Sitzung: 24.09.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0167/2018
Sachverhalt:
Durch Bgm Mertins
wurde der nachfolgende Antrag gestellt:
- Genaue
Kostenaufstellung der letzten drei Jahre
- Kosten
für die Ausleihe des Kommunalen Trecker des EB KDE mit Mähwerk 2018
- Berechnung
von meinen Antrag überprüfen
- Finanzierungsvorschlag
Zu 1.: Die
Kostenaufstellung für die vergangenen Jahre für die Sportanlage „Hagener Weg“
ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Zu 2.: Die Kosten
für die Ausleihe des kommunalen Treckers beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste
lagen in den Jahren 2015 und 2016 bei 24,-- Euro für den Trecker und 10,-- Euro
für das Mähwerk. Im Jahr 2017 sind die Kosten für die Ausleihe des Mähwerkes
auf 11,50 Euro angestiegen, die Leihgebühr für den Trecker ist gleich
geblieben.
Im Jahr 2015 ist
die Mäharbeit ab 08.07.2015 durch Herrn Grimmel durchgeführt worden. Die
Mäharbeit vor diesem Zeitpunkt und die Vertretung von Herrn Grimmel ist durch
die Sportmarketing Agentur GbR Hitzacker (Elbe) durchgeführt worden. Diese
haben eine entsprechende Abrechnung nach m² - Mähfläche vorgenommen. Somit sind
hier lediglich 128,25 Stunden für die Ausleihe des kommunalen Treckers
abgerechnet worden.
In den Jahren 2016
und 2017 ist die Mäharbeit grundsätzlich durch Herrn Grimmel durchgeführt
worden und eine Urlaubsvertretung hat durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste
stattgefunden. Dementsprechend sind im Jahr 2016 rd. 270 Stunden und im Jahr
2017 434 Stunden (aufgrund der Wetterlage musste bereits ein Monat früher als
in 2016 die Mäharbeit aufgenommen werden) Ausleihzeiten für den kommunal
Trecker abgerechnet worden.
Hinweis:
Bei der Abrechnung
durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienste wird die tatsächliche Nutzungszeit der
Geräte berechnet, d.h. die Berechnung für die Ausleihe des Mähwerkes wird eine
geringere Zeit abgerechnet, da das Mähwerk bei der Überführung des kommunalen
Treckers vom Betriebshof auf die Sportanlage nicht genutzt wird.
Zu 3.: Die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit für die Anschaffung eines kommunalen Treckers
kann nur erfolgen, wenn festgelegt ist, für welche Bereiche dieser eingesetzt
werden soll („nur“ Sportanlage Hagener Weg, ggfs. auch auf anderen Grünflächen
der Stadt Hitzacker (Elbe), Winterdienst, etc.). Dementsprechend kann dann
festgestellt werden, welche Anschaffungskosten zu erwarten sind. Die Kosten für
die Unterhaltung (Wartung, Betriebsstoffe, Versicherung etc.) des Gerätes
müssen auch dementsprechend berücksichtigt werden. Abschließend muss auch
festgelegt werden, wo ein entsprechendes Gerät untergestellt werden kann (ggfs.
ist hier noch eine Garage zu errichten, ein geeigneter Standort ist
festzulegen). Sobald diese Frage geklärt sind, kann eine Wirtschaftlichkeit
bzw. eine Amortisationszeit errechnet werden.
Zu 4.: Die
Anschaffung eines kommunalen Treckers ist eine investive Maßnahme. Finanzielle
Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2018 nicht eingeplant. Dieses kann im Jahr
2018 nur über eine Überplanmäßige Auszahlung erfolgen, sofern hierfür ein
Deckungsvorschlag gefunden wird. Ein Deckungsvorschlag kann ggfs. über den
Verkauf von Grundstücken gegeben werden. Wobei hier die gesamte Haushaltslage
der Stadt Hitzacker (Elbe) Berücksichtigung finden muss.
1.SgRat Beitz gibt
ergänzende Erläuterungen.
Der nachfolgende
Beschluss wurde vom VAH einstimmig empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
1.)Die
Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben :
Einsatz
Sportplatz Hagener Weg und ggf. für Notdienste
2.) Die
erforderlichen investiven Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Sofern
in 2018 zusätzliche Finanzierungsmittel, z.B. aus Grundstücksverkäufen, zur
Verfügung stehen sollten, wird die Beschaffung in 2018 durchgeführt, sofern der
Rat einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung zustimmen wird.