Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Sh. Anlage der Vorlage 30/0245/2018, Antrag (Ziff. 3) der Fraktionen UG/Soli

 

Bgm Ringel verliest die Begründung zum Antrag und verweist auf die Stellungnahme des Fachdienstes 20.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass lt. Stellungnahme des Fachdienstes 20 in diesem Jahr keine Mittel dafür vorhanden sind. Er stellt in Frage, ob eine solche Anschaffung überhaupt sinnvoll wäre. Man müsse auch den Aufwand sehen, das Gerät mit Anhänger jeweils entsprechend aufzustellen, das Gerät auszuwerten und die Daten zu pflegen.

Er spricht sich dafür aus, vermehrt das Gerät der Samtgemeinde auszuleihen, die Ratsmitglieder sollten Vorschläge machen, wo es dann jeweils aufgestellt werden soll und die Organisation durchführen. Sollte man dann zu der Meinung kommen, das würde nicht ausreichen, könne man das Thema zur Haushaltsberatung 2019 einfließen lassen.

 

Rh Beckmann bekräftigt, dass in den 30-iger Zonen zu schnell gefahren wird und man sollte die Autofahrer ständig darauf aufmerksam machen. Das Gerät der Samtgemeinde sei meistens ausgebucht, außerdem entstehen Kosten für den An- u. Abtransport sowie die Auswertung.

Des weiteren bestünde seiner Ansicht nach noch ein Haushaltsrest aus dem Verkehrskonzept, und die Mittel könne man für eine Neuanschaffung verwenden.

 

Rh Schnell zweifelt die Sinnhaftigkeit eines solchen Messgerätes an. Seines Erachtens könne man nur Erfolg erzielen, wenn per Blitzgeräte die Autofahrer zur Kasse gebeten werden.

 

Bgm Ringel erläutert die Auswertungen eines solchen Gerätes. Es wird dokumentiert, dass zu schnell gefahren wird, das sei bereits bekannt.

Ein anderes Gerät würde den Autofahrern mittels Gesicht die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Evtl. wäre ein solches Gerät sinnvoller.

 

Rh Beckmann entgegnet, dass sehr wohl die Auswertungen als Dokumentation und als belegbare Beweise genutzt werden können, um diese z. B. dem Landkreis zukommen zu lassen und die Forderung zu stellen, dann etwas zu unternehmen.

Das Verkehrskonzept wurde vom Rat beschlossen und müsse weiter verfolgt werden.

 

Des weiteren stellt er den Antrag, prüfen zu lassen, ob ein Haushaltsrest aus dem Verkehrskonzept bestehe und davon eine Anschaffung eines solchen Geschwindigkeitsmessgerätes möglich sei. Danach könne darüber entschieden werden.

 

Rf Geuder beantragt Beendigung der Debatte.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Haushaltsrest, und wenn ja, in welche Höhe, aus dem Verkehrskonzept besteht. Danach wird erneut über eine evtl. Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes beraten und entschieden.