Rf Brownlee fragt im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der neuen Eigentümer des ehem. Wohnhauses Binn, wie es sich mit dem Weg zum Wald verhält. Eigentümer ist die Gemeinde. Sie wurde gefragt, ob er den Weg (evtl. als Zufahrt) nutzen darf.

Bgm’in Deegen erklärt, dass der neue Eigentümer dieses schriftlich bei der Gemeinde einreichen soll.