Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 16

Sachverhalt der Verwaltungsvorlage:

Mit Schreiben vom 28.03.2018 hat die Kanzlei Dr. Winzer und Kollegen den Kaufvertrag über das im Erbbau-Grundbuch von Dannenberg (Elbe) Blatt 5977 eingetragene Erbbaurecht am Ostbahnhof zugunsten der Diakonische Einrichtungen Wendland gGmbH – Diawend übersandt und um Hergabe einer Zustimmungserklärung zur Veräußerung und um Erteilung einer Vorkaufsverzichtserklärung gebeten. Das Erbbaurecht wird an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH veräußert.

 

Gemäß § 14 des Erbbaurechtsvertrages bedarf der Verkauf des Erbbaurechts der Zustimmung der Stadt Dannenberg (Elbe). Die Zustimmung darf ohne sachlichen Grund nicht verweigert werden. Nach § 7 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz kann der Erbbauberechtigte die Zustimmung verlangen, wenn der Erwerber den mit dem Erbbaurecht verfolgten Zweck nicht beeinträchtigt oder gefährdet und Gewähr dafür bietet, die sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Es sind der Verwaltung keine Gründe bekannt, die darauf hinweisen, dass die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Zustimmung kann somit nicht verweigert werden.

Sollte die Stadt Dannenberg (Elbe) die Zustimmung dennoch nicht erteilen, hat die Diawend gemäß § 7 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz das Recht einen Antrag an das Amtsgericht zu stellen, dass dieses die Zustimmung ersetzt.

 

Ein Verkauf des Erbbaurechts kann in diesem Fall nur verhindert werden, wenn die Stadt Dannenberg (Elbe) von dem im Erbbaurechtsvertrag zugesicherten Vorkaufsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall müsste die Stadt Dannenberg (Elbe) die Vereinbarungen des Kaufvertrags vollständig übernehmen.

 

 

Die politischen Gremien haben sich mit der Problematik bereits intensiv befasst. Hierzu wird auf folgende Niederschriften verwiesen:

Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Controlling der Stadt Dannenberg (Elbe) FCD/X/09 vom 30.08.2018 und FCD/X/10 vom 07.08.2018 sowie des Verwaltungsausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) VAD/X/18 vom 11.06.2018 und VAD/X/20 vom 07.08.2018.

 

Im Vorfeld zu der heutigen Sitzung haben die Sitzungen des FCD und des Verwaltungsausschusses stattgefunden. In der Sitzung des FCD hat Rechtsanwalt Wiemann entsprechende Ausführungen in dieser Angelegenheit gemacht. Einige Ratsmitglieder waren bereits zu den o.g. Sitzungen anwesend.

Stellv. StDir Beitz fasst die Ausführungen kurz zusammen.

Rechtsanwalt Wiemann hat erläutert, dass eine Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes nur verweigert werden kann, wenn es nachvollziehbare bzw. gesicherte Gründe gibt. Diese Gründe sind seitens der politischen Vertreter vorgebracht und genannt worden. Unter anderem wurde herausgestellt, dass ohne Not eine weitere gGmbH gegründet worden ist, die dieses Erbbaurecht erhalten soll. Die Geschäftsfelder der neuen gGmbH sind stark verändert und reduziert worden, eine weitere Wirtschaftlichkeit ist nicht erkennbar. Eine geforderte Patronatserklärung ist seitens der Dachgesellschaft nicht abgegeben worden.

Der Fachausschuss FCD und auch der Verwaltungsausschuss haben einstimmig empfohlen, die Zustimmung zu verweigern.

 

Rh Schmidtke fragt an, welche Auswirkungen es für die Stadt Dannenberg (Elbe) hätte, die Zustimmung zu verweigern.

 

StDir Meyer erläutert, dass er im Falle der Zustimmungsverweigerung die Kommunalaufsicht informieren wird. Sollte diese den Beschluss beanstanden, so werden sich die Gremien erneut mit der Angelegenheit auseinandersetzen müssen.

Das weitere Verfahren bleibt hier zunächst abzuwarten.

 

Rh Fathmann führt aus, dass für ihn ausschlaggebend ist, dass die Diakonie seinerzeit sinngemäß geäußert habe, sie werde eine weitere gGmbH gründen, die möglicherweise in die Insolvenz gehe, sollte die Stadt Dannenberg (Elbe) nicht einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000 € zahlen. Daher werde er die Zustimmung ebenfalls ablehnen.

 

 

Die Mitglieder des Stadtrates sind sich einig, die Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts „Ostbahnhof“ an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH zu verweigern

 

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) lehnt den Beschluss einstimmig ab.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Dem Antrag auf Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts „Ostbahnhof“ an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH wird zugestimmt.

 

 

 

Zur Geschäftsordnung:

StDir Meyer teilt mit, er werde die Kommunalaufsicht des Landkreises unverzüglich über die Beschlusslage unterrichten.