtlinie
bewährt hat.
Dem stimmen auch
andere Ausschussmitglieder zu.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.
Der StESD empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird zunächst für
zwei Jahre beschlossen. Zum 31.12.2020 ist eine Evaluierung vorzunehmen.