Sitzung: 21.08.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: 2/0123/2018
Der Jahresabschluss
2015 wurde am 19.07.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.11.2017
erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
beigefügt.
Es sind 2015
folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Ordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 4
Bürgerservice: 102.755,48 Euro. Haltung von Fahrzeugen, Versicherungen, Personalaufwendungen,
Kostenerstattungen an private Unternehmen
Budget 61100: 62.048,00 Euro.
Bildung einer Rückstellung für die Kreisumlage 2016
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 0
Verwaltungsvorstand, Stabstellen: 10.826,71 Euro. Nachschuss an die
VERDO GmbH für Vorjahre aufgrund der endgültigen Abrechnung.
Budget 4
Bürgerservice: 20.340,59 Euro. Restliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Hochwasserereignis 2013
Im investiven
Bereich wurden folgende Beträge überplanmäßig in Anspruch genommen:
Investitionen
Fachbereich 2
Kanalnetz
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.113,93 Euro
Außerplanmäßig 42.113,93 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Fachbereich 1
Ansätze und alte
Haushaltsreste 225.425,75 Euro
Ist und neue Haushaltsreste 251.050,88 Euro
überplanmäßig 25.625,13 Euro
Notwendiges Mobiliar für die Grundschule Dannenberg.
Fachbereich 3
Ansätze und alte
Haushaltsreste 1.434.258,34
Euro
Ist und neue Haushaltsreste 1.492.357,47 Euro
überplanmäßig 58.099,13 Euro
U.a. Feuerwehrgerätehäuser Langendorf und Siemen, Stiefelwäsche
Feuerwehr Hitzacker und diverse kleinere Maßnahmen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss entspricht grundsätzlich
den gesetzlichen Bestimmungen, einer Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters
steht nichts entgegen.
1.SgRat Beitz trägt
den Sachverhalt kurz vor.
RV Sperling lässt
über alle 4 Beschlussvorschläge getrennt abstimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 21
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 21
c) Das
Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 122.225,45 Euro wird auf das
Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 22.441.087,31 Euro wird zur endgültigen Deckung des kameralen
Sollfehlbetrages und zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
Einstimmig
beschlossen
Ja 21
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen wird zugestimmt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 21