StDir Meyer berichtet über die Beschlüsse aus dem VAH vom 09.04. 2018

 

Holzwurmbefall im Archäologischen Zentrum Hitzacker

03/0340/2017/1

 

Beschluss:

a)      Auf Grund der Dringlichkeit wird der Auftrag für eine thermische Behandlung des Langhauses III an Fa. Poppens GmbH, Leer, erteilt.

b)      Die Beseitigung der in den Langhäusern I und Phönix befallenen Bereiche wird nach Saisonende durchgeführt. Konkrete Behandlungsmöglichkeiten werden geprüft.

 

Auftragsvergabe AZH - Reparaturarbeiten am Langhaus Phönix

31/0135/2018

 

Beschluss:

Der Auftrag zur Reparatur des Reetdaches am Langhaus Phönix einschl. der empfohlenen Arbeiten am Walm wird an Reetdachdecker Peter Memmhardt zu einem Angebotspreis von 9.603,54 € vergeben.

 

 

Annahme einer Spende für das Archäologische Zentrum Hitzacker

03/0097/2018

 

Beschluss:

Der Annahme der Spende des OBI Marktes Lüchow im Wert von 149,00 € wird zugestimmt.

 

Durchführung von Bauwerksprüfungen und Besichtigungen nach DIN 1076

30/0104/2018

 

Beschluss:

Der Auftrag für die Bauwerksprüfungen und Besichtigungen nach DIN 1076 wird an das Ingenieurbüro Lindschulte, Seilerbahn 7, 48529 Nordhorn, mit einer Bruttosumme von 5.236,00€ vergeben.

 

Umwandlung einer bepflanzten Grünanlage in der Grünewaldstraße in eine Blühwiese;  hier: Auftragsvergabe

30/0106/2018

 

Beschluss:

Der Auftrag für die Umgestaltung der Pflanzstreifen in der Grünewaldstraße in Hitzacker wird an die Fa. Meyers Garten- und Landschaftsbau, OT. Wietzetze, Wietzetzer Dörpstraat 10, 29456 Hitzacker (Elbe) zum Angebotspreis von 8.496,60€ vergeben.

 

Gebührenordnung für die Nutzung der Sportanlage "Hagener Weg"

31/0085/2018

 

Beschluss:

Für die Sportanlage „Hagener Weg“ wird eine Nutzungs- und Gebührenordnung (mit folgenden Änderungen)     beschlossen:

 

Der § 1 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„ Bei freien Kapazitäten können die Räume und der Sportplatz zur sportlichen Nutzung durch Dritte (Drittnutzung) zugänglich gemacht und überlassen werden.“

 

Die gesamte Nutzungs- und Gebührenordnung wird hinsichtlich der Formulierungen „Nutzer“ in „Nutzerin/Nutzer“ überarbeitet bzw. geändert.

 

 

Aufstellung von Verkaufsständen vor dem Rathaus Hitzacker (Elbe)

31/0121/2018

 

Beschluss:

 

  1. Der Fa. Bauer Catering wird gestattet, jeweils an Dienstagen einen Verkaufsstand auf dem Rathausvorplatz aufzustellen und Imbissprodukte  zu verkaufen.
    Das Standgeld beträgt 12,00 € pro Standtag. Es wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Die Stromkosten werden separat abgerechnet.

  2. Der Beschluss der Verwaltungsausschusses vom 12.2.2018 (VAH/X/13) von der Schlachterei Przygodda einen Betrag in Höhe von 20,00 € je Standtag zu erheben, wird aufgehoben.

    Gemäß § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung dürfen Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen nur in die Tagesordnung aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.

  3. Von der Fa. Przygodda wird im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls nur ein Standgeld in Höhe von 12,00 € je Standtag erhoben. Da bisher hier nur ein geringer Stromverbrauch anfiel (0,70 € je Standtag) wird hier auf eine separate Abrechnung verzichtet.

Beide Verträge gelten bis zum 31.12.2018 bzw. bis zur Umgestaltung des Amtshofes.

Danach wird über eine evtl. Änderung der Marktsatzung neu beraten.

 

 

1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses  für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe), Stellungnahme der Stadt Hitzacker (Elbe)

30/0125/2018

 

Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker (Elbe) zu.

 

Der Passus "Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH wird für den Hafenbetrieb einen Hafenmeister einsetzen, der den Brückenbetrieb per Fernbedienung mit Sichtkontakt ausführen wird. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welcher Verkehrsbedarf sich für die An- und Abfahrten des Sportboothafens ergeben wird, soll nach derzeitigem Planungsstand eine Öffnung der Brücke vormittags für ca. 1 Stunde sowie auch nachmittags für ca. 1 Stunde vorgesehen werden. Die Öffnungszeiten sollen dem tatsächlichen Bedarf je nach Erfordernis angepasst werden können. Bei entsprechendem Bedarf kann die Brücke auch zwischenzeitlich wieder geschlossen werden" wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Hierzu ist das Einvernehmen der Stadt Hitzacker (Elbe) herbeizuführen.

 

"Elb-Zoll-Frei" - Festlegung eines Veranstaltungstermines - Antrag stellv. Bgm´in Wiehler

03/0594/2017

 

Beschluss:

Der Frühlingsflauschmarkt wird am 15.04.2018 in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt

 

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