Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Sachverhalt siehe Niederschrift VAH X/20 vom 17.09.2018

 

Es liegt ein Antrag der Gruppe Hitzacker vor, dieser war als Anlage I der Vorlage beigefügt.

FBL Hesebeck erläutert den Inhalt des Antrages und verliest den empfohlenen Beschlussvorschlag.

 

In den Gremien wurde sich intensiv mit dieser Thematik befasst und der Vorschlag der Gruppe Hitzacker wurde vom BPSUH und VAH wortgleich empfohlen.

 

Rh Zühlke kündigt an, dem Vorschlag zuzustimmen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die allgemeinen Formulierungen, wie die ökologischen Standards, die Durchstandartisierung und die entsprechenden Pflegestufen noch abzuarbeiten sind. Dieses muss überwacht werden.

 

Rh Dr. Jastram möchte keine „Worthülsen“, insofern soll es genau beschrieben werden, wie es abgearbeitet werden soll, also eine Erarbeitung von Anweisungen mit klaren Beschreibungen.

Er möchte beantragen, dass eine Anweisung erarbeitet werden soll.

 

Frau Wiehler verweist auf den Vorschlag von Herrn Bülau von der Stadt Osnabrück, eine der ersten Gemeinden, die einen insektenfreundlichen Bestand auf städtischen Flächen vorgehalten haben, und er habe den Antrag auch so formuliert. Dies seien bereits Rahmenbedingungen, jede genannte Fläche werde bewertet und analysiert, wie werde gepflegt, und wie werden die Pflegeschritte vorgenommen. Das sei bereits mit der Standartisierung gemeint, deshalb würde sie dem Antrag so zustimmen, da er von einem Fachmann formuliert wurde.

 

Rf Neumann äußert sich skeptisch , es sei die Frage, wie man mit jeder Einzelfläche umgehen solle, die neu gestaltet werde und wo im Bereich der Stadt diese läge usw..Sie pocht auf den Sachverstand, denn wenn etwas Neues angelegt werden soll, müsse darüber beraten werden. 

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass dies Vorhaben in der Unterhaltung teurer werden würde als bisher, und es gäbe sehr viele verschiedene Standards, wenn man dies z. b. googelt.

 

 

Rh Maul äußert, dass es nicht Aufgabe des Rates sei, in alle Einzelheiten zu gehen.

Die Aufgabe sei erfüllt, die Leitlinien für die Verwaltung vorzugeben und einen Weg zu zeigen. Dieser Beschluss formuliere die Vorgabe als ersten Schritt und künftig müsse überwacht und besprochen werden, wie umgesetzt werden soll. Dazu sollte auch eine Begleitung durch fachkundigen Rat eingeholt werden. Das ganze drücke dieser Beschluss bereits aus.

 

Rh Porip macht deutlich, dass auf jeden Fall etwas für die Insekten getan werden müsse und das es auch Aufgabe der Ratsmitglieder sei, den Bürgern der Stadt dieses ins Bewusstsein zu bringen und zu erläutern. Das Vorhalten von Flächen als „Englischer Rasen“ sei nicht mehr zeit- und umweltgemäß.

 

Rf von Thienen erklärt, dass sie als Mitglied des Arbeitskreises „Blühgruppe“ sich den Ausführungen von Rh Zühlke anschließt, auch denen von Rh Dr. Jastram, dass man sozusagen eine Art Handbuch erarbeitet, wie diese Leitlinien umzusetzen sind.

Man habe sich ja bereits auf unterschiedlichen Ebenen schon damit beschäftigt, z. B. gebe es Leitlinien , was diese ökologischen Standards sind, beispielsweise die vom BUND, heimische Pflanzen zu verwenden, Mähen in Etappen, Futterpflanzen für Bienen zu verwenden, Säume zu lassen oder keine Laubsauer einzusetzen. 

 

Rh N. Schulz spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, gibt das Beispiel mit den Blühpflanzen in Sarchem, und er sei auch der Meinung, dass etwas für die Insekten getan werden müsse.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

 

Bei zukünftigen Arbeiten im Bereich der städtischen Grünflächenpflege im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) soll die Einhaltung von ökologischen Standards, insbesondere unter dem Aspekt der Förderung und Erhaltung des Insektenbestandes, sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen als auch bei der Pflege von bereits vorhandenen Flächen, oberste Priorität haben. Vorrang soll das gesamte Gebiet des Weinbergs und die neuangelegten, insektenfreundlich bepflanzten Flächen haben. Das bedeutet bei diesen Flächen eine Durchstandartisierung jeder zu bearbeitenden Fläche und die Zuweisung in eine entsprechende Pflegestufe. Eine ökologische Bewirtschaftung bedeutet auch die Reduzierung des Mähturnus und die konsequente Entfernung der vorhandenen Biomasse. Bei Neuanpflanzungen von Gehölzen soll auf heimische, insektenfreundliche Laubgehölze zurückgegriffen werden.