Sitzung: 24.09.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0316/2017/1/2
Sachverhalt:
Herr Tausch wollte
auf dem Grundstück mehrere Bauvorhaben für barrierefreies Wohnen verwirklichen.
Aus
unterschiedlichen Gründen verschob sich die Zahlung des Kaufpreises bisher.
Herr T. bat daher, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen bei
Beschlussfassung:
- keine
Anlagen
- keine
FBL Hesebeck gibt
ergänzende Erläuterungen.
Der VAH hat
empfohlen, den Kaufvertrag aufzuheben.
Herr Hesebeck
bittet, die folgende Option bzw. den Zusatz in den Beschluss aufzunehmen:
„Kommt ein
Aufhebungsvertrag nicht zustande, ist alternativ ein Rücktritt vom Kaufvertrag
durch die Stadt Hitzacker (Elbe) zu veranlassen.“
Stellv. Bgm
Wiehler ergänzt, dass noch „ohne Anerkennung einer Kostenpflicht bei Rücktritt“
aufgenommen werden sollte. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, somit wird der
Passus in die Beschlussformulierung eingefügt.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Kaufvertrag mit der Fa. Felix 2000 Kft, GmbH
nach ungarischem Recht, Andràssy ùt 17, 1061 Budapest, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Helmut Tausch, Gartower Str. 73, 29451 Dannenberg (Elbe)
über folgende Flurstücke wird aufgehoben:
Die mit dem
Aufhebungsvertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer.
Kommt ein
Aufhebungsvertrag nicht zustande, ist alternativ ein Rücktritt vom Kaufvertrag
durch die Stadt Hitzacker (Elbe) ohne Anerkennung einer Kostenpflicht zu
veranlassen.