Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Durch Bgm Mertins wurde der nachfolgende Antrag gestellt:

 

1.    Genaue Kostenaufstellung der letzten drei Jahre

2.    Kosten für die Ausleihe des Kommunalen Trecker des EB KDE mit Mähwerk 2018

3.    Berechnung von meinen Antrag überprüfen

4.    Finanzierungsvorschlag

 

Zu 1.: Die Kostenaufstellung für die vergangenen Jahre für die Sportanlage „Hagener Weg“ ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Zu 2.: Die Kosten für die Ausleihe des kommunalen Treckers beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste lagen in den Jahren 2015 und 2016 bei 24,-- Euro für den Trecker und 10,-- Euro für das Mähwerk. Im Jahr 2017 sind die Kosten für die Ausleihe des Mähwerkes auf 11,50 Euro angestiegen, die Leihgebühr für den Trecker ist gleich geblieben.

Im Jahr 2015 ist die Mäharbeit ab 08.07.2015 durch Herrn Grimmel durchgeführt worden. Die Mäharbeit vor diesem Zeitpunkt und die Vertretung von Herrn Grimmel ist durch die Sportmarketing Agentur GbR Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Diese haben eine entsprechende Abrechnung nach m² - Mähfläche vorgenommen. Somit sind hier lediglich 128,25 Stunden für die Ausleihe des kommunalen Treckers abgerechnet worden.

In den Jahren 2016 und 2017 ist die Mäharbeit grundsätzlich durch Herrn Grimmel durchgeführt worden und eine Urlaubsvertretung hat durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste stattgefunden. Dementsprechend sind im Jahr 2016 rd. 270 Stunden und im Jahr 2017 434 Stunden (aufgrund der Wetterlage musste bereits ein Monat früher als in 2016 die Mäharbeit aufgenommen werden) Ausleihzeiten für den kommunal Trecker abgerechnet worden.

Hinweis:

Bei der Abrechnung durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste wird die tatsächliche Nutzungszeit der Geräte berechnet, d.h. die Berechnung für die Ausleihe des Mähwerkes wird eine geringere Zeit abgerechnet, da das Mähwerk bei der Überführung des kommunalen Treckers vom Betriebshof auf die Sportanlage nicht genutzt wird. 

 

Zu 3.: Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit für die Anschaffung eines kommunalen Treckers kann nur erfolgen, wenn festgelegt ist, für welche Bereiche dieser eingesetzt werden soll („nur“ Sportanlage Hagener Weg, ggfs. auch auf anderen Grünflächen der Stadt Hitzacker (Elbe), Winterdienst, etc.). Dementsprechend kann dann festgestellt werden, welche Anschaffungskosten zu erwarten sind. Die Kosten für die Unterhaltung (Wartung, Betriebsstoffe, Versicherung etc.) des Gerätes müssen auch dementsprechend berücksichtigt werden. Abschließend muss auch festgelegt werden, wo ein entsprechendes Gerät untergestellt werden kann (ggfs. ist hier noch eine Garage zu errichten, ein geeigneter Standort ist festzulegen). Sobald diese Frage geklärt sind, kann eine Wirtschaftlichkeit bzw. eine Amortisationszeit errechnet werden.

 

Zu 4.: Die Anschaffung eines kommunalen Treckers ist eine investive Maßnahme. Finanzielle Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2018 nicht eingeplant. Dieses kann im Jahr 2018 nur über eine Überplanmäßige Auszahlung erfolgen, sofern hierfür ein Deckungsvorschlag gefunden wird. Ein Deckungsvorschlag kann ggfs. über den Verkauf von Grundstücken gegeben werden. Wobei hier die gesamte Haushaltslage der Stadt Hitzacker (Elbe) Berücksichtigung finden muss.

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·    Derzeit nicht absehbar

 

 

Anlage der Vorlage:

·    Kostenaufstellung 2015 bis 2017

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:

 

Beschlussvorschlag:

1.) Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben:

(Ergebnis der Beratung)

2.) Die erforderlichen investiven Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern in 2018 zusätzliche Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur Verfügung stehen sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der Rat einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Er verweist auf die Anlage zur Vorlage. Hier wurden die Kosten für die Unterhaltung des Sportplatzes Hagener Weg in den Jahren 2015-2017 aufgeführt. Er weist darauf hin, dass die unterschiedlich hohen Kosten auch aufgrund von unterschiedlichen Wetterbedingungen entstanden sind.

Bis Mitte des Jahres 2015 wurde die Unterhaltung des Sportplatzes durch die Sportmarketing Agentur GbR Hitzacker durchgeführt.

Der AV erfragt die Größe der zu bewirtschaftenden Fläche.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt 39.587 m². Auf dem Grundstück befinden sich ein Gebäude, ein Parkplatz und eine Waldfläche. Die zu mähende Rasenfläche weist eine Größe von ca. 26.300 m² auf. 

 

Bgm Mertins führt weiter aus. Im Dezember 2017 ist ein ausrangierter Trecker beim Kommunalen Dienst Elbtalaue zum Kauf angeboten worden. Die Kosten hierfür betrugen ca. 14.000€. Diese hätten sich bereits nach einem Jahr amortisiert. Der Trecker hatte nach 12 Jahren Laufzeit erst 6000 Arbeitsstunden zu verzeichnen. Bgm Mertins erläutert weiter, dass im HH-Plan 2019 Mittel für die Investition eingeplant sind.
Man kalkuliert mit ca. 500 Einsatzstunden auf dem Sportplatz Hagener Weg. Durch die Einstellung von den zwei Stadtmitarbeitern sind der Kurpark und der Weinberg je nach Bedarf ebenfalls in die Überlegungen für die Treckerbenutzung mit einzubeziehen.

Es hätte ein neues Mähwerk beschafft werden müssen. Hier lag ein Angebot in Höhe von 6.500 € vor.

Die Investitionshöhe liegt dann bei ca. 21.500,00 € für den gebrauchten Trecker des KDE. Dieser wäre durch die Rasenbereifung optimal für den Sportplatz gewesen.

Bei der jetzigen Anmietung beim KDE in Dannenberg, hat Herr Grimmel eine Stunde Fahrzeit durch Abholung und Wegbringen in denen er keine Leistung für die Stadt Hitzacker (Elbe) erbringt. Bgm Mertins weist darauf hin, dass er nicht weiß, ob der Trecker jetzt noch zum Kauf zur Verfügung steht.

Auf Nachfrage des FBL Hesebeck erklärt Bgm Mertins, dass der KDE im Dezember einen neuen Trecker angeschafft hat und der alte Trecker in Zahlung gegeben wurde.
Daraufhin stellt Bgm Mertins den Antrag in den Haushalt 2019 20.000 € für die Anschaffung eines gebrauchten Treckers einzustellen. Er weist darauf hin, dass noch finanzielle Mittel aus der Kreditgenehmigung der Hangsicherung Am Langenberg zur Verfügung stehen.  

Bgm Mertins weist in diesem Zuge darauf hin, dass hierzu mit der Kommunalaufsichtsbehörde Rücksprache gehalten werden muss.

Rf Laudel-Voigt unterstützt Bgm Mertins und merkt an, dass sich die Anschaffung eines Treckers in Bezug auf die Unterhaltungskosten und den zeitlichen Aspekt langfristig lohnen wird.
Rh Zühlke fordert eine erneute Aufrechnung der Zahlen. Er stellt den Antrag, einen Ist- und Soll-Zustand der Kosten zu ermitteln um diese dann erneut vergleichen zu können.

FBL Hesebeck verweist darauf, dass die Kreditgenehmigungen nur noch für bestimmte Maßnahmen ausgesprochen werden und hier Rücksprache mit dem Landkreis geführt werden muss.  Die Kosten für die Anschaffung werden dem Investitionshaushalt zugeordnet. Die Vergleichszahlen sind aus dem Ergebnishaushalt.

Zu dem Antrag von Rh Zühlke ergänzt Rh Porip, dass Personalkosten, Arbeitszeit und noch weitere zusätzliche Kosten betrachtet werden müssen und dann erneut verglichen werden muss, bis zu welcher Höhe sich die Anschaffung lohnen wird.

Rh Flindt weist explizit auf die Position „Ausleihe Mäher“ hin und die damit entstandenen Einsatzstunden. In der Urlaubsvertretung von Wilhelm Grimmel (S. 4 der Anlage) sind 40,5 Einsatzstunden aufgeführt, die Kosten in Höhe von 2.535,23 € verursachen. Dies ergibt einen Stundensatz von 62,60 €. Im Jahr 2017 ergibt sich ein Stundensatz von 70,88 €. Rh Flindt stellt die entstandenen Kosten in Frage. Bgm Mertins weist darauf hin, dass die Urlaubsvertretung von Wilhelm Grimmel ein Bediensteter des KDE übernimmt. Somit kommen zu den Kosten der Ausleihe auch die Personalkosten in Höhe von ca. 40,00 €.

FBL Hesebeck erläutert, dass die 398 Stunden (2017) die Einsatzzeit ist, in der der Trecker durch Herrn Grimmel genutzt wurde. Dies gilt abschließend zu prüfen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die 398 Stunden für die Ausleihe des Mähers beziehen sich nur auf die Zeit, in der Herr Grimmel den Trecker genutzt hat. Die 37,25 Stunden der Urlaubsvertretung (25.09.-13.102017) müssen hier zugerechnet werden.

 

2016 setzen sich die Kosten für die Urlaubsvertretung folgendermaßen zusammen:

 

 

Einsatzstunden

 

Kosten pro Stunde

Gesamtkosten

Mitarbeiter

40,50 Stunden

38,45 €

1.557,23 €

Trecker

35,75 Stunden

24,00 €

858,00 €

Mähwerk

12,00 Stunden

10,00 €

120,00 €

 

 

Gesamt:

2.535,23 €

 

 

2017 setzen sich die Kosten für die Urlaubsvertretung wie folgt zusammen:

 

 

Einsatzstunden

 

Kosten pro Stunde

Gesamtkosten

Mitarbeiter

37,25 Stunden

38,45 €

1.432,26 €

Trecker

35,00 Stunden

24,00 €

840,00 €

Mähwerk

32,00 Stunden

11,50 €

368,00 €

 

 

Gesamt:

2.640,26 €

 

 

 

 

 

Rh Flindt weist zusätzlich auf die notwendige Unterbringung hin. Hier sollten ebenfalls die Fahrtwege betrachtet werden.

Rh Zühlke merkt an, dass eine detaillierte Überlegung auf Grundlage der vorliegenden Zahlen nicht möglich ist. Er verweist noch einmal auf seinen Antrag. Es soll eine neue Berechnung erarbeitet werden. Hierbei sollen nur die Positionen betrachtet die für das Mähen der städtischen Flächen relevant sind.

Bgm Mertins entgegnet, dass eine Aufstellung vorliegt, inclusive Zusatzinformationen zum Sportplatz. 

Der AV weist darauf hin, konkret zu formulieren was in die zukünftige Vorlage eingebracht werden soll.

Bgm Mertins führt weiter aus, dass sich am Sportplatz ein Carport befindet, hier könnte der Trecker untergestellt werden. Falls eine Verkleidung erforderlich ist, muss dies zunächst bautechnisch geprüft werden. Rh Zühlke greift die Hinweise auf und merkt an, dass diese bei der Neuberechnung beachtet werden müssen. Er fasst zusammen, dass eine Ist-Kostenaufstellung des letzten Jahres und eine Soll-Kostenaufstellung mit allen relevanten Punkten erstellt werden soll. Rh Porip ergänzt hierzu, dass ein Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Berechnung konkreter ist.

Bgm Mertins verweist noch einmal auf die Anlage und wie sich die Kosten zusammensetzen und aus welchem Grund die Kostenverschiebungen entstehen. Er verweist auf die Vorteile die durch den Kauf entstehen, erklärt aber auch, dass dies nur für den Trecker gilt, der im Dezember vom KDE anzukaufen war. Im Haushaltsplan 2019 ist die Anschaffung eines neuen Treckers vorgesehen.

 

In diesem Zuge stellt Bgm Mertins den Antrag zu prüfen, ob die Kommunalaufsichtsbehörde aus der Kreditsumme der Hangsicherung eine Summe X zur Anschaffung eines Kommunaltreckers genehmigt.

 

Der Antrag von Rh Zühlke wird dahingehend erweitert, dass der Soll-Ist-Vergleich auf der Grundlage aufgestellt wird, dass der zum Verkauf stehende Trecker des KDE noch zur Verfügung steht.  

Bgm Mertins weist darauf hin, dass der Trecker bei der Firma Eggers in Zahlung gegeben wurde.

Bgm Mertins wird sich mit der Firma Eggers auseinandersetzen und Rückmeldung geben, ob der Trecker noch zur Verfügung steht.

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

1.) Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben:

(Ergebnis der Beratung)

2.) Die erforderlichen investiven Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern in 2018 zusätzliche Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur Verfügung stehen sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der Rat einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 

Beschluss:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Teil der Kreditsumme die für die Hangsicherung eingeplant war für die Beschaffung eines Treckers verwendet werden kann. Dies ist bei der Kommunalaufsichtsbehörde anzufragen.

b) Es soll eine erneute Kostenaufstellung erarbeitet werden. Diese soll den Ist-Zustand und den Soll-Zustand vergleichen, für den Fall, dass der von der KDE abgegebene Trecker noch zur Verfügung steht. Der Kostenvergleich soll anhand der letzten drei Jahre erarbeitet werden.

 

 

Geändert empfohlen

Ja 7