Sitzung: 24.09.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Stellv. Bgm’in Wiehler
weist darauf hin, dass ihr Wortbeitrag zu dem TOP 7, Hangsicherung, und zwar
zur Vermörtelung, nicht mit in die Niederschrift aufgenommen wurde. Sie
beantragt, diesen Passus mit
aufzunehmen.
1.SgRat Beitz verweist in
diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zu TOP 20.2.
Da die Aufnahme des
betreffenden Absatzes hier aber zur Genehmigung der Niederschrift beantragt
wurde, wird dies zugesagt.
Anmerkung der Verwaltung : Der betreffende Absatz, der aufgenommen werden
soll, wurde zuvor von Frau Wiehler per mail mitgeteilt. Er lautet wird folgt:
Die Variante „Vermörtelung der Fugen“ wurde nicht –
wie von Herrn Meyer geschildert – von Anfang an, sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt in das Verfahren als mögliche Sicherungsvariante eingebracht. Diese
Variante wurde zudem von der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat als absolut
untauglich bewertet. Die anfänglich ausschließliche Festlegung der Verwaltung
auf die beiden teureren Varianten wurde aus der Akteneinsicht bestätigt, wonach
das Angebot von Dipl.-Ing. von der Ohe aus dem Frühjahr 2017 ein gemäß HOAI
kalkuliertes Honorar zu einem Projektvolumen von über 150.000,- € aufwies und
er auch entsprechend bezuschlagt wurde.“
Dieser
Absatz wird auf Seite 6, vor dem Absatz mit dem Beitrag von Rf Laudel-Voigt
(4.-letzter Absatz von unten) im Original-Protokoll und im System „session“
eingefügt.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift X/11 v.
28.05.2018 einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt.