Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0292/2018
Ursula Fallapp berichtet:
Der Rat
der Stadt hat am 29. Januar 2018 das "Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept" zur Vorbereitung der Aufnahme der Stadt Dannenberg
(Elbe) in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"
beschlossen.
Dieses Konzept
wurde am 01.02.2018 dem Amt für Regionale Landesentwicklung zur Weiterleitung
an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
vorgelegt. Die Stellungnahme des Amtes für Regionale Landesentwicklung zu den
eingereichten Unterlagen fiel positiv aus.
Am 20.
Juni 2018 wurde die Stadt Dannenberg (Elbe) von der Referatsleiterin, Frau Dr.
Frohmute Burgdorf, ihren Mitarbeitern Christoph Hallebach und Patricia
Kollenberg, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz, sowie den Mitarbeiterinnen des Amtes für Regionale
Landesentwicklung, Frau Birgit Gutt und Frau Daniela Steinhoff, besucht. In
einem Vor-Ort-Termin bestätigte die Referatsleiterin, dass das
"Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" eine sehr
sorgfältige Ausarbeitung darstellt. Sie gab entsprechende Hinweise, die für ein
endgültiges Einplanungsgespräch des Niedersächsischen Ministeriums mit dem
Bundesministerium zu beachten und einzuarbeiten sind. Dieses
Einplanungsgespräch fand am 15. August 2018 statt. Zuvor wurde die
Überarbeitung des "Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes" in der Sommerpause dem Ministerium und auch dem Amt
für Regionale Landesentwicklung vorgelegt.
Dabei
wurden die Hinweise der Referatsleiterin, Frau Dr. Burgdorf, aufgenommen.
Bei dem
Rundgang mit Ortsbesichtigung legte Frau Dr. Burgdorf Wert darauf, dass das
Konzept um
·
Ordnungsmaßnahmen in der Marschtorstraße ergänzt wird.
·
Auch der Thielenburger Weg in das Konzept aufgenommen wird.
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Das Ministerium forderte, dass die Abgrenzung des
Maßnahmengebietes beschlossen wird und auch der Kostenrahmen, der sich durch
die Erweiterung des Konzeptes verändert hat, ebenso einer Beschlusslage
zugeführt wird.
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Der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand ist nicht förderfähig. Demzufolge
sind die Entschlammung des Schloßgrabens und die Maßnahmen gegen die Wasserpest
aus dem Konzept herauszustreichen.
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Baumschäden sind Pflegemaßnahmen, die nicht förderfähig sind.
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Auch der Skulpturengarten ist nicht förderfähig; eine aktive
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Kunstprojekten durchaus.
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Die Umzäunung des Schulhofes ist ebenfalls nicht förderfähig.
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Das Haus für die Kanus ist aus dem touristischen Förderprogramm zu
finanzieren.
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Die Brücke über die Jeetzel ist anteilig förderfähig, wenn sie dem
sicheren Schulweg dient.
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Staudenbeete sind als nachhaltige Maßnahmen zu deklarieren. Wenn
diese Staudenbeete insektenfreundlich bepflanzt werden, sind sie förderfähig.
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Bei dem Schutz "Pflege und Entwicklungskonzept" ist die
Nachhaltigkeit herauszuarbeiten.
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Der Quartiersmanager ist nicht förderfähig. Es muss ein
Sanierungsträger beauftragt werden.
Frau Dr. Burgdorf bezeichnete die Stadt Dannenberg (Elbe)
als eine attraktive Kleinstadt mit einem angrenzenden Landschafts- und
Erholungsraum. Diesen gilt es, in Wert zu setzen und auszubauen.
Sie ließ schon bei ihrem Besuch erkennen, dass eine
Förderfähigkeit des Konzeptes und der enthaltenen Maßnahmen gegeben sein wird.
Ausschussmitglied
Dirk Brüggemann möchte beantwortet wissen, ob der Verwaltungsaufwand im
Verhältnis zu möglichen Fördergeldern stehen wird.
Dies
wird von Ursula Fallapp bejaht. In diesem Jahr ist bereits ein Förderbescheid
mit einer Summe von 395.000,00 € signalisiert worden. Der Bescheid wird in den
nächsten Wochen erwartet.
Ausschussmitglied
Kurt Behning bittet darum, dass auch der Parkplatz hinter dem Bereich
Seepassage in das Konzept mit einbezogen wird.
Derzeit
ist dieser Parkplatz nicht vorgesehen.
Ursula
Fallapp erläutert, dass die Vertreter aus dem Ministerium darauf hingewiesen
haben, dass das Maßnahmenkonzept im integrierten Stadtentwicklungskonzept nicht
auf ewig abgegrenzt ist, sondern dass dies zu einem späteren Zeitpunkt mit
Maßnahmen ergänzt werden kann.
Abschließend
gibt der Ausschuss folgende Empfehlung:
Das
"Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept", Stand 1. August
2018, wird beschlossen.
Die
Abgrenzung des Maßnahmengebietes und der Kostenrahmen sind Bestandteil des
"Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.