Sitzung: 28.05.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
StDir Meyer berichtet über die Beschlüsse aus dem
VAH vom 09.04. 2018
Holzwurmbefall im
Archäologischen Zentrum Hitzacker
03/0340/2017/1
Beschluss:
a) Auf Grund der Dringlichkeit wird der Auftrag
für eine thermische Behandlung des Langhauses III an Fa. Poppens GmbH, Leer,
erteilt.
b) Die Beseitigung der in den Langhäusern I und
Phönix befallenen Bereiche wird nach Saisonende durchgeführt. Konkrete
Behandlungsmöglichkeiten werden geprüft.
Auftragsvergabe AZH -
Reparaturarbeiten am Langhaus Phönix
31/0135/2018
Beschluss:
Der Auftrag zur
Reparatur des Reetdaches am Langhaus Phönix einschl. der empfohlenen Arbeiten
am Walm wird an Reetdachdecker Peter Memmhardt zu einem Angebotspreis von
9.603,54 € vergeben.
Annahme einer Spende für das
Archäologische Zentrum Hitzacker
03/0097/2018
Beschluss:
Der Annahme der
Spende des OBI Marktes Lüchow im Wert von 149,00 € wird zugestimmt.
Durchführung von
Bauwerksprüfungen und Besichtigungen nach DIN 1076
30/0104/2018
Beschluss:
Der Auftrag für die
Bauwerksprüfungen und Besichtigungen nach DIN 1076 wird an das Ingenieurbüro
Lindschulte, Seilerbahn 7, 48529 Nordhorn, mit einer Bruttosumme von 5.236,00€
vergeben.
Umwandlung einer bepflanzten
Grünanlage in der Grünewaldstraße in eine Blühwiese; hier: Auftragsvergabe
30/0106/2018
Beschluss:
Der Auftrag für die Umgestaltung der Pflanzstreifen in der
Grünewaldstraße in Hitzacker wird an die Fa. Meyers Garten- und Landschaftsbau,
OT. Wietzetze, Wietzetzer Dörpstraat 10, 29456 Hitzacker (Elbe) zum
Angebotspreis von 8.496,60€ vergeben.
Gebührenordnung für die
Nutzung der Sportanlage "Hagener Weg"
31/0085/2018
Beschluss:
Für die Sportanlage „Hagener Weg“ wird eine
Nutzungs- und Gebührenordnung (mit
folgenden Änderungen) beschlossen:
Der §
1 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„ Bei freien Kapazitäten können die Räume
und der Sportplatz zur sportlichen
Nutzung durch Dritte (Drittnutzung) zugänglich gemacht und überlassen
werden.“
Die gesamte Nutzungs- und Gebührenordnung
wird hinsichtlich der Formulierungen „Nutzer“
in „Nutzerin/Nutzer“ überarbeitet bzw. geändert.
Aufstellung von
Verkaufsständen vor dem Rathaus Hitzacker (Elbe)
31/0121/2018
Beschluss:
- Der
Fa. Bauer Catering wird gestattet, jeweils an Dienstagen einen
Verkaufsstand auf dem Rathausvorplatz aufzustellen und Imbissprodukte zu verkaufen.
Das Standgeld beträgt 12,00 € pro Standtag. Es wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Die Stromkosten werden separat abgerechnet.
- Der
Beschluss der Verwaltungsausschusses vom 12.2.2018 (VAH/X/13) von der
Schlachterei Przygodda einen Betrag in Höhe von 20,00 € je Standtag zu
erheben, wird aufgehoben.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung dürfen Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen nur in die Tagesordnung aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.
- Von
der Fa. Przygodda wird im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls nur ein
Standgeld in Höhe von 12,00 € je Standtag erhoben. Da bisher hier nur ein
geringer Stromverbrauch anfiel (0,70 € je Standtag) wird hier auf eine
separate Abrechnung verzichtet.
Beide Verträge gelten bis zum
31.12.2018 bzw. bis zur Umgestaltung des Amtshofes.
Danach wird über eine evtl.
Änderung der Marktsatzung neu beraten.
1. Änderungs- und
Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens
Hitzacker (Elbe), Stellungnahme der Stadt Hitzacker (Elbe)
30/0125/2018
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des
Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker
(Elbe) zu.
Der
Passus
"Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH wird für den Hafenbetrieb einen
Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb per Fernbedienung mit
Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welcher
Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des Sportboothafens ergeben wird,
soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung der Brücke vormittags für ca.
1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde vorgesehen werden. Die
Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst
werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke auch zwischenzeitlich
wieder geschlossen werden" wird um folgenden Satz ergänzt:
Hierzu
ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.
"Elb-Zoll-Frei" - Festlegung eines Veranstaltungstermines - Antrag stellv. Bgm´in Wiehler
03/0594/2017
Beschluss:
Der Frühlingsflauschmarkt wird
am 15.04.2018 in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt
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