Sitzung: 17.05.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0182/2018
Sachverhalt:
Es wird auf den
Antrag des Rh Zühlke verwiesen, dieser war der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Antrag
beinhaltete eine Sperrung mittels Höhenbegrenzungspfosten, farblich markiert.
Hinweis der Verwaltung zum Antrag:
Die Höhenbegrenzung
muss reflektierend (VZ 627-30 Typ 2) und
mit einer Höhenangabe (VZ 265-….) versehen sein.
Bei entsprechender
Beschlussfassung ist ein Antrag auf
Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zu stellen.
Bgm Mertins weist
auf die Beratung im zuständigen Fachausschuss und im VA unmittelbar vor dieser
Sitzung hin. Auf die entsprechende Niederschrift wird hiermit verwiesen.
StDir Meyer
erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet, dass der Bauausschuss und der VA
empfohlen haben, entgegen dem Antrag von Herrn Zühlke von einer Höhenbegrenzung
zunächst absieht und mit einer entsprechenden Beschilderung die ersten beiden
Streifen als Parkfläche nur noch für PKW’s auszuweisen.
Rh von dem Bussche
schlägt vor, eine Zusatzbeschilderung anzubringen, die auf die mögliche Ahndung
hinweist. „Verstöße werden mit….. €
geahndet…“, damit jeder Parksünder weiß, auf welches Risiko er sich
möglicherweise einlässt.
StDir Meyer sagt
zu, dieses verwaltungsseitig zu prüfen.
Anmerkung der Verwaltung: (Auskunft des Ordnungsamtes)
Nach dem
Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung sind unterschiedliche Tatvorwürfe
auch mit unterschiedlichen Verwarngeldvorschlägen zu ahnden.
Die vorgeschlagene
Zusatzbeschilderung ist daher nicht zielführend.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die ersten zwei
Parkstreifen des Parkplatzes Bleichwiese werden straßenseitig für Caravane und
Lastwagen gesperrt. Hierzu wird die entsprechende Beschilderung aufgestellt.