Beschluss: Kenntnis genommen

Das Planungsbüro plan B, Henrik Böhme hat aufgrund diverser Veränderung der Honorarkostengrundlagen eine Neukalkulation der Planungskosten zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung vorgelegt. Die Neukalkulation beinhaltet ein Honorar i.H.v. 69.066,60 €.

 

AV Siemke erläutert, dass über die Erhöhung der Planungskosten in der letzten Stadtratssitzung beraten worden ist. Herr Böhme hatte dazu ein Erläuterungsschreiben verfasst, dass die Verwaltung in der Sitzung vorgelegt hatte. Es sind Verständnisfragen gestellt worden, unter anderen auch dahingehend, ob die Stadt die Planungskosten vollständig zu tragen hat. Der Rat hat den Punkt in den UBD zurückverwiesen.

 

StD Meyer erläutert, dass die Neukalkulation die Planung im Bereich Mühlentor betrifft, die aus heutiger Sicht erforderlich ist und die sich aus der HOAI ergibt. Inhalt der Neukalkulation ist u.a. auch die Planung der Kompensationsflächen, die bisher nicht abzuschätzen war. Nach dem Inhalt des bestehenden städtebaulichen Vertrages, der immer nur einen Rahmen vorgeben kann, sind die Planungskosten zeitnah zu ermitteln. Std Meyer weist darauf hin, dass die Teilnahme von Herrn Böhme bei Gesprächen beim Landkreis und seine Argumentationen maßgeblich bewirkt hat, dass bestehende Bebauungsplanfestsetzungen erhalten bleiben konnten und nicht der gesamte Querdeichbereich neu überplant werden musste.

 

Herr Böhme erläutert den hohen Planungsaufwand aufgrund der Komplexität und der lange politischen Findungsphase der Planung. Er erläutert weiter, dass die Planung des Kreuzungspunktes an der B 216 in den Bebauungsplan aufgenommen worden ist und damit der Bau einer Linksabbiegespur, die in einem Planfeststellungsverfahren nach dem Straßenrecht wahrscheinlich gefordert worden wäre, vermieden werden konnte. Auch die Ausgleichsfläche am Thielenburger See ist in die Bebauungsplanung aufgenommen worden. Ursprünglich war eine Kompensation über den Flächenpool der NLG vorgesehen, die erheblich kostenaufwendiger geworden wäre.

Die Aufnahme der Bundesstraßenkreuzung und die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme am Thielenburger See haben zu einer erheblich Kosteneinsparung bei der Umsetzung der Maßnahmen geführt.

 

Rh Schmidtke und Herr Krull sind mit der bisherige Planungsleistung zufrieden. Sie kritisieren jedoch, dass die Erhöhung der Planungskosten ohne vorherige Abstimmung im Nachhinein vorgelegt wird.

 

StD Meyer und Herr Böhme erinnern daran, dass sie in den Ratssitzungen immer auf den zusätzlichen Planungsaufwand hingewiesen haben, vielleicht nicht frühzeitig genug auf die Planung der Ausgleichsmaßnahme am Thielenburger See. Die angebotene und vereinbarte Planungsleistung ist nach dem Mittelsatz der HOAI berechnet. Aufgrund der Komplexität der Planung, die zu Beginn nicht abzusehen war, wäre auch ein höherer Honoraransatz gerechtfertigt gewesen.

 

AV Siemke fasst zwei Punkte zusammen die zukünftig befolgt werden sollten, um über Kostenerhöhungen zeitnah beraten zu können:

a)      In städtebaulichen Verträgen mit Investoren ist ein Punkt aufzunehmen, dass diese zu sorgfältiger Arbeit verpflichtet werden und dass neue und zusätzliche Unterlagen zeitnah vorzulegen sind.

b)      In Verträgen mit Stadtplanern ist ein Punkt aufzunehmen, dass diese wesentliche Vertragsinhalte und – änderungen zeitnah anzuzeigen haben.

 

 


Beschluss: