Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 20.04.2018 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen der Vorlage:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2014
  • Prüfbericht des RPA

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden


Beschluss:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2014 wird beschlossen.