Sitzung: 07.08.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 16
Vorlage: 31/0134/2018
Sachverhalt der Verwaltungsvorlage:
Mit Schreiben vom
28.03.2018 hat die Kanzlei Dr. Winzer und Kollegen den Kaufvertrag über das im
Erbbau-Grundbuch von Dannenberg (Elbe) Blatt 5977 eingetragene Erbbaurecht am
Ostbahnhof zugunsten der Diakonische Einrichtungen Wendland gGmbH – Diawend
übersandt und um Hergabe einer Zustimmungserklärung zur Veräußerung und um
Erteilung einer Vorkaufsverzichtserklärung gebeten. Das Erbbaurecht wird an die
Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH veräußert.
Gemäß § 14 des
Erbbaurechtsvertrages bedarf der Verkauf des Erbbaurechts der Zustimmung der
Stadt Dannenberg (Elbe). Die Zustimmung darf ohne sachlichen Grund nicht
verweigert werden. Nach § 7 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz kann der
Erbbauberechtigte die Zustimmung verlangen, wenn der Erwerber den mit dem
Erbbaurecht verfolgten Zweck nicht beeinträchtigt oder gefährdet und Gewähr
dafür bietet, die sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Es sind der
Verwaltung keine Gründe bekannt, die darauf hinweisen, dass die Diakonische
Jugendhilfe Wendland gGmbH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die
Zustimmung kann somit nicht verweigert werden.
Sollte die Stadt
Dannenberg (Elbe) die Zustimmung dennoch nicht erteilen, hat die Diawend gemäß
§ 7 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz das Recht einen Antrag an das Amtsgericht zu
stellen, dass dieses die Zustimmung ersetzt.
Ein Verkauf des
Erbbaurechts kann in diesem Fall nur verhindert werden, wenn die Stadt
Dannenberg (Elbe) von dem im Erbbaurechtsvertrag zugesicherten Vorkaufsrecht
Gebrauch macht. In diesem Fall müsste die Stadt Dannenberg (Elbe) die
Vereinbarungen des Kaufvertrags vollständig übernehmen.
Die politischen
Gremien haben sich mit der Problematik bereits intensiv befasst. Hierzu wird
auf folgende Niederschriften verwiesen:
Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Controlling der Stadt Dannenberg (Elbe) FCD/X/09
vom 30.08.2018 und FCD/X/10 vom 07.08.2018 sowie des Verwaltungsausschusses der
Stadt Dannenberg (Elbe) VAD/X/18 vom 11.06.2018 und VAD/X/20 vom 07.08.2018.
Im Vorfeld zu der
heutigen Sitzung haben die Sitzungen des FCD und des Verwaltungsausschusses
stattgefunden. In der Sitzung des FCD hat Rechtsanwalt Wiemann entsprechende
Ausführungen in dieser Angelegenheit gemacht. Einige Ratsmitglieder waren bereits
zu den o.g. Sitzungen anwesend.
Stellv. StDir Beitz
fasst die Ausführungen kurz zusammen.
Rechtsanwalt
Wiemann hat erläutert, dass eine Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes nur
verweigert werden kann, wenn es nachvollziehbare bzw. gesicherte Gründe gibt.
Diese Gründe sind seitens der politischen Vertreter vorgebracht und genannt
worden. Unter anderem wurde herausgestellt, dass ohne Not eine weitere gGmbH
gegründet worden ist, die dieses Erbbaurecht erhalten soll. Die Geschäftsfelder
der neuen gGmbH sind stark verändert und reduziert worden, eine weitere
Wirtschaftlichkeit ist nicht erkennbar. Eine geforderte Patronatserklärung ist
seitens der Dachgesellschaft nicht abgegeben worden.
Der Fachausschuss
FCD und auch der Verwaltungsausschuss haben einstimmig empfohlen, die
Zustimmung zu verweigern.
Rh Schmidtke fragt
an, welche Auswirkungen es für die Stadt Dannenberg (Elbe) hätte, die
Zustimmung zu verweigern.
StDir Meyer
erläutert, dass er im Falle der Zustimmungsverweigerung die Kommunalaufsicht informieren
wird. Sollte diese den Beschluss beanstanden, so werden sich die Gremien erneut
mit der Angelegenheit auseinandersetzen müssen.
Das weitere
Verfahren bleibt hier zunächst abzuwarten.
Rh Fathmann führt
aus, dass für ihn ausschlaggebend ist, dass die Diakonie seinerzeit sinngemäß
geäußert habe, sie werde eine weitere gGmbH gründen, die möglicherweise in die
Insolvenz gehe, sollte die Stadt Dannenberg (Elbe) nicht einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 40.000 € zahlen. Daher werde er die Zustimmung ebenfalls
ablehnen.
Die Mitglieder des
Stadtrates sind sich einig, die Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts
„Ostbahnhof“ an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH zu verweigern
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) lehnt den Beschluss einstimmig ab.
Beschluss:
Dem Antrag auf
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts „Ostbahnhof“ an die Diakonische
Jugendhilfe Wendland gGmbH wird zugestimmt.
Zur Geschäftsordnung:
StDir Meyer teilt
mit, er werde die Kommunalaufsicht des Landkreises unverzüglich über die
Beschlusslage unterrichten.