Rf Laudel-Voigt fragt an, aus welchem Grund der Antrag zur Förderung durch die Bingo Umweltstiftung abgelehnt wurde. FBL Hesebeck erläutert, dass der Antrag nicht den Förderkriterien entsprochen hat. Ehrenamtliche Arbeiten werden durch die Bingo Umweltstiftung gefördert. Hier wurde eine Firma zur Durchführung der Arbeiten beauftragt. Die damit entstandenen Personalkosten waren somit nicht förderfähig.
Rf Laudel-Voigt merkt an, dass für andere Flächen durchaus neue Anträge gestellt werden können, diese jedoch genauer in der Formulierung sein müssen. Rh Zühlke weist in diesem Zuge darauf hin, dass dafür vorher die entsprechenden Förderrichtlinien einzusehen und zu beachten sind. Hierzu entgegnet Rf Laudel Voigt, dass der Verwaltung bei der Bearbeitung des Antrages durchaus Hilfestellung angeboten wurde. 

Daraufhin betont FBL Hesebeck, dass es nicht aufgrund der Antragstellung durch Verwaltung gescheitert ist, sondern an der Nichterfüllung der Förderkriterien.