Sitzung: 29.05.2018 Rat der Gemeinde Langendorf
Rh Bentz fragt, wer für den
Lärmpegel der Biogasanlage zuständig ist. Es hat sich von einigen Anwohnern
Unmut erhoben, da es dort sehr laut ist.
Bgm’in Deegen erklärt, dass
bereits Messungen von Privatpersonen veranlasst wurden und die Gemeinde keine
Handhabe hat. Von den Eigentümern der Biogasanlage müssen die vorgegebenen
Werte eingehalten bzw. Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden bzw. diese müssen
von den zuständigen Stellen durchgesetzt werden. Hier sind die
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises oder das Gewerbeaufsichtsamt von den
Betroffenen einzuschalten, was wohl auch schon teilweise geschehen ist.