Sitzung: 26.06.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0167/2018
Sachverhalt:
Durch Bgm Mertins wurde der nachfolgende
Antrag gestellt:
1. Genaue Kostenaufstellung der letzten drei
Jahre
2. Kosten für die Ausleihe des Kommunalen
Trecker des EB KDE mit Mähwerk 2018
3. Berechnung von meinen Antrag überprüfen
4. Finanzierungsvorschlag
Zu 1.: Die Kostenaufstellung für die
vergangenen Jahre für die Sportanlage „Hagener Weg“ ist als Anlage der Vorlage
beigefügt.
Zu 2.: Die Kosten für die Ausleihe des
kommunalen Treckers beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste lagen in den Jahren
2015 und 2016 bei 24,-- Euro für den Trecker und 10,-- Euro für das Mähwerk. Im
Jahr 2017 sind die Kosten für die Ausleihe des Mähwerkes auf 11,50 Euro
angestiegen, die Leihgebühr für den Trecker ist gleich geblieben.
Im Jahr 2015 ist die Mäharbeit ab
08.07.2015 durch Herrn Grimmel durchgeführt worden. Die Mäharbeit vor diesem
Zeitpunkt und die Vertretung von Herrn Grimmel ist durch die Sportmarketing
Agentur GbR Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Diese haben eine
entsprechende Abrechnung nach m² - Mähfläche vorgenommen. Somit sind hier
lediglich 128,25 Stunden für die Ausleihe des kommunalen Treckers abgerechnet
worden.
In den Jahren 2016 und 2017 ist die
Mäharbeit grundsätzlich durch Herrn Grimmel durchgeführt worden und eine
Urlaubsvertretung hat durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste stattgefunden.
Dementsprechend sind im Jahr 2016 rd. 270 Stunden und im Jahr 2017 434 Stunden
(aufgrund der Wetterlage musste bereits ein Monat früher als in 2016 die
Mäharbeit aufgenommen werden) Ausleihzeiten für den kommunal Trecker
abgerechnet worden.
Hinweis:
Bei der Abrechnung durch den Eigenbetrieb
Kommunale Dienste wird die tatsächliche Nutzungszeit der Geräte berechnet, d.h.
die Berechnung für die Ausleihe des Mähwerkes wird eine geringere Zeit abgerechnet,
da das Mähwerk bei der Überführung des kommunalen Treckers vom Betriebshof auf
die Sportanlage nicht genutzt wird.
Zu 3.: Die Berechnung der
Wirtschaftlichkeit für die Anschaffung eines kommunalen Treckers kann nur
erfolgen, wenn festgelegt ist, für welche Bereiche dieser eingesetzt werden
soll („nur“ Sportanlage Hagener Weg, ggfs. auch auf anderen Grünflächen der
Stadt Hitzacker (Elbe), Winterdienst, etc.). Dementsprechend kann dann
festgestellt werden, welche Anschaffungskosten zu erwarten sind. Die Kosten für
die Unterhaltung (Wartung, Betriebsstoffe, Versicherung etc.) des Gerätes
müssen auch dementsprechend berücksichtigt werden. Abschließend muss auch
festgelegt werden, wo ein entsprechendes Gerät untergestellt werden kann (ggfs.
ist hier noch eine Garage zu errichten, ein geeigneter Standort ist
festzulegen). Sobald diese Frage geklärt sind, kann eine Wirtschaftlichkeit
bzw. eine Amortisationszeit errechnet werden.
Zu 4.: Die Anschaffung eines kommunalen
Treckers ist eine investive Maßnahme. Finanzielle Mittel hierfür sind im
Haushaltsplan 2018 nicht eingeplant. Dieses kann im Jahr 2018 nur über eine
Überplanmäßige Auszahlung erfolgen, sofern hierfür ein Deckungsvorschlag
gefunden wird. Ein Deckungsvorschlag kann ggfs. über den Verkauf von Grundstücken
gegeben werden. Wobei hier die gesamte Haushaltslage der Stadt Hitzacker (Elbe)
Berücksichtigung finden muss.
Finanzielle Auswirkungen bei
Beschlussfassung:
· Derzeit nicht absehbar
Anlage der Vorlage:
· Kostenaufstellung 2015 bis 2017
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung lautete:
Beschlussvorschlag:
1.) Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft
einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben:
(Ergebnis der Beratung)
2.) Die erforderlichen investiven Mittel
werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern in 2018 zusätzliche
Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur Verfügung stehen
sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der Rat einer
entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.
FBL Hesebeck erläutert den
Sachverhalt.
Er verweist auf die Anlage
zur Vorlage. Hier wurden die Kosten für die Unterhaltung des Sportplatzes
Hagener Weg in den Jahren 2015-2017 aufgeführt. Er weist darauf hin, dass die
unterschiedlich hohen Kosten auch aufgrund von unterschiedlichen
Wetterbedingungen entstanden sind.
Bis Mitte des Jahres 2015
wurde die Unterhaltung des Sportplatzes durch die Sportmarketing Agentur GbR
Hitzacker durchgeführt.
Der AV erfragt die Größe
der zu bewirtschaftenden Fläche.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gesamtfläche des
Grundstückes beträgt 39.587 m². Auf dem Grundstück befinden sich ein Gebäude,
ein Parkplatz und eine Waldfläche. Die zu mähende Rasenfläche weist eine Größe
von ca. 26.300 m² auf.
Bgm Mertins führt weiter
aus. Im Dezember 2017 ist ein ausrangierter Trecker beim Kommunalen Dienst
Elbtalaue zum Kauf angeboten worden. Die Kosten hierfür betrugen ca. 14.000€.
Diese hätten sich bereits nach einem Jahr amortisiert. Der Trecker hatte nach 12
Jahren Laufzeit erst 6000 Arbeitsstunden zu verzeichnen. Bgm Mertins erläutert
weiter, dass im HH-Plan 2019 Mittel für die Investition eingeplant sind.
Man kalkuliert mit ca. 500 Einsatzstunden auf dem Sportplatz Hagener Weg. Durch
die Einstellung von den zwei Stadtmitarbeitern sind der Kurpark und der
Weinberg je nach Bedarf ebenfalls in die Überlegungen für die Treckerbenutzung
mit einzubeziehen.
Es hätte ein neues Mähwerk
beschafft werden müssen. Hier lag ein Angebot in Höhe von 6.500 € vor.
Die Investitionshöhe liegt
dann bei ca. 21.500,00 € für den gebrauchten Trecker des KDE. Dieser wäre durch
die Rasenbereifung optimal für den Sportplatz gewesen.
Bei der jetzigen Anmietung
beim KDE in Dannenberg, hat Herr Grimmel eine Stunde Fahrzeit durch Abholung
und Wegbringen in denen er keine Leistung für die Stadt Hitzacker (Elbe)
erbringt. Bgm Mertins weist darauf hin, dass er nicht weiß, ob der Trecker
jetzt noch zum Kauf zur Verfügung steht.
Auf Nachfrage des FBL
Hesebeck erklärt Bgm Mertins, dass der KDE im Dezember einen neuen Trecker
angeschafft hat und der alte Trecker in Zahlung gegeben wurde.
Daraufhin stellt Bgm Mertins den Antrag in den Haushalt 2019 20.000 € für die
Anschaffung eines gebrauchten Treckers einzustellen. Er weist darauf hin, dass
noch finanzielle Mittel aus der Kreditgenehmigung der Hangsicherung Am
Langenberg zur Verfügung stehen.
Bgm Mertins weist in diesem
Zuge darauf hin, dass hierzu mit der Kommunalaufsichtsbehörde Rücksprache
gehalten werden muss.
Rf Laudel-Voigt unterstützt
Bgm Mertins und merkt an, dass sich die Anschaffung eines Treckers in Bezug auf
die Unterhaltungskosten und den zeitlichen Aspekt langfristig lohnen wird.
Rh Zühlke fordert eine erneute Aufrechnung der Zahlen. Er stellt den Antrag,
einen Ist- und Soll-Zustand der Kosten zu ermitteln um diese dann erneut
vergleichen zu können.
FBL Hesebeck verweist
darauf, dass die Kreditgenehmigungen nur noch für bestimmte Maßnahmen
ausgesprochen werden und hier Rücksprache mit dem Landkreis geführt werden
muss. Die Kosten für die Anschaffung
werden dem Investitionshaushalt zugeordnet. Die Vergleichszahlen sind aus dem
Ergebnishaushalt.
Zu dem Antrag von Rh Zühlke
ergänzt Rh Porip, dass Personalkosten, Arbeitszeit und noch weitere zusätzliche
Kosten betrachtet werden müssen und dann erneut verglichen werden muss, bis zu
welcher Höhe sich die Anschaffung lohnen wird.
Rh Flindt weist explizit
auf die Position „Ausleihe Mäher“ hin und die damit entstandenen
Einsatzstunden. In der Urlaubsvertretung von Wilhelm Grimmel (S. 4 der Anlage)
sind 40,5 Einsatzstunden aufgeführt, die Kosten in Höhe von 2.535,23 €
verursachen. Dies ergibt einen Stundensatz von 62,60 €. Im Jahr 2017 ergibt
sich ein Stundensatz von 70,88 €. Rh Flindt stellt die entstandenen Kosten in
Frage. Bgm Mertins weist darauf hin, dass die Urlaubsvertretung von Wilhelm
Grimmel ein Bediensteter des KDE übernimmt. Somit kommen zu den Kosten der
Ausleihe auch die Personalkosten in Höhe von ca. 40,00 €.
FBL Hesebeck erläutert,
dass die 398 Stunden (2017) die Einsatzzeit ist, in der der Trecker durch Herrn
Grimmel genutzt wurde. Dies gilt abschließend zu prüfen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die 398 Stunden für die
Ausleihe des Mähers beziehen sich nur auf die Zeit, in der Herr Grimmel den
Trecker genutzt hat. Die 37,25 Stunden der Urlaubsvertretung (25.09.-13.102017)
müssen hier zugerechnet werden.
2016 setzen sich die Kosten
für die Urlaubsvertretung folgendermaßen zusammen:
|
Einsatzstunden |
Kosten pro Stunde |
Gesamtkosten |
Mitarbeiter |
40,50 Stunden |
38,45 € |
1.557,23 € |
Trecker |
35,75 Stunden |
24,00 € |
858,00 € |
Mähwerk |
12,00 Stunden |
10,00 € |
120,00 € |
|
|
Gesamt: |
2.535,23
€ |
2017 setzen sich die Kosten
für die Urlaubsvertretung wie folgt zusammen:
|
Einsatzstunden |
Kosten pro Stunde |
Gesamtkosten |
Mitarbeiter |
37,25 Stunden |
38,45 € |
1.432,26 € |
Trecker |
35,00 Stunden |
24,00 € |
840,00 € |
Mähwerk |
32,00 Stunden |
11,50 € |
368,00 € |
|
|
Gesamt: |
2.640,26
€ |
Rh Flindt weist zusätzlich auf die notwendige
Unterbringung hin. Hier sollten ebenfalls die Fahrtwege betrachtet werden.
Rh Zühlke merkt an, dass eine detaillierte Überlegung
auf Grundlage der vorliegenden Zahlen nicht möglich ist. Er verweist noch
einmal auf seinen Antrag. Es soll eine neue Berechnung erarbeitet werden.
Hierbei sollen nur die Positionen betrachtet die für das Mähen der städtischen
Flächen relevant sind.
Bgm Mertins entgegnet, dass eine Aufstellung vorliegt,
inclusive Zusatzinformationen zum Sportplatz.
Der AV weist darauf hin, konkret zu formulieren was in
die zukünftige Vorlage eingebracht werden soll.
Bgm Mertins führt weiter aus, dass sich am Sportplatz
ein Carport befindet, hier könnte der Trecker untergestellt werden. Falls eine
Verkleidung erforderlich ist, muss dies zunächst bautechnisch geprüft werden.
Rh Zühlke greift die Hinweise auf und merkt an, dass diese bei der
Neuberechnung beachtet werden müssen. Er fasst zusammen, dass eine
Ist-Kostenaufstellung des letzten Jahres und eine Soll-Kostenaufstellung mit
allen relevanten Punkten erstellt werden soll. Rh Porip ergänzt hierzu, dass
ein Durchschnitt der letzten drei Jahre für die Berechnung konkreter ist.
Bgm Mertins verweist noch einmal auf die Anlage und
wie sich die Kosten zusammensetzen und aus welchem Grund die
Kostenverschiebungen entstehen. Er verweist auf die Vorteile die durch den Kauf
entstehen, erklärt aber auch, dass dies nur für den Trecker gilt, der im
Dezember vom KDE anzukaufen war. Im Haushaltsplan 2019 ist die Anschaffung
eines neuen Treckers vorgesehen.
In diesem Zuge stellt Bgm Mertins den Antrag zu
prüfen, ob die Kommunalaufsichtsbehörde aus der Kreditsumme der Hangsicherung
eine Summe X zur Anschaffung eines Kommunaltreckers genehmigt.
Der Antrag von Rh Zühlke wird dahingehend erweitert,
dass der Soll-Ist-Vergleich auf der Grundlage aufgestellt wird, dass der zum Verkauf
stehende Trecker des KDE noch zur Verfügung steht.
Bgm Mertins weist darauf hin, dass der Trecker bei der
Firma Eggers in Zahlung gegeben wurde.
Bgm Mertins wird sich mit der Firma Eggers
auseinandersetzen und Rückmeldung geben, ob der Trecker noch zur Verfügung
steht.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung
lautet:
1.) Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft
einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben:
(Ergebnis der Beratung)
2.) Die erforderlichen investiven Mittel
werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern in 2018 zusätzliche
Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur Verfügung stehen
sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der Rat einer
entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, zu
prüfen, ob ein Teil der Kreditsumme die für die Hangsicherung eingeplant war
für die Beschaffung eines Treckers verwendet werden kann. Dies ist bei der
Kommunalaufsichtsbehörde anzufragen.
b) Es soll eine erneute Kostenaufstellung
erarbeitet werden. Diese soll den Ist-Zustand und den Soll-Zustand vergleichen,
für den Fall, dass der von der KDE abgegebene Trecker noch zur Verfügung steht.
Der Kostenvergleich soll anhand der letzten drei Jahre erarbeitet werden.
Geändert empfohlen
Ja 7