Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/0182/2018
Rf Wiehler erläutert den
SV.
Durch das Parken der
Caravans und LKW bleibt für die PKW keine Stellfläche frei. Daher sollen die
ersten beiden Parkstreifen nur noch durch PKW befahrbar sein.
StDir Meyer ergänzt, dass
dies durch eine entsprechende Höhenbeschränkung erreicht werden kann. Auf
Nachfrage von Rf Wiehler erläutert StDir Meyer, dass die Maßnahme durchaus
machbar ist, eine entsprechende Beschilderung jedoch nicht ausreichen wird. Die
angedachte Höhenbeschränkung würden Kosten in Höhe von ca. 3.000 – 4.000 €
verursachen, da entsprechende Fundamente gesetzt werden müssen. Die
Beschilderung maximal 700 €.
StDir Meyer erklärt das
konkrete Vorhaben anhand eines Luftbildes. Um die vorderen beiden Reihen zu
sperren, müssen die jeweiligen Zufahrten beschränkt werden.
Rh Porip fragt an, ob eine
Beschränkung nur für die Wochenenden zunächst ausreichend ist.
StDir Meyer entgegnet, dass
es nicht ausreicht, die Beschränkung nur am Wochenende vorzunehmen.
Rf Neumann schlägt vor, die
Beschränkung zunächst zwei Jahre probeweise durchzuführen.
Daraufhin stellt Rf Neumann
den Antrag, die ersten zwei
Parkstreifen des Parkplatzes Bleichwiese straßenseitig für Caravans und
Lastwagen zu zunächst für zwei Jahre zu sperren. Und hierzu die entsprechende
Beschilderung aufzustellen.
Der AV fragt
an, was passiert, wenn trotz Beschilderung die Parkstreifen durch Caravans oder
LKW zugeparkt werden. Hierzu erfragt er die Kosten der Bußgeldbescheide.
Anmerkung der Verwaltung:
Da auf dem
Parkplatz Bleichwiese keine Parkmarkierungen (Queraufstellung) vorhanden sind,
ist ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf die Aufstellungsart der Fahrzeuge
notwendig.
Das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw-Parkplatzes liegt bei 3,5 t. Bleibt ein
Caravan unter diesem Gesamtgewicht (Eintragung im Fahrzeugschein) ist er
durchaus berechtigt, den Parkplatz zu nutzen. Hier kann lediglich die Art des
Parkens (längs, über mehrere Parkflächen) mit einem Verwarngeld geahndet
werden.
Bei Zuwiderhandlung
erfolgt ein Verwarngeldangebot zwischen 10,00 € - 35,00 €.
Die Kosten sind als Anlage zur Niederschrift
beigefügt.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die ersten zwei Parkstreifen des
Parkplatzes Bleichwiese werden straßenseitig für Caravans und Lastwagen
zunächst für zwei Jahre gesperrt. Hierzu wird die entsprechende Beschilderung
aufgestellt.