Sitzung: 29.05.2018 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4
Vorlage: 11/0183/2018
Stellv. Bgm K.
Schulz erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Hiernach hat der Schützenverein
Gülden und Umgebung e.V. am 29.03.2017 einen Antrag auf Zuschuss zur
Waffenbeschaffung und Schießstanderweiterung gestellt. Dieser Antrag war leider
zu spät eingegangen, was auch nicht problematisch für den Schützenverein war,
da die Baumaßnahme erst danach begonnen wurde und in 2018 fertiggestellt werden
soll. Leider ist laut Aussage des Schützenvereines keine Antwort durch die
Gemeinde erfolgt. Dann fand Anfang des Jahres ein Treffen der Gemeinde mit
Vertretern des Schützenvereines statt, das nicht befriedigend verlief.
Mittlerweile wurde festgestellt, dass seitens des Schützenvereines eine
Genehmigung des Landkreises für die Schießstanderweiterung vorliegt. Hieraufhin
wurde auf Anraten von ihm nochmals am 20.04.2018 ein Antrag vom Schützenverein
in Höhe von 3.000 € gestellt.
Rh L.-O. Schulz
teilt mit, dass derzeit ein Kommunikationsproblem innerhalb des Vereines
vorliegt. Ihm als 2. Vorsitzenden liegen keine entsprechenden Beschlüsse vor
und sind s.W. nach auch nicht gefasst worden. Gefasst wurde ein Beschluss über
die Notwendigkeit eines Schiesswartes. In der nächsten Vorstandssitzung wird er
den vorliegenden Sachverhalt nochmals ansprechen.
Es entsteht eine rege
Diskussion.
Stellv. Bgm Beutler
erklärt, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat, dem Schützenverein einen
Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu zahlen. Die Auszahlung des Zuschusses kann
außerdem erst nach Erstellung eines Nachtragshaushaltes erfolgen.
Bgm Schulz schlägt
weiterhin vor, den Zuschuss erst nach der Fertigstellung der Maßnahme und der
Abnahme durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg auszuzahlen.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Der Schützenverein
Gülden und Umgebung von 1890 e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.000 -€,
Dieser Zuschuss ist zweckgebunden für die Schießstanderweiterung und
Waffenbeschaffung zu verwenden und erst nach Vorlage der Abnahmebescheinigung
durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg auszuzahlen.
Für die Auszahlung
des Zuschusses wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung beschlossen.