Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5

Rf Wiehler erläutert den SV.

Durch das Parken der Caravans und LKW bleibt für die PKW keine Stellfläche frei. Daher sollen die ersten beiden Parkstreifen nur noch durch PKW befahrbar sein.

StDir Meyer ergänzt, dass dies durch eine entsprechende Höhenbeschränkung erreicht werden kann. Auf Nachfrage von Rf Wiehler erläutert StDir Meyer, dass die Maßnahme durchaus machbar ist, eine entsprechende Beschilderung jedoch nicht ausreichen wird. Die angedachte Höhenbeschränkung würden Kosten in Höhe von ca. 3.000 – 4.000 € verursachen, da entsprechende Fundamente gesetzt werden müssen. Die Beschilderung maximal 700 €.

StDir Meyer erklärt das konkrete Vorhaben anhand eines Luftbildes. Um die vorderen beiden Reihen zu sperren, müssen die jeweiligen Zufahrten beschränkt werden.

Rh Porip fragt an, ob eine Beschränkung nur für die Wochenenden zunächst ausreichend ist.

StDir Meyer entgegnet, dass es nicht ausreicht, die Beschränkung nur am Wochenende vorzunehmen.  

Rf Neumann schlägt vor, die Beschränkung zunächst zwei Jahre probeweise durchzuführen.

Daraufhin stellt Rf Neumann den Antrag, die ersten zwei Parkstreifen des Parkplatzes Bleichwiese straßenseitig für Caravans und Lastwagen zu zunächst für zwei Jahre zu sperren. Und hierzu die entsprechende Beschilderung aufzustellen.

Der AV fragt an, was passiert, wenn trotz Beschilderung die Parkstreifen durch Caravans oder LKW zugeparkt werden. Hierzu erfragt er die Kosten der Bußgeldbescheide.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Da auf dem Parkplatz Bleichwiese keine Parkmarkierungen (Queraufstellung) vorhanden sind, ist ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf die Aufstellungsart der Fahrzeuge notwendig.
Das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw-Parkplatzes liegt bei 3,5 t. Bleibt ein Caravan unter diesem Gesamtgewicht (Eintragung im Fahrzeugschein) ist er durchaus berechtigt, den Parkplatz zu nutzen. Hier kann lediglich die Art des Parkens (längs, über mehrere Parkflächen) mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verwarngeldangebot zwischen 10,00 € - 35,00 €.

 

Die Kosten sind als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die ersten zwei Parkstreifen des Parkplatzes Bleichwiese werden straßenseitig für Caravans und Lastwagen zunächst für zwei Jahre gesperrt. Hierzu wird die entsprechende Beschilderung aufgestellt.