Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Stellv. Bgm’in Wiehler weist darauf hin, dass ihr Wortbeitrag zu dem TOP 7, Hangsicherung, und zwar zur Vermörtelung, nicht mit in die Niederschrift aufgenommen wurde. Sie beantragt, diesen  Passus mit aufzunehmen.

1.SgRat Beitz verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zu TOP 20.2.

Da die Aufnahme des betreffenden Absatzes hier aber zur Genehmigung der Niederschrift beantragt wurde, wird dies zugesagt.

 

Anmerkung der Verwaltung : Der betreffende Absatz, der aufgenommen werden soll, wurde zuvor von Frau Wiehler per mail mitgeteilt. Er lautet wird folgt:

 

Die Variante „Vermörtelung der Fugen“ wurde nicht – wie von Herrn Meyer geschildert – von Anfang an, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren als mögliche Sicherungsvariante eingebracht. Diese Variante wurde zudem von der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat als absolut untauglich bewertet. Die anfänglich ausschließliche Festlegung der Verwaltung auf die beiden teureren Varianten wurde aus der Akteneinsicht bestätigt, wonach das Angebot von Dipl.-Ing. von der Ohe aus dem Frühjahr 2017 ein gemäß HOAI kalkuliertes Honorar zu einem Projektvolumen von über 150.000,- € aufwies und er auch entsprechend bezuschlagt wurde.“

 

Dieser Absatz wird auf Seite 6, vor dem Absatz mit dem Beitrag von Rf Laudel-Voigt (4.-letzter Absatz von unten) im Original-Protokoll und im System „session“ eingefügt.

 

 

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift X/11 v. 28.05.2018 einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt.