Sitzung: 24.05.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 30/0181/2018
Sachverhalt:
Das Planungsbüro plan B, Henrik Böhme
hat aufgrund diverser Veränderungen der Honorarkostengrundlagen eine
Neukalkulation der Planungskosten zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung
vorgelegt.
Im Honorarangebot vom 31.03.2015 wurden
die Planungsleistungen zu einem Honorar i.H.v. 39.548,15 € (brutto) angeboten.
Die Neukalkulation vom 19.04.2018 beläuft sich auf 69.066,60 € (brutto), es
entstehen Mehrkosten i.H.v. 29.518 €.
Dafür werden Planungsleistungen für den
Bebauungsplan Mühlentor 4. Änderung i.H.v. 15.307 € nicht abgerechnet, da eine
Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr notwendig ist.
Die Mehrkosten sind im Budget gedeckt.
Die Neukalkulation wird von Herrn Böhme
folgendermaßen begründet:
Folgende Umstände machen eine Neukalkulation erforderlich:
1. Das Plangebiet hat sich erheblich
vergrößert und es muss in drei Bebauungspläne eingegriffen werden.
2. Seit dem ersten Angebot vom März 2015
haben sich die planerischen Rahmenbedingungen mehrfach geändert (diverse
Baugesetzbuch-Änderungen, deutliche höhere Anforderungen an Umweltbericht und
CEF-Maßnahmen, Neufassung LROP, etc.)
3. Seit Februar 2015 wurden vom
Vorhabenträger mind.10 verschiedene Planungen vorgelegt, so dass das
B-Plankonzept sehr oft zu modifizieren war bzw. erheblicher Beratungsbedarf
gegenüber dem Vorhabenträger anfiel, zumal dieser lange keinen Fachplaner
eingeschaltet hatte und die Nutzungsbelegung im Gebiet immer noch nicht
feststeht. Ein Lageplan von belastbarer Qualität soll im August /Sept 2018 vorliegen.
Sollte sich hier der Entscheidungsprozess weiterhin in die Länge ziehen, könnte
noch zusätzlicher Stundenaufwand anfallen.
4. Auf Seiten der Stadt Dannenberg bestand
aufgrund der erheblichen Widerstände aus Politik und örtlicher Wirtschaft
(Famila, DRK) ein ungewöhnlich aufwendiger Abstimmungs- und
Beratungsbedarf.
Angesichts der gestiegenen Planungskosten für den Bereich
Querdeich möchte ich auf folgende kostensenkende Vorschläge hinweisen, die ich
als beratender Stadtplaner bei diesem Projekt eingebracht habe:
A. Anfang 2018 habe ich mich beim Landkreis für
eine Befreiung des BV Mühlentor von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingesetzt. Dadurch wird die Bauleitplanung für den Bereich Mühlentor, für die
ich beauftragt bin, nicht mehr erforderlich.
B. Durch die von mir bereits 2015 angeregte
OD-Verlegung an der Lüneburger Straße muss der Kreuzungspunkt mit dem Querdeich
nicht mehr nach den Richtlinien zur Anlage von Landstraßen ausgebaut werden.
Dadurch können erhebliche Kosten für den Knotenpunktausbau eingespart werden.
Auch der Bereich Gotenweg wird zukünftig leichter zu erschließen sein.
C. Durch meinen Vorschlag für die Nutzung einer
Ackerfläche am Thielenburger See als Ausgleichsfläche und Standort für
CEF-Maßnahmen kann auf das Einfangen aller Amphibien im Gebiet Querdeich
verzichtet werden. Dies wäre bei der zuerst vorgesehenen Nutzung des
Kompensationsflächenpool „Trammer Moor„ aus artenschutzrechtlichen Gründen
erforderlich geworden. Zudem ist die Kompensation auf stadteigenen Flächen
kostengünstiger als die Inanspruchnahme des Kompensationsflächenpools der
NILEG. Außerdem hat die Stadt von einer naturnahen Parkanlage im
Erholungsgebiet Thielenburger See einen größeren Nutzen als von peripheren
Kompensationsflächen.
Stellv. Bgm Behning erkundigt sich, ob
die erhöhten Planungskosten an die Fa. terraplan weitergereicht werden. Zudem
findet er die Aussage von Herrn Böhme unter Punkt 4 sehr merkwürdig.
Frau Basedow erläutert, dass die
erwähnten Kosten durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen sind. Dieses sei
in den Verträgen geregelt.
Rh Siemke merkt an, dass künftig
derartige Verträge anders geschlossen werden sollten. Er regt an, im Umwelt-und
Bauausschuss darüber zu beraten, ob möglicherweise entsprechende Richtlinien für
derartiges Vorhaben aufgestellt werden können.
Stellv. Bgm Schultz erschließt sich der
Werdegang nicht. Seiner Meinung nach hätten entsprechende Angebote des
Planungsbüros vorgelegt werden müssen. Er hält es rechtlich für falsch, dass
unter Angabe von ein paar Gründen die Auftragssumme fast verdoppelt wird und
dieses nur über einen Bericht dem Rat vorgelegt wird. Er regt eine rechtliche
Aufarbeitung an.
Rh Block schließt sich der Ausführung
von Herrn Schultz an. Seiner Meinung nach hat es eine Auftragsvergabe über eine
feste Summe gegeben. Die erhöhten Kosten müssen seiner Meinung nach erneut
beraten und vergaben werden.
StDir Meyer erläutert, dass sich die
Gesamtmaßnahme innerhalb des Budgets bewegt. Er weist daraufhin, dass es zwar
für das Projekt Querdeich erhöhte Kosten gibt, dadurch aber im Bereich
Mühlentor die Kosten entfallen.
Die Stadt Dannenberg/E. sei aufgrund
der Vertragslage verpflichtet für die erhöhten Kosten aufzukommen, da es zu
einem erhöhten Aufwand gekommen ist.
Stellv. Bgm Schultz teilt die
Auffassung, dass die Stadt aufgrund des erhöhten Aufwandes nunmehr zur Zahlung
der dadurch entstandenen Mehrkosten verpflichtet ist, ausdrücklich nicht. Er
bittet hierzu um eine erneute Prüfung der Angelegenheit und um rechtliche
Stellungnahme hierzu. Er bittet ferner, bis zur Klärung der Thematik keine
Auszahlungen diesbezüglich vorzunehmen.
StDir Meyer sagt eine erneute Prüfung
zu.
Rh Schwidder bittet darum, in einer
Stellungnahme auch aufzuführen, welche genauen Umstände (z.Bsp. in welcher Gremiumssitzung
welche Änderungen vorgenommen wurden) zu den erhöhten Kosten geführt haben
sollen. Durch genauere Details erklärt sich möglicherweise auch ein erhöhter
Aufwand.
Rh Herzog moniert ebenfalls die
Begründungen des Planers. Der „Widerstand der Politik und der örtlichen
Wirtschaft“ wird von ihm nicht akzeptiert. Im Rahmen der demokratischen
Willensbildung sind umfassende Beratungen von Nöten.
Die Begründung, dass sich gesetzliche
Grundlagen geändert haben, ist nicht hinnehmbar und seiner Meinung nach Teil
des täglichen Geschäfts eines Planungsbüros. Im Zweifel müssen aufgrund dessen
extrem steigende Kosten durch den Planer unmittelbar mitgeteilt werden und
nicht, wie geschehen, Jahre später in Rechnung gesetzt werden.
Herzog zitiert den Punkt C, dieser
erschließt sich ihm in der Ausdrucksweise nicht. Er möchte wissen, was „das
Einfangen aller Amphibien“ bedeutet hätte.
StDir Meyer sagt zu, die Anfrage
entsprechend weiterzuleiten.
Stellv. Bgm Hanke schließt sich den
Aussagen der Vorredner an. Der unter Punkt 3 gemachte Vorwurf ist nicht
haltbar. Der Aufwand ist in Teilen nicht erhöht, sondern nur zeitlich
verzögert.
Bgm Voß regt an, die Thematik neu
aufzuarbeiten und für Aufklärung zu sorgen. Die zu vereinbarenden
Vertragsinhalte sind künftig zu überdenken. Mögliche Risiken müssen mit
eingeplant werden. Er bemängelt, dass nicht schon während des Prozesses
entsprechende Hinweise seitens des Planers gekommen sind.
StDir Meyer wird alle gemachten
Anmerkungen mit dem Planungsbüro besprechen und entsprechende Auskünfte zu den
einzelnen Begründungen einfordern.
Rh Schmidtke stellt nochmal auf die
rechtliche Verpflichtung der Stadt zur Zahlung der zusätzlichen Kosten in
Frage. Es müsse genau geprüft werden, ob die Verträge dieses so hergeben.
Rh Block erwähnt, dass eine
Auftragsvergabe aufgrund der angebotenen Summe erfolgt ist. Möglicherweise ist
ein Mitbewerber nicht berücksichtigt worden, der aber unterhalb der nunmehr
entstandenen Kosten lag.
Nach weiterer kurzer Diskussion besteht
Einigkeit, die Angelegenheit zur Aufarbeitung in den zuständigen Fachausschuss
(Umwelt- und Bauausschuss) zu verweisen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in der
entsprechenden Sitzung geklärt werden.