Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Bgm Harms erläutert kurz den Sachverhalt. Dem potentiellen Käufer ist ein Grundstück mit ca. 1.000 m² zu klein und er möchte daher zwei Grundstücke erwerben.

Da der Verkauf von Grundstücken in Vergangenheit etwas stagnierte, sollte dem Wunsch des Bauwilligen entsprochen werden.

Rh Schaper-Biemann merkt an, im Vertrag festzulegen, dass der Weiterverkauf des zweiten Grundstückes nicht möglich ist. Bgm Harms erläutert, dass dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt wird.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Die Flurstücke 83/7 und 83/8 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz (insgesamt 2.024 m²) werden an einen Bauwilligen verkauft. Der Kaufpreis beträgt 32.384,00 €. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Die Grundstücke werden anschließend verschmolzen und brauchen nur mit einem Wohnhaus bebaut werden.