Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4

Stellv. Bgm K. Schulz erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Hiernach hat der Schützenverein Gülden und Umgebung e.V. am 29.03.2017 einen Antrag auf Zuschuss zur Waffenbeschaffung und Schießstanderweiterung gestellt. Dieser Antrag war leider zu spät eingegangen, was auch nicht problematisch für den Schützenverein war, da die Baumaßnahme erst danach begonnen wurde und in 2018 fertiggestellt werden soll. Leider ist laut Aussage des Schützenvereines keine Antwort durch die Gemeinde erfolgt. Dann fand Anfang des Jahres ein Treffen der Gemeinde mit Vertretern des Schützenvereines statt, das nicht befriedigend verlief. Mittlerweile wurde festgestellt, dass seitens des Schützenvereines eine Genehmigung des Landkreises für die Schießstanderweiterung vorliegt. Hieraufhin wurde auf Anraten von ihm nochmals am 20.04.2018 ein Antrag vom Schützenverein in Höhe von 3.000 € gestellt.

Rh L.-O. Schulz teilt mit, dass derzeit ein Kommunikationsproblem innerhalb des Vereines vorliegt. Ihm als 2. Vorsitzenden liegen keine entsprechenden Beschlüsse vor und sind s.W. nach auch nicht gefasst worden. Gefasst wurde ein Beschluss über die Notwendigkeit eines Schiesswartes. In der nächsten Vorstandssitzung wird er den vorliegenden Sachverhalt nochmals ansprechen.

Es entsteht eine rege Diskussion.

Stellv. Bgm Beutler erklärt, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat, dem Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu zahlen. Die Auszahlung des Zuschusses kann außerdem erst nach Erstellung eines Nachtragshaushaltes erfolgen.

Bgm Schulz schlägt weiterhin vor, den Zuschuss erst nach der Fertigstellung der Maßnahme und der Abnahme durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg auszuzahlen.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 


 

Beschluss:

Der Schützenverein Gülden und Umgebung von 1890 e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.000 -€, Dieser Zuschuss ist zweckgebunden für die Schießstanderweiterung und Waffenbeschaffung zu verwenden und erst nach Vorlage der Abnahmebescheinigung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg auszuzahlen.

Für die Auszahlung des Zuschusses wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung beschlossen.