Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Durch Bgm Mertins wurde der nachfolgende Antrag gestellt:

 

  1. Genaue Kostenaufstellung der letzten drei Jahre
  2. Kosten für die Ausleihe des Kommunalen Trecker des EB KDE mit Mähwerk 2018
  3. Berechnung von meinen Antrag überprüfen
  4. Finanzierungsvorschlag

 

Zu 1.: Die Kostenaufstellung für die vergangenen Jahre für die Sportanlage „Hagener Weg“ ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Zu 2.: Die Kosten für die Ausleihe des kommunalen Treckers beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste lagen in den Jahren 2015 und 2016 bei 24,-- Euro für den Trecker und 10,-- Euro für das Mähwerk. Im Jahr 2017 sind die Kosten für die Ausleihe des Mähwerkes auf 11,50 Euro angestiegen, die Leihgebühr für den Trecker ist gleich geblieben.

Im Jahr 2015 ist die Mäharbeit ab 08.07.2015 durch Herrn Grimmel durchgeführt worden. Die Mäharbeit vor diesem Zeitpunkt und die Vertretung von Herrn Grimmel ist durch die Sportmarketing Agentur GbR Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Diese haben eine entsprechende Abrechnung nach m² - Mähfläche vorgenommen. Somit sind hier lediglich 128,25 Stunden für die Ausleihe des kommunalen Treckers abgerechnet worden.

In den Jahren 2016 und 2017 ist die Mäharbeit grundsätzlich durch Herrn Grimmel durchgeführt worden und eine Urlaubsvertretung hat durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste stattgefunden. Dementsprechend sind im Jahr 2016 rd. 270 Stunden und im Jahr 2017 434 Stunden (aufgrund der Wetterlage musste bereits ein Monat früher als in 2016 die Mäharbeit aufgenommen werden) Ausleihzeiten für den kommunal Trecker abgerechnet worden.

Hinweis:

Bei der Abrechnung durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste wird die tatsächliche Nutzungszeit der Geräte berechnet, d.h. die Berechnung für die Ausleihe des Mähwerkes wird eine geringere Zeit abgerechnet, da das Mähwerk bei der Überführung des kommunalen Treckers vom Betriebshof auf die Sportanlage nicht genutzt wird. 

 

Zu 3.: Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit für die Anschaffung eines kommunalen Treckers kann nur erfolgen, wenn festgelegt ist, für welche Bereiche dieser eingesetzt werden soll („nur“ Sportanlage Hagener Weg, ggfs. auch auf anderen Grünflächen der Stadt Hitzacker (Elbe), Winterdienst, etc.). Dementsprechend kann dann festgestellt werden, welche Anschaffungskosten zu erwarten sind. Die Kosten für die Unterhaltung (Wartung, Betriebsstoffe, Versicherung etc.) des Gerätes müssen auch dementsprechend berücksichtigt werden. Abschließend muss auch festgelegt werden, wo ein entsprechendes Gerät untergestellt werden kann (ggfs. ist hier noch eine Garage zu errichten, ein geeigneter Standort ist festzulegen). Sobald diese Frage geklärt sind, kann eine Wirtschaftlichkeit bzw. eine Amortisationszeit errechnet werden.

 

Zu 4.: Die Anschaffung eines kommunalen Treckers ist eine investive Maßnahme. Finanzielle Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2018 nicht eingeplant. Dieses kann im Jahr 2018 nur über eine Überplanmäßige Auszahlung erfolgen, sofern hierfür ein Deckungsvorschlag gefunden wird. Ein Deckungsvorschlag kann ggfs. über den Verkauf von Grundstücken gegeben werden. Wobei hier die gesamte Haushaltslage der Stadt Hitzacker (Elbe) Berücksichtigung finden muss.

 

1.SgRat Beitz gibt ergänzende Erläuterungen.

Der nachfolgende Beschluss wurde vom VAH einstimmig empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

1.)Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben :

Einsatz Sportplatz Hagener Weg und ggf. für Notdienste

2.) Die erforderlichen investiven Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern in 2018 zusätzliche Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur Verfügung stehen sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der Rat einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.