Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

Sachverhalt:

Das Planungsbüro plan B, Henrik Böhme hat aufgrund diverser Veränderungen der Honorarkostengrundlagen eine Neukalkulation der Planungskosten zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung vorgelegt.

 

Im Honorarangebot vom 31.03.2015 wurden die Planungsleistungen zu einem Honorar i.H.v. 39.548,15 € (brutto) angeboten. Die Neukalkulation vom 19.04.2018 beläuft sich auf 69.066,60 € (brutto), es entstehen Mehrkosten i.H.v. 29.518 €.

Dafür werden Planungsleistungen für den Bebauungsplan Mühlentor 4. Änderung i.H.v. 15.307 € nicht abgerechnet, da eine Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr notwendig ist.

Die Mehrkosten sind im Budget gedeckt.

 

Die Neukalkulation wird von Herrn Böhme folgendermaßen begründet:

 

Folgende Umstände machen eine Neukalkulation erforderlich:

 

1.     Das Plangebiet hat sich erheblich vergrößert und es muss in drei Bebauungspläne eingegriffen werden.

2.     Seit dem ersten Angebot vom März 2015 haben sich die planerischen Rahmenbedingungen mehrfach geändert (diverse Baugesetzbuch-Änderungen, deutliche höhere Anforderungen an Umweltbericht und CEF-Maßnahmen, Neufassung LROP, etc.)

3.     Seit Februar 2015 wurden vom Vorhabenträger mind.10 verschiedene Planungen vorgelegt, so dass das B-Plankonzept sehr oft zu modifizieren war bzw. erheblicher Beratungsbedarf gegenüber dem Vorhabenträger anfiel, zumal dieser lange keinen Fachplaner eingeschaltet hatte und die Nutzungsbelegung im Gebiet immer noch nicht feststeht. Ein Lageplan von belastbarer Qualität soll im August /Sept 2018 vorliegen. Sollte sich hier der Entscheidungsprozess weiterhin in die Länge ziehen, könnte noch zusätzlicher Stundenaufwand anfallen.

4.     Auf Seiten der Stadt Dannenberg bestand aufgrund der erheblichen Widerstände aus Politik und örtlicher Wirtschaft (Famila, DRK) ein ungewöhnlich aufwendiger Abstimmungs- und Beratungsbedarf.

 

Angesichts der gestiegenen Planungskosten für den Bereich Querdeich möchte ich auf folgende kostensenkende Vorschläge hinweisen, die ich als beratender Stadtplaner bei diesem Projekt eingebracht habe:

A.    Anfang 2018 habe ich mich beim Landkreis für eine Befreiung des BV Mühlentor von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingesetzt. Dadurch wird die Bauleitplanung für den Bereich Mühlentor, für die ich beauftragt bin, nicht mehr erforderlich.

B.    Durch die von mir bereits 2015 angeregte OD-Verlegung an der Lüneburger Straße muss der Kreuzungspunkt mit dem Querdeich nicht mehr nach den Richtlinien zur Anlage von Landstraßen ausgebaut werden. Dadurch können erhebliche Kosten für den Knotenpunktausbau eingespart werden. Auch der Bereich Gotenweg wird zukünftig leichter zu erschließen sein.

 

C.    Durch meinen Vorschlag für die Nutzung einer Ackerfläche am Thielenburger See als Ausgleichsfläche und Standort für CEF-Maßnahmen kann auf das Einfangen aller Amphibien im Gebiet Querdeich verzichtet werden. Dies wäre bei der zuerst vorgesehenen Nutzung des Kompensationsflächenpool „Trammer Moor„ aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich geworden. Zudem ist die Kompensation auf stadteigenen Flächen kostengünstiger als die Inanspruchnahme des Kompensationsflächenpools der NILEG. Außerdem hat die Stadt von einer naturnahen Parkanlage im Erholungsgebiet Thielenburger See einen größeren Nutzen als von peripheren Kompensationsflächen.

 

 

 

Stellv. Bgm Behning erkundigt sich, ob die erhöhten Planungskosten an die Fa. terraplan weitergereicht werden. Zudem findet er die Aussage von Herrn Böhme unter Punkt 4 sehr merkwürdig.

 

Frau Basedow erläutert, dass die erwähnten Kosten durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen sind. Dieses sei in den Verträgen geregelt.

 

Rh Siemke merkt an, dass künftig derartige Verträge anders geschlossen werden sollten. Er regt an, im Umwelt-und Bauausschuss darüber zu beraten, ob möglicherweise entsprechende Richtlinien für derartiges Vorhaben aufgestellt werden können.

 

Stellv. Bgm Schultz erschließt sich der Werdegang nicht. Seiner Meinung nach hätten entsprechende Angebote des Planungsbüros vorgelegt werden müssen. Er hält es rechtlich für falsch, dass unter Angabe von ein paar Gründen die Auftragssumme fast verdoppelt wird und dieses nur über einen Bericht dem Rat vorgelegt wird. Er regt eine rechtliche Aufarbeitung an.

 

Rh Block schließt sich der Ausführung von Herrn Schultz an. Seiner Meinung nach hat es eine Auftragsvergabe über eine feste Summe gegeben. Die erhöhten Kosten müssen seiner Meinung nach erneut beraten und vergaben werden.

 

StDir Meyer erläutert, dass sich die Gesamtmaßnahme innerhalb des Budgets bewegt. Er weist daraufhin, dass es zwar für das Projekt Querdeich erhöhte Kosten gibt, dadurch aber im Bereich Mühlentor die Kosten entfallen.

Die Stadt Dannenberg/E. sei aufgrund der Vertragslage verpflichtet für die erhöhten Kosten aufzukommen, da es zu einem erhöhten Aufwand gekommen ist.

 

Stellv. Bgm Schultz teilt die Auffassung, dass die Stadt aufgrund des erhöhten Aufwandes nunmehr zur Zahlung der dadurch entstandenen Mehrkosten verpflichtet ist, ausdrücklich nicht. Er bittet hierzu um eine erneute Prüfung der Angelegenheit und um rechtliche Stellungnahme hierzu. Er bittet ferner, bis zur Klärung der Thematik keine Auszahlungen diesbezüglich vorzunehmen.

 

StDir Meyer sagt eine erneute Prüfung zu.

 

Rh Schwidder bittet darum, in einer Stellungnahme auch aufzuführen, welche genauen Umstände (z.Bsp. in welcher Gremiumssitzung welche Änderungen vorgenommen wurden) zu den erhöhten Kosten geführt haben sollen. Durch genauere Details erklärt sich möglicherweise auch ein erhöhter Aufwand.

 

Rh Herzog moniert ebenfalls die Begründungen des Planers. Der „Widerstand der Politik und der örtlichen Wirtschaft“ wird von ihm nicht akzeptiert. Im Rahmen der demokratischen Willensbildung sind umfassende Beratungen von Nöten.

Die Begründung, dass sich gesetzliche Grundlagen geändert haben, ist nicht hinnehmbar und seiner Meinung nach Teil des täglichen Geschäfts eines Planungsbüros. Im Zweifel müssen aufgrund dessen extrem steigende Kosten durch den Planer unmittelbar mitgeteilt werden und nicht, wie geschehen, Jahre später in Rechnung gesetzt werden.

Herzog zitiert den Punkt C, dieser erschließt sich ihm in der Ausdrucksweise nicht. Er möchte wissen, was „das Einfangen aller Amphibien“ bedeutet hätte.

 

StDir Meyer sagt zu, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.

 

Stellv. Bgm Hanke schließt sich den Aussagen der Vorredner an. Der unter Punkt 3 gemachte Vorwurf ist nicht haltbar. Der Aufwand ist in Teilen nicht erhöht, sondern nur zeitlich verzögert.

 

Bgm Voß regt an, die Thematik neu aufzuarbeiten und für Aufklärung zu sorgen. Die zu vereinbarenden Vertragsinhalte sind künftig zu überdenken. Mögliche Risiken müssen mit eingeplant werden. Er bemängelt, dass nicht schon während des Prozesses entsprechende Hinweise seitens des Planers gekommen sind.

 

StDir Meyer wird alle gemachten Anmerkungen mit dem Planungsbüro besprechen und entsprechende Auskünfte zu den einzelnen Begründungen einfordern.

 

Rh Schmidtke stellt nochmal auf die rechtliche Verpflichtung der Stadt zur Zahlung der zusätzlichen Kosten in Frage. Es müsse genau geprüft werden, ob die Verträge dieses so hergeben.

 

Rh Block erwähnt, dass eine Auftragsvergabe aufgrund der angebotenen Summe erfolgt ist. Möglicherweise ist ein Mitbewerber nicht berücksichtigt worden, der aber unterhalb der nunmehr entstandenen Kosten lag.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion besteht Einigkeit, die Angelegenheit zur Aufarbeitung in den zuständigen Fachausschuss (Umwelt- und Bauausschuss) zu verweisen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in der entsprechenden Sitzung geklärt werden.