Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Jörg Gerhard Hoffheinz, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Kantor- Schultz- Straße 32 seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

StDir Meyer begrüßt Herrn Hoffheinz in der Mitte des Rates. Er verliest den o.g. Wortlaut und verpflichtet Herrn Hoffheinz per Handschlag.

 

Nunmehr sind 16 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.