Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Herr Tausch wollte auf dem Grundstück mehrere Bauvorhaben für barrierefreies Wohnen verwirklichen.

Aus unterschiedlichen Gründen verschob sich die Zahlung des Kaufpreises bisher. Herr T. bat daher, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

 

-       keine

Anlagen

 

-       keine

 

 

FBL Hesebeck gibt ergänzende Erläuterungen.

Der VAH hat empfohlen, den Kaufvertrag aufzuheben.

 

Herr Hesebeck bittet, die folgende Option bzw. den Zusatz in den Beschluss aufzunehmen:

„Kommt ein Aufhebungsvertrag nicht zustande, ist alternativ ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch die Stadt Hitzacker (Elbe) zu veranlassen.“

 

Stellv. Bgm Wiehler ergänzt, dass noch „ohne Anerkennung einer Kostenpflicht bei Rücktritt“ aufgenommen werden sollte. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, somit wird der Passus in die Beschlussformulierung eingefügt. 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Kaufvertrag mit der Fa. Felix 2000 Kft, GmbH nach ungarischem Recht, Andràssy ùt 17, 1061 Budapest, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Tausch, Gartower Str. 73, 29451 Dannenberg (Elbe) über folgende Flurstücke wird aufgehoben:

 

 

Die mit dem Aufhebungsvertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Kommt ein Aufhebungsvertrag nicht zustande, ist alternativ ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch die Stadt Hitzacker (Elbe) ohne Anerkennung einer Kostenpflicht zu veranlassen.