Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Es wird auf den Antrag des Rh Zühlke verwiesen, dieser war der Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Antrag beinhaltete eine Sperrung mittels Höhenbegrenzungspfosten, farblich markiert.

 

Hinweis der Verwaltung zum Antrag:

Die Höhenbegrenzung muss reflektierend (VZ 627-30 Typ 2)  und mit einer Höhenangabe (VZ 265-….) versehen sein.  

Bei entsprechender Beschlussfassung ist ein  Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zu stellen.

 

 

Bgm Mertins weist auf die Beratung im zuständigen Fachausschuss und im VA unmittelbar vor dieser Sitzung hin. Auf die entsprechende Niederschrift wird hiermit verwiesen.

 

StDir Meyer erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet, dass der Bauausschuss und der VA empfohlen haben, entgegen dem Antrag von Herrn Zühlke von einer Höhenbegrenzung zunächst absieht und mit einer entsprechenden Beschilderung die ersten beiden Streifen als Parkfläche nur noch für PKW’s auszuweisen.

 

Rh von dem Bussche schlägt vor, eine Zusatzbeschilderung anzubringen, die auf die mögliche Ahndung hinweist. „Verstöße werden mit….. € geahndet…“, damit jeder Parksünder weiß, auf welches Risiko er sich möglicherweise einlässt.

 

StDir Meyer sagt zu, dieses verwaltungsseitig zu prüfen.

 

Anmerkung der Verwaltung: (Auskunft des Ordnungsamtes)

Nach dem Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung sind unterschiedliche Tatvorwürfe auch mit unterschiedlichen Verwarngeldvorschlägen zu ahnden.

Die vorgeschlagene Zusatzbeschilderung ist daher nicht zielführend.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die ersten zwei Parkstreifen des Parkplatzes Bleichwiese werden straßenseitig für Caravane und Lastwagen gesperrt. Hierzu wird die entsprechende Beschilderung aufgestellt.