Sitzung: 28.06.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/0242/2018
Das Planungsbüro plan B, Henrik Böhme hat
aufgrund diverser Veränderung der Honorarkostengrundlagen eine Neukalkulation
der Planungskosten zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung vorgelegt. Die
Neukalkulation beinhaltet ein Honorar i.H.v. 69.066,60 €.
AV Siemke erläutert, dass über die Erhöhung
der Planungskosten in der letzten Stadtratssitzung beraten worden ist. Herr
Böhme hatte dazu ein Erläuterungsschreiben verfasst, dass die Verwaltung in der
Sitzung vorgelegt hatte. Es sind Verständnisfragen gestellt worden, unter
anderen auch dahingehend, ob die Stadt die Planungskosten vollständig zu tragen
hat. Der Rat hat den Punkt in den UBD zurückverwiesen.
StD Meyer
erläutert, dass die Neukalkulation die Planung im Bereich Mühlentor betrifft,
die aus heutiger Sicht erforderlich ist und die sich aus der HOAI ergibt.
Inhalt der Neukalkulation ist u.a. auch die Planung der Kompensationsflächen,
die bisher nicht abzuschätzen war. Nach dem Inhalt des bestehenden
städtebaulichen Vertrages, der immer nur einen Rahmen vorgeben kann, sind die
Planungskosten zeitnah zu ermitteln. Std Meyer weist darauf hin, dass die
Teilnahme von Herrn Böhme bei Gesprächen beim Landkreis und seine
Argumentationen maßgeblich bewirkt hat, dass bestehende
Bebauungsplanfestsetzungen erhalten bleiben konnten und nicht der gesamte
Querdeichbereich neu überplant werden musste.
Herr Böhme
erläutert den hohen Planungsaufwand aufgrund der Komplexität und der lange
politischen Findungsphase der Planung. Er erläutert weiter, dass die Planung
des Kreuzungspunktes an der B 216 in den Bebauungsplan aufgenommen worden ist
und damit der Bau einer Linksabbiegespur, die in einem
Planfeststellungsverfahren nach dem Straßenrecht wahrscheinlich gefordert
worden wäre, vermieden werden konnte. Auch die Ausgleichsfläche am
Thielenburger See ist in die Bebauungsplanung aufgenommen worden. Ursprünglich
war eine Kompensation über den Flächenpool der NLG vorgesehen, die erheblich
kostenaufwendiger geworden wäre.
Die Aufnahme der
Bundesstraßenkreuzung und die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme am
Thielenburger See haben zu einer erheblich Kosteneinsparung bei der Umsetzung
der Maßnahmen geführt.
Rh Schmidtke und Herr Krull
sind mit der bisherige Planungsleistung zufrieden. Sie kritisieren jedoch, dass
die Erhöhung der Planungskosten ohne vorherige Abstimmung im Nachhinein
vorgelegt wird.
StD Meyer und Herr Böhme
erinnern daran, dass sie in den Ratssitzungen immer auf den zusätzlichen
Planungsaufwand hingewiesen haben, vielleicht nicht frühzeitig genug auf die
Planung der Ausgleichsmaßnahme am Thielenburger See. Die angebotene und
vereinbarte Planungsleistung ist nach dem Mittelsatz der HOAI berechnet.
Aufgrund der Komplexität der Planung, die zu Beginn nicht abzusehen war, wäre
auch ein höherer Honoraransatz gerechtfertigt gewesen.
AV Siemke fasst zwei Punkte zusammen die zukünftig befolgt werden
sollten, um über Kostenerhöhungen zeitnah beraten zu können:
a)
In städtebaulichen Verträgen mit Investoren ist ein
Punkt aufzunehmen, dass diese zu sorgfältiger Arbeit verpflichtet werden und
dass neue und zusätzliche Unterlagen zeitnah vorzulegen sind.
b)
In Verträgen mit
Stadtplanern ist ein Punkt aufzunehmen, dass diese wesentliche Vertragsinhalte
und – änderungen zeitnah anzuzeigen haben.
Beschluss: