Sitzung: 24.09.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0266/2018
Sachverhalt
siehe Niederschrift VAH X/20 vom 17.09.2018
Es liegt ein Antrag
der Gruppe Hitzacker vor, dieser war als Anlage I der Vorlage beigefügt.
FBL Hesebeck erläutert den Inhalt des Antrages und verliest den
empfohlenen Beschlussvorschlag.
In den Gremien
wurde sich intensiv mit dieser Thematik befasst und der Vorschlag der Gruppe
Hitzacker wurde vom BPSUH und VAH wortgleich empfohlen.
Rh Zühlke kündigt
an, dem Vorschlag zuzustimmen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die
allgemeinen Formulierungen, wie die ökologischen Standards, die
Durchstandartisierung und die entsprechenden Pflegestufen noch abzuarbeiten
sind. Dieses muss überwacht werden.
Rh Dr. Jastram
möchte keine „Worthülsen“, insofern soll es genau beschrieben werden, wie es
abgearbeitet werden soll, also eine Erarbeitung von Anweisungen mit klaren
Beschreibungen.
Er möchte
beantragen, dass eine Anweisung erarbeitet werden soll.
Frau Wiehler
verweist auf den Vorschlag von Herrn Bülau von der Stadt Osnabrück, eine der
ersten Gemeinden, die einen insektenfreundlichen Bestand auf städtischen
Flächen vorgehalten haben, und er habe den Antrag auch so formuliert. Dies
seien bereits Rahmenbedingungen, jede genannte Fläche werde bewertet und
analysiert, wie werde gepflegt, und wie werden die Pflegeschritte vorgenommen.
Das sei bereits mit der Standartisierung gemeint, deshalb würde sie dem Antrag
so zustimmen, da er von einem Fachmann formuliert wurde.
Rf Neumann äußert
sich skeptisch , es sei die Frage, wie man mit jeder Einzelfläche umgehen
solle, die neu gestaltet werde und wo im Bereich der Stadt diese läge usw..Sie
pocht auf den Sachverstand, denn wenn etwas Neues angelegt werden soll, müsse
darüber beraten werden.
Des Weiteren weist
sie darauf hin, dass dies Vorhaben in der Unterhaltung teurer werden würde als
bisher, und es gäbe sehr viele verschiedene Standards, wenn man dies z. b.
googelt.
Rh Maul äußert,
dass es nicht Aufgabe des Rates sei, in alle Einzelheiten zu gehen.
Die Aufgabe sei
erfüllt, die Leitlinien für die Verwaltung vorzugeben und einen Weg zu zeigen.
Dieser Beschluss formuliere die Vorgabe als ersten Schritt und künftig müsse
überwacht und besprochen werden, wie umgesetzt werden soll. Dazu sollte auch
eine Begleitung durch fachkundigen Rat eingeholt werden. Das ganze drücke
dieser Beschluss bereits aus.
Rh Porip macht
deutlich, dass auf jeden Fall etwas für die Insekten getan werden müsse und das
es auch Aufgabe der Ratsmitglieder sei, den Bürgern der Stadt dieses ins
Bewusstsein zu bringen und zu erläutern. Das Vorhalten von Flächen als
„Englischer Rasen“ sei nicht mehr zeit- und umweltgemäß.
Rf von Thienen
erklärt, dass sie als Mitglied des Arbeitskreises „Blühgruppe“ sich den
Ausführungen von Rh Zühlke anschließt, auch denen von Rh Dr. Jastram, dass man
sozusagen eine Art Handbuch erarbeitet, wie diese Leitlinien umzusetzen sind.
Man habe sich ja
bereits auf unterschiedlichen Ebenen schon damit beschäftigt, z. B. gebe es
Leitlinien , was diese ökologischen Standards sind, beispielsweise die vom BUND,
heimische Pflanzen zu verwenden, Mähen in Etappen, Futterpflanzen für Bienen zu
verwenden, Säume zu lassen oder keine Laubsauer einzusetzen.
Rh N. Schulz
spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, gibt das Beispiel mit den
Blühpflanzen in Sarchem, und er sei auch der Meinung, dass etwas für die
Insekten getan werden müsse.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Bei zukünftigen
Arbeiten im Bereich der städtischen Grünflächenpflege im Stadtgebiet der Stadt
Hitzacker (Elbe) soll die Einhaltung von ökologischen Standards, insbesondere
unter dem Aspekt der Förderung und Erhaltung des Insektenbestandes, sowohl bei
der Neuanlage von Grünflächen als auch bei der Pflege von bereits vorhandenen
Flächen, oberste Priorität haben. Vorrang soll das gesamte Gebiet des Weinbergs
und die neuangelegten, insektenfreundlich bepflanzten Flächen haben. Das
bedeutet bei diesen Flächen eine Durchstandartisierung jeder zu bearbeitenden
Fläche und die Zuweisung in eine entsprechende Pflegestufe. Eine ökologische
Bewirtschaftung bedeutet auch die Reduzierung des Mähturnus und die konsequente
Entfernung der vorhandenen Biomasse. Bei Neuanpflanzungen von Gehölzen soll auf
heimische, insektenfreundliche Laubgehölze zurückgegriffen werden.