Sitzung: 23.08.2018 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0203/2018
Bgm Harms erläutert
kurz den Sachverhalt. Dem potentiellen Käufer ist ein Grundstück mit ca. 1.000
m² zu klein und er möchte daher zwei Grundstücke erwerben.
Da der Verkauf von
Grundstücken in Vergangenheit etwas stagnierte, sollte dem Wunsch des Bauwilligen
entsprochen werden.
Rh Schaper-Biemann
merkt an, im Vertrag festzulegen, dass der Weiterverkauf des zweiten
Grundstückes nicht möglich ist. Bgm Harms erläutert, dass dies im Vertrag
ausdrücklich festgelegt wird.
Nach kurzer
Beratung fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die Flurstücke 83/7
und 83/8 der Flur 3 in der Gemarkung Karwitz (insgesamt 2.024 m²) werden an
einen Bauwilligen verkauft. Der Kaufpreis beträgt 32.384,00 €. Die mit dem
Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer.
Die Grundstücke
werden anschließend verschmolzen und brauchen nur mit einem Wohnhaus bebaut
werden.