Stellv. Bgm Wedler merkt an, dass stellv. Bgm Wiehler für ihre Fraktion beantragt hat, Akteneinsicht zum Angelegenheit „Hangsicherung“ zu bekommen. Er fragt an, ob sich bei einer Befürwortung weitere Fraktionen anschließen könnten.

 

StDir Meyer führt aus, dass dem Antrag von Frau Wiehler nicht stattgegeben werden kann, da dieser nicht begründet wurde. Akteneinsicht kann auch erfolgen, wenn der Stadtdirektor dieses für alle Fraktionen von sich aus zulässt. Dieses ist so auch vorgesehen.

 

Stellv. Bgm Wedler merkt hierzu an, dass er durch Einsicht in die Akten gerne festgestellt hätte, wie die Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgt sind und ob es durch eine andere Vorgehensweise möglicherweise zu Kosteneinsparungen gekommen wäre.