FBL Hesebeck berichtet, dass sich in Harlingen eine Trafostation auf privatem Grundstück befindet. Durch eine Vergrößerung der Trafostation, kommt es zu einer geringfügigen örtlichen Veränderung.

Es besteht ein Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der EVE, dass der öffentliche Verkehrsraum als Stellfläche genutzt werden kann. Die erneuerte Trafostation befindet sich dann auf der öffentlichen Verkehrsfläche vor zwei Privatgrundstücken. Der AV fragt an, ob durch die Stadt Hitzacker (Elbe) Einfluss auf die örtliche Veränderung genommen werden kann. FBL Hesebeck entgegnet, dass die Stadt hierauf keinen Einfluss nehmen kann, es sei denn, es handelt sich um eigene Anlagen.