Sitzung: 28.08.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 22/0295/2018
Die Stadt
Dannenberg(Elbe) schloss am 3.2.1994 einen Erschließungsvertrag mit der Fa.
DAVO-AICHELIN-SYSTEMTECHNIK GmbH & Co. über die Herstellung der
Erschließungsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ‚Am
Spring‘, Schaafhausen. Vertragsgegenstand war die Herstellung der Planstraßen
A, B und C, wovon die Planstraße C die hier betroffene Zufahrtsstraße zum
Wohngebiet darstellt – sh. beigefügte Lageplan.
Laut den als
Vertragsbestandteil geltenden Planunterlagen war vorgesehen, die Planstraße C
mit einer 3,30 m breiten Asphaltfahrbahn (10 cm Asphalttragschicht u. 2,5 cm
Deckschicht), einem 1,50 m breiten Fußweg, einer 3-reihigen, einseitigen Gosse
mit zugehörigem Rw-Kanal und Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Die
vertragsmäße Herstellung erfolgte 1996 mit Ausnahme der Planstraße C, letzteres
in Kenntnis und mit Billigung der Stadt.
Erschließungsanlagen
sind im Sinne der EBS der Stadt Dannenberg(Elbe) endgültig hergestellt, wenn
sie den Ausbaukriterien eines formlosen Bauprogramms entsprechen. Die
Herstellungsmerkmale (sh. oben) des Erschließungsvertrags vom 3.2.1994 sind als
Bauprogramm in diesem Sinne zu werten. Die damalige Planstraße C entspricht
diesen Merkmalen bis heute nicht und ist somit bislang nicht endgültig
hergestellt gemäß der EBS der Stadt DAN.
Die Kosten der
jetzt anstehenden Straßenbaumaßnahme für das Herstellen der Gossenanlage und
das Aufbringen der Fahrbahndeckschicht belaufen sich lt. Auftragsvergabe auf
94.482,10 €. Um die Zubringerstraße in den Status einer endgültig hergestellten
Erschließungsanlage zu versetzen, ist noch ein Beschluss des Stadtrates über
die Anpassung des Bauprogramms herbeizuführen.
Mit der
vollständigen und mängelfreien Durchführung der mit Auftragsvergabe des VA am
19.6.2018 beauftragten Fertigstellungsarbeiten wäre die Herstellung der
Erschließungsanlage gemäß dem modifizierten Bauprogramm lt. Beschlussempfehlung
abgeschlossen.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Fragen.
Ohne weiter Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Für die
Erschließungsanlage ‚Eichenhang-Altanlage‘, Schaafhausen, wird in Abänderung
des durch den Erschließungsvertrag vom 3.2.1994 mit der Fa.
DAVO-AICHELIN-SYSTEMTECHNIK GmbH & Co. vorgesehenen Herstellungsumfanges
die Herstellung der Anlage wie folgt festgelegt:
a) Fahrbahn – Frostschutzschicht aus Kies-Sand
D=15,0 cm, Asphalttragschicht 10,0 cm, Deckschicht 4,0 cm, Befestigungsbreite
3,00 m;
b) Entwässerung – Rw-Kanal 188 m=DN300, 104
m=DN400, 2-reihige Gosse, ca. 260 m südseitig, 3-reihige Muldenrinne nordseitig
im Bereich B248 bis 1. Einmündung Wohnstraße;
c) Beleuchtung – 5 Straßenleuchten nordseitig
inkl. Erdverkabelung.