Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11

Stellv. Bgm. K. Schulz hat mit seinem Antrag der CDU-Fraktion um die Klärung der Vertretungsbefugnisse bezüglich der stellvertretenden Bürgermeister und des stellvertretenden Gemeindedirektors gebeten.

 

Bgm Schulz erläutert, dass der stellvertretende Gemeindedirektor unterschriftsbefugt ist und auch mit der Siegelführung beauftragt ist, wenn der Gemeindedirektor ausfällt. Des weiteren kann er auch in der Bürgermeistersprechstunde die Vertretung übernehmen.

Die stellvertretenden Bürgermeister sind für die Übernahme von repräsentativen und politischen Aufgaben zuständig, wenn der Bürgermeister verhindert ist. Weiterhin können sie allerdings auch die Vertretung in der Bürgermeistersprechstunde übernehmen, falls Gemeindedirektor/Bürgermeister und stellv. Gemeindedirektor verhindert ist, dann allerdings mit den vorher genannten Einschränkungen der Unterschriftsbefugnis und der Siegelführung.

Ein weiteres Thema ist die Anwesenheit des stellv. Gemeindedirektors in der Bürgermeisterdienstversammlung. Laut Aussage der Verwaltung ist die Anwesenheit des stellv. Gemeindedirektors ebenfalls notwendig.

Rh Gleitze hält es für dringend notwendig, dass sowohl der stellv. Gemeindedirektor als auch die stellv. Bürgermeister an der Bürgermeisterdienstversammlung teilnehmen.

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.