Sitzung: 05.07.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0253/2018
Sachverhalt:
Sh. Anlage der
Vorlage 30/0245/2018, Antrag (Ziff. 3) der Fraktionen UG/Soli
Bgm Ringel verliest
die Begründung zum Antrag und verweist auf die Stellungnahme des Fachdienstes
20.
Stellv. Bgm Fahren
führt aus, dass lt. Stellungnahme des Fachdienstes 20 in diesem Jahr keine
Mittel dafür vorhanden sind. Er stellt in Frage, ob eine solche Anschaffung
überhaupt sinnvoll wäre. Man müsse auch den Aufwand sehen, das Gerät mit
Anhänger jeweils entsprechend aufzustellen, das Gerät auszuwerten und die Daten
zu pflegen.
Er spricht sich
dafür aus, vermehrt das Gerät der Samtgemeinde auszuleihen, die Ratsmitglieder
sollten Vorschläge machen, wo es dann jeweils aufgestellt werden soll und die
Organisation durchführen. Sollte man dann zu der Meinung kommen, das würde
nicht ausreichen, könne man das Thema zur Haushaltsberatung 2019 einfließen
lassen.
Rh Beckmann
bekräftigt, dass in den 30-iger Zonen zu schnell gefahren wird und man sollte
die Autofahrer ständig darauf aufmerksam machen. Das Gerät der Samtgemeinde sei
meistens ausgebucht, außerdem entstehen Kosten für den An- u. Abtransport sowie
die Auswertung.
Des weiteren
bestünde seiner Ansicht nach noch ein Haushaltsrest aus dem Verkehrskonzept,
und die Mittel könne man für eine Neuanschaffung verwenden.
Rh Schnell zweifelt
die Sinnhaftigkeit eines solchen Messgerätes an. Seines Erachtens könne man nur
Erfolg erzielen, wenn per Blitzgeräte die Autofahrer zur Kasse gebeten werden.
Bgm Ringel
erläutert die Auswertungen eines solchen Gerätes. Es wird dokumentiert, dass zu
schnell gefahren wird, das sei bereits bekannt.
Ein anderes Gerät
würde den Autofahrern mittels Gesicht die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Evtl. wäre ein solches Gerät sinnvoller.
Rh Beckmann
entgegnet, dass sehr wohl die Auswertungen als Dokumentation und als belegbare
Beweise genutzt werden können, um diese z. B. dem Landkreis zukommen zu lassen
und die Forderung zu stellen, dann etwas zu unternehmen.
Das Verkehrskonzept
wurde vom Rat beschlossen und müsse weiter verfolgt werden.
Des weiteren stellt
er den Antrag, prüfen zu lassen, ob ein Haushaltsrest aus dem Verkehrskonzept
bestehe und davon eine Anschaffung eines solchen Geschwindigkeitsmessgerätes
möglich sei. Danach könne darüber entschieden werden.
Rf Geuder beantragt
Beendigung der Debatte.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Haushaltsrest, und wenn ja, in
welche Höhe, aus dem Verkehrskonzept besteht. Danach wird erneut über eine
evtl. Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes beraten und entschieden.