Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Die DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg gemeinnützige Betreuungsgesellschaft mbH beantragt die flexible Ganztagsbetreuung von 6.00 – 18.00 Uhr für die DRK Kindertagesstätte Prisser, die zum Oktober 2018 den Betrieb aufnimmt.

 

Berufstätigkeit und Familie in Einklang zu bringen, ist besonders schwer in Berufen, in denen besonders früh morgens, spät abends, an Wochenenden und Feiertagen und/oder im Schichtbetrieb gearbeitet wird.

Im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es bisher keine Einrichtung, die eine Betreuung über die üblichen Öffnungszeiten hinaus anbietet.

 

Hier setzt das Pilotprojekt an. Die KiTa bietet flexible, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungszeiten an. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut werden – es geht vielmehr darum, eine Betreuung zu anderen – dem Bedarf der Familien entsprechenden Zeiten anzubieten. Davon profitieren sowohl Alleinerziehende, Eltern in Schichtarbeit (z.B. Klinikpersonal, Pflegedienste, Conti-Tech), Eltern in Ausbildungsverhältnissen sowie Arbeitssuchende.

Eine verlässliche Kindertagesbetreuung ermöglicht Eltern die Aufnahme bzw. den Fortbestand einer Berufstätigkeit und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist nur von Montag bis Freitag geplant. Eine Betreuung am Wochenende oder Feiertagen ist nicht vorgesehen.

 

Struktur und Öffnungszeiten

Gruppe 1     Kernöffnungszeit:  8.00 bis 14.00 Uhr

                     Sonderöffnungszeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr sind hinzubuchbar

                     Beitragsfreie Betreuungszeit maximal 8 Stunden

 

Sollte ein Bedarf über 14.00 Uhr hinaus bestehen, ist die Ganztagsgruppe zu buchen.

 

Gruppe 2      Kernöffnungszeit: 8.00 bis 16.00 Uhr

                      Flexzeiten: 6.00 bis 10.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.

                                         Es ist möglich regelhaft die Betreuungszeit von 6.00 bis 14.00 Uhr, 7.00 bis 15.00

                                         Uhr oder von 10.00 bis 18.00 Uhr einschließlich halbstündiger Zwischenschritte zu-

                                          nutzen. Dies wären jeweils 8 beitragsfreie Stunden.

Für Eltern, die im Wechseldienst arbeiten, ist der wöchentliche Wechsel zwischen den Betreuungszeiten unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Anmeldung möglich.

 

Sonderöffnungszeiten

Abhängig von der gewählten flexiblen Betreuungszeit können kostenpflichtige Sonderöffnungszeiten, über 8 Stunden hinaus, hinzugebucht werden.

 

Die pädagogische Kernbetreuungszeit in der flexiblen Ganztagsgruppe ist alle Kinder von 10.00 bis 14.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Kinder anwesend, es finden Gruppenangebote, Freispiel sowie der pädagogische Mittagstisch statt.

 

In den reinen Flexzeiten, in denen i.d.R. weniger Kinder anwesend sind, können von den Betreuungskräften individuelle und bedarfsgerechte Einzel- und Kleingruppenangebote vorgehalten werden.

 

Eine Betreuungszeit über neun Stunden am Tag hinaus, bedarf einer besonderen Begründung und wird nur nach Rücksprache mit der Kindertagesstätte gewährt.

 

Gruppenübergreifende Betreuung

In der Zeit von 6.00 bis 8.00 Uhr erfolgt für alle anwesenden Kinder eine gruppenübergreifende Betreuung im Sinne der klassischen Sonderöffnungszeit.

 

Personal

Die beiden Gruppen sind jeweils mit 2 bzw. 3 festen pädagogischen Fachkräften besetzt. In den Sonderöffnungs- und den Flexzeiten am Vormittag (6.00 bis 8.00 Uhr) ist mindestens eine Fachkraft anwesend. Eine Rufbereitschaft ist eingerichtet.

In den reinen Flexzeiten (8.00 bis 10.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr) sind immer 2 Fachkräfte anwesend.

 

Belegung und Anmeldung

Gerade im Schichtdienst ist es für Eltern wichtig, die Betreuungszeit flexibel zu gestalten. In der einen Woche benötigen sie die Randbetreuungszeit am Morgen und der anderen Woche am Abend. Dieses Modell ermöglicht den wöchentlichen Wechsel. Um jedoch den Einsatz des Personals zu planen, ist es erforderlich, dass Eltern monatlich ihre Kinder zu den Sonderöffnungszeiten anmelden.

In Ausnahmefällen ist auch ein wöchentlicher Wechsel möglich. In diesem Fall muss eine entsprechende Absprache bis spätestens donnerstags 12.00 Uhr von Seiten der Erziehungsberechtigten angemeldet und schriftlich fixiert sein.

 

Stellungnahme der KiTa-Fachberatung

Für ein nachhaltig bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungszeiten gerade für Berufszweige mit Schichtsystemen ist die Erweiterung der Öffnungszeit auf 6.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr ein erster Schritt. Für Alleinerziehende ohne weiteren Familienanschluss bleibt es weiterhin ein Balanceakt, Beruf und Kinderbetreuung in Einklang zu bringen.

Mit dem Start eines neuen Angebotes wächst in der Regel auch die Nachfrage. Daher ist die Testphase bis zum 31.07.2020 ein klarer Rahmen auch gegenüber den Eltern, um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu klären.

 

Das Pilotprojekt wird in der Nähe zu Klinikum und mehreren Pflegeheimen angeboten, entsprechende Nachfragen zu erweiterten Betreuungszeiten wurden an das Familien-Service-Büro gerichtet.

Gute Betreuung ist keine Frage der Uhrzeit, entscheidend ist KiTa-Infrastruktur und das pädagogische Konzept.

-       Dienstplangestaltung: damit Kinder Bindung und Verlässlichkeit erfahren

-       Teamvorbereitung: Haltung zu Ganztagsbetreuung und erweiterten Randzeiten

-       Pädagogisches Konzept: Tagesstrukturierung

-       Ruhephase: für die Ganztagsbetreuung ist ein Ruheraum vorhanden

 

Der Antrag ist hinsichtlich der optimalen Ausschöpfung der nun erhöhten Finanzhilfe sowie pädagogischen Vertretbarkeit auch in Abstimmung mit der Landesschulbehörde, u.a. zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis, umfassend in seiner Ausgestaltung geprüft worden.

Das Pilotprojekt ist in seiner Ausgestaltung einmalig im Kreisgebiet und wird befristet bis zum 31.07.2020, um die Bewährung des Angebotsmodelles und seiner Finanzierung zu evaluieren.

 

Fazit

Veränderung braucht Zeit. Darum die Empfehlung der Testphase mit zeitlicher Begrenzung bis zum 31.07.2020, verbunden mit der Anpassung der Konzeption in der Einrichtung und aktiver Öffentlichkeits-arbeit zum Modellprojekt.

 

Für die Einrichtung bedeutet dies auch, dass sie neben der Unterstützung der Eltern die Aufgabe übernimmt, die Bedeutung von erweiterten Öffnungszeiten durch folgende Maßnahmen in die Gesellschaft zu tragen:

 

-       Entgegenwirken einer Stigmatisierung der Eltern und Kinder, die die Öffnungszeiten nutzen, durch Beratungsgespräche, Informationsabende und Elterncafés, damit Eltern mit entsprechenden Bedarfen Vertrauen entwickeln diese zu äußern

-       Regional abgestimmte und angepasste Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Träger, wie Flyer, Plakate, Veranstaltungen

-       Die Eltern sind über den Modellcharakter und die Befristung des Pilotprojektes zu informieren

 

 

FDL Scharf berichtet, dass dieses Thema bereits im Jugendhilfeausschuss behandelt wurde. Das Pilotprojekt hat insbesondere personelle Auswirkungen, da deutlich mehr Personal vorgehalten werden muss, um die Betreuungszeiten abzudecken. Es wird Berichte im Jugendhilfeausschuss und auch im JBSME geben, wie dieses Projekt angenommen wird.

 

Herr Christiansen betont, dass es in erster Linie um das Wohl der Kinder geht und nicht um eine Form der „Aufbewahrung“. In dieser Einrichtung wird nach dem Bildungskonzept gearbeitet, welches im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder KiTaG hinterlegt ist.

Das Personal befindet sich gerade in der Teambildung und bezieht das Gebäude zum 01.10.2018. Die Qualität, welches die Kita-Arbeit ausmacht, kann dort verwirklicht werden.

Es wird vom Träger Evaluierungsberichte geben. In dem auf 1,5 Jahren befristeten Pilotprojekt wird sich zeigen, wie dieses Konzept angenommen wird. Zzt. liegen ca. 6 Anmeldungen vor. Ein Nachweis z.B. über eine Schichtdienstarbeit muss nicht erbracht werden.

Herr Christiansen merkt an, dass Sonderöffnungszeiten über eine beitragsfreie Betreuung von maximal 8 Stunden hinzugebucht werden können, jedoch eine Betreuung von über 9 Stunden keinem Kind gut tut. Diesem stimmt der Ausschuss zu. Eine Betreuungszeit über 9 Stunden am Tag hinaus, bedarf einer besonderen Begründung und wird nur nach Rücksprache mit der Kita und dem Landkreis gewährt.

Ab Oktober 2018 nach der Eingewöhnungsphase würde sich der Ausschuss gerne die Räumlichkeiten der Kita in Prisser anschauen. Vielleicht kann die nächste Sitzung am 23.10.2018 dort stattfinden. Dieses ist jedoch noch abschließend zu klären.

 

Der JBSME empfiehlt folgenden

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung wird dem Antrag auf flexible Ganztagsbetreuung von 6.00 bis 18.00 Uhr ab Betriebsbeginn befristet bis zum 31.07.2020 zugestimmt. Das Pilotprojekt ist zu evaluieren. Über die weitere Umsetzung dieses Modelles ist Ende 2019 erneut zu beschließen.