Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Es liegt eine Anfrage der CDU Fraktion vor. Die Anfrage ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Fragestellung 1:

In den vorliegenden Baugenehmigungen der Fa. Kleint sind 16 PKW Stellplätze und des DRK sind 11 PKW Stellplätze auf den jeweiligen Baugrundstücken nachgewiesen.

 

Zur Fragestellung 2.

Aus Sicht der Verwaltung sollte neben der bereits vom DRK (sh. Vorlage 30/0322/2018) beantragten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h für den Bereich des Kindergartens ein beidseitiges Halteverbot angeordnet werden. Dadurch würde erreicht, dass sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Kleint als auch der Zielverkehr zur Kindertagesstätte die Stellplätze auf den jeweiligen Betriebsgrundstücken benutzen müssten. Dies würde zu einer erheblichen Verbesserung der Gesamtsituation führen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung angeregt, für den betroffenen Bereich des Betriebsgrundstückes der Fa. Kleint und der DRK Kindertagesstätte ein beidseitiges Halteverbot einzurichten und die hierfür notwendigen Beschlüsse herbeizuführen.

 

Der TOP ist gemeinsam mit dem TOP 11 „Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für ein Teilstück des Niestedter Weges im Ortsteil Prisser“ beraten worden.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Im Niestedter Weg in Prisser wird im Bereich der DRK-Kindertagesstätte Niestedter Weg 22 auf einer Länge von 50 m beidseitig der Kindertagesstätte ein eingeschränktes Halteverbot beidseitig der Straße eingerichtet.

Die Beschlussfassung erfolgt durch den Verwaltungsausschuss.